Ende April konnte ich meinen Lesern, Freunden und Unterstützern mitteilen, dass wir der linksradikalen Nichtregierungsorganisation (NGO) Campact eine niederschmetternde Niederlage zugefügt hatten.
Das Berliner Landgericht hatte in großer Ausführlichkeit entschieden, dass Campact gegen Alexander-Wallasch.de verloren hat. Vorausgegangen war eine umfassende Erwiderung unseres Anwalts Dirk Schmidt, der das Gericht umfänglich gefolgt war.
Um was ging es dabei? Alexander-Wallasch.de hatte zuerst eine Pressemeldung der Werteunion veröffentlicht und später eine Friedensrede von Sevim Dağdelen, welche die BSW-Politikerin vor dem Brandenburger Tor gehalten hatte.Beide hatten behauptet, dass Campact Staatsknete nimmt. Aber die NGO lebt von Spendengeldern. Sie ist allerdings Gesellschafter (50 Prozent) der von der Regierung subventionierten linken NGO HateAid. Eine ehemalige Campact-Mitarbeiterin hält weitere 25 Prozent.
Offenbar daran anlehnend behaupteten eine Reihe von Medien und Politikern, dass damit auch Campact Staatsknete nimmt, das ist ausdrücklich nicht der Fall. Campact ist 50-Prozent-Gesellschafter einer NGO, die Staatsknete nimmt.
Alexander-Wallasch.de hat aber nie behauptet, dass Campact Steuergelder nimmt. Deshalb gab uns das Landgericht auch Recht, als uns Campact verklagen wollte, weil wir eine Rede von Sevim Dağdelen veröffentlichten, die das darin behauptet hatte.
Das Gericht schrieb damals:
„Sowohl aus dem Kontext als auch aus der Art und Weise der Darstellung wird eindeutig erkennbar, dass der Antragsgegner die Rede von Sevim Dağdelen zitiert: So geht der Wiedergabe der Rede ein Bericht über dieselbe voraus. Zudem steht aufgrund des Inhalts der Rede zweifelsfrei fest, dass es sich um die Wiedergabe derselben handelt. (…) Entgegen der Ansicht des Antragstellers (Campact) reicht es hier für ein sich Zu-eigen-Machen der streitgegenständlichen, von Sevim Dağdelen stammenden Äußerung durch den Antragsgegner nicht aus, dass er unter anderem auch die streitgegenständliche Äußerung verbreitet hat, ohne sich selbst ernsthaft von dieser Erklärung zu distanzieren. Denn sowohl aus dem Kontext als auch aus der Art und Weise der Darstellung wird eindeutig erkennbar, dass der Antragsgegner die Rede von Sevim Dağdelen zitiert.“
Die Begründung des Landgerichts war noch deutlich umfassender. Das Gericht hatte sich ausführlich mit der Klage beschäftigt und diese abgewiesen.
Campact hatte gegen Alexander-Wallasch.de verloren. Trotzig veröffentlichte Campact eine stattliche Liste, wer alles gegen die NGO mit der Falschbehauptung von der Steuerfinanzierung verloren hat.
Nochmal: Campact ist Gesellschafter einer auch mit Steuergeld finanzierten NGO HateAid, nimmt aber selbst keine Staatsknete. Es bleibt natürlich Campact überlassen, warum dieser Unterschied für die NGO Bedeutung hat. Die Frage bleibt, warum Campact selbst kein Geld von der Regierung nehmen mag – bekommen würde sie es sicherlich – aber kein Problem darin sieht, wenn HateAid welche bekommt.
Fakt bleibt: Campact profitiert nicht selbst. Diejenigen, die das durcheinanderbringen und falsch behaupten, werden verklagt.
Die Liste ist elend lang und alle haben gegen Campact verloren. Die NGO listet die Verlierer auf. Einleitend heißt es dazu:
„Campact stellt sich gegen Lügen und Hetze – Demokratiefeindinnen, Rechtsextreme und Hetzerinnen greifen Campact immer wieder mit Lügen und falschen Behauptungen an. Sie wollen unsere Glaubwürdigkeit untergraben und unser Engagement für die Demokratie schwächen.“
Zu diesen „Demokratiefeindinnen, Rechtsextreme und Hetzerinnen“ gehören für Campact auch Rechtsanwalt Markus Haintz, „Welt“-Herausgeber Ulf Poschardt, Verleger Jürgen Elsässer, Facebook und Oskar Lafontaine, Finanz-Influencer Marc Friedrich, Roland Tichy, Tariq Khan (BSW), der bayerische Landtagsabgeordnete Ulrich Singer (AfD), das Magazin civil.de, Frederick Broßart (BSW), der Journalist Wolfgang Koydl für „Weltwoche“, die Leipziger CDU, Werteunion, das Onlinemagazin „ZurZeit“, CDU-Politiker Jan Jacobi, die Ehlers Verlag GmbH, die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Journalistenwatch, coolis.de, der CDU-Politiker Christoph Ploß, NachDenkSeiten, der AfD-Bundesverband, Nius usw.
Alexander-Wallasch.de hingegen hatte gegen Campact dank Anwalt Dirk Schmitz und einer selbstlosen Unterstützung unserer Leser Campact eine krachende Niederlage zugefügt.
Aber all das ist heute Schall und Rauch. Die umfassende Begründung des Berliner Landgerichts wurde vom Kammergericht einfach kassiert. Der dortige Richter Oliver Elzer ist seit 2005 am Kammergericht tätig. Über den Richter heißt es in einer Online-Fachpublikation:
„Er beschäftigt sich seit 20 Jahren mit allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts und ist hierzu Autor von zahlreichen Anmerkungen, Aufsätzen und mittlerweile über 50 Fachbüchern, u.a. dem WEG-Kommentar „Hügel/Elzer“ sowie dem Formularbuch WEG „Elzer/Fritsch/Meier“ https://www.bba-campus.de/dozenten-biografien/elzer-oliver/ . Dr. Elzer trägt bundesweit zum Wohnungseigentumsrecht vor und ist Ansprechpartner und Berater der Bundesministerien in Fragen des Wohnungseigentumsrechts.“
Oder anders: Sein Fachgebiet liegt nicht zwingend im Presserecht. Das führte dann in der schmalen Begründung des Kammergerichts unter dem Immobilienfachgenie Richter Oliver Elzer zu der Aussage, dass Journalisten überhaupt nichts zitieren dürfen, das sie zuvor nicht auf dessen Wahrheitsgehalt überprüft und entsprechend markiert haben.
Oder mit anderen Worten: Jede Politikerrede vor dem Bundestag – ganz gleich von welcher Partei – darf laut Wohnungseigentumsrechtsspezialisten, Richter Elzer, nur veröffentlichen bzw. zitieren, wer diese entsprechend auf ihren Wahrheitsgehalt hin analysiert und kommentiert.
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Aber was ist die Wahrheit? War Merkels „Wir schaffen das“ wahr? Darf man nicht mehr zitieren, wer behauptet, dass wir es nicht geschafft haben?
Oder kürzer: Das ist das Ende des Journalismus, wie er im Grundgesetz geschützt wird.
Der Immobilienspezialist Richter Elzer schreibt in seiner Begründung: Der Journalist haftet „als sog. intellektueller Verbreiter“. Und im Fall Alexander-Wallasch.de: „ohne dass es dabei darauf ankäme, ob er sich den verbreiteten Inhalt zu eigen gemacht hat oder nicht.“
Hier wird selbst dem Laien sofort klar, dass das das Ende des freien Journalismus ist, wenn Richter Elzer weiter ausführt:
„Selbst wenn ein intellektueller Verbreiter Drittaussagen veröffentlicht, ohne sich diese zu eigen zu machen, trifft ihn eine Sorgfalts- und Prüfungspflicht hinsichtlich des Wahrheitsgehalts dieser Aussagen.“
Hier ende der Schutz der Meinungsfreiheit für den Journalisten, so der Richter.
Alexander-Wallasch.de hat allerdings seine Meinung überhaupt nicht geäußert. Wie kommt der Richter darauf? Wir haben eine Rede einer linken Politikerin veröffentlicht! Interessant am Rande: Sevim Dağdelen steht mit ihrer Friedensrede überhaupt nicht auf der Liste der von Campact verklagten, sie bleibt unbehelligt.
Das Kammergericht hat unseren Sieg gegen Campact in zweiter Instanz kassiert. Die schmale Begründung eines Immobilienspezialisten als Richter ist haarsträubend. Alexander-Wallasch.de steht jetzt zwischen Ulf Poschardt und Anwalt Markus Haintz an zweiter Stelle auf der Liste von Campact als „Demokratiefeind*innen, Rechtsextreme und Hetzer*innen!“ – hier wird auch der angebliche Demokratiefeind und Hetzer gegendert.
Campact schreibt dazu:
„Alexander Wallasch, ein Schriftsteller und Journalist, darf nicht länger die falsche Behauptung aufstellen und verbreiten, Campact werde von Steuergeldern finanziert. Er hatte sich zunächst in einer Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, die Lüge nicht mehr selbst aufzustellen. Trotzdem veröffentlichte er die Behauptung erneut – diesmal nicht als eigene Aussage, sondern im Rahmen eines Zitats einer Dritten. Auch das ist unzulässig, entschied das Kammergericht im Mai 2025 in der zweiten Instanz.“
Das ist gelogen. Aber was sollen wir jetzt machen? Sollen wir Campact wegen Lügen verklagen? Soll das niemals enden? Ich habe kein Interesse daran, mich umfassend mit diesen Linksradikalen Tag für Tag zu befassen.
Warum ist gelogen, was Campact hier aufschreibt? Weil ich niemals behauptet habe, dass Campact von Steuergeldern finanziert wird. Das haben die Werteunion und Sevim Dağdelen getan, beide haben wir zitiert.
Und das Berliner Landgericht hat das im Fall Sevim Dağdelen auch sofort verstanden und mit einer umfassenden Begründung für uns und gegen Campact entschieden. Besagtes Kammergericht hat sich mit einem schmal formulierten Unsinn über diese Entscheidung hinweggesetzt. Warum? Weil sie es können, auch wenn sie inhaltlich nicht viel können.
Liebe Leserinnen und Leser, Freunde und Unterstützer,
unser Etappensieg wurde kassiert. Zweite Baustelle: Der Kampf gegen die Landesmedienanstalt. Diese mit bald zweihundert Millionen Euro Zwangsgebühren finanzierte Überwachungsstelle will unsere Arbeit komplett vernichten und uns zwingen, tausende Artikel zu löschen. Diesen Kampf wollen und müssen wir in den kommenden Monaten in aller Intensität weiterführen.
Aber dabei darf und will ich unsere Hauptarbeit auf keinen Fall vernachlässigen! Mit bis zu einer Million Leser im Monat ist Alexander-Wallasch.de ein kleiner Riese unter den Neuen Medien. Und das ist für mich Auftrag und Verpflichtung. Aber auch diese Arbeit will finanziert werden. Und es gibt nur einen Weg: Ihre finanzielle Unterstützung!
Auch Google hat uns faktisch die Zusammenarbeit aufgekündigt. Zwar waren die Werbeeinnahmen deutlich überschaubar, aber sie waren nicht nichts. Die Begründung des Multis mit Monopolstellung: „Desinformation“. Und wie es weiter heißt: „Auf Ihrer Website liegen zahlreiche Verstöße vor.“
Auch hier wollen wir aufrecht und siegreich vom Platz gehen. Aber es dauert, es kostet Nerven und viel zusätzliche Zeit. Auch diesen Krieg führen wir stellvertretend für die Meinungs- und Pressefreiheit im Lande, die unser Deep State immer mehr „einhegen“ – meint töten – möchte. Bitte unterstützen Sie mich weiter.
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Author:
Alexander Wallasch