Die Pokerrunde der Wahlkämpfer geht weiter. Der eine blufft, der andere spielt falsch (Insbesondere Merz spielt mit gezinkten Karten, will die AfD mit seinem „Entschließungsantrag“ in eine Falle locken) und jeder glaubt, er hätte noch ein As im Ärmel. Und die Zuschauer sollen glauben, es ginge hier um das Wohl der Bürger, um die Zukunft des Landes.
Nein, es geht wie immer nur um Geld und Posten, um die Macht.
Und da sieht es für die Grünen, trotz ihres „gottgleichen“ Kanzlerkandidaten nicht so rosig aus, obwohl Merz weiterhin mit den Klima-Ideologen liebäugelt, sollte er wirklich der neue Chef im Ring werden.
Die Grünen können allerdings, wenn es denn in ihrem Sinne laufen sollte, nur zweiter werden und darauf hofft wohl auch Annalena Baerbock. Sie will auf jeden Fall als Außenministerin weiter machen – um dann von dort aus gegen den Kanzler agieren zu können?
Dem Fünf-Punkte-Plan von Merz akzeptiert sie schon jetzt nicht, aber weil sie keine wirklichen Argumente dagegen hat, redet sie sich wie immer mit der EU raus. Wir wissen ja, wenn man nicht wirklich willens ist, etwas zu Gunsten der eigenen Bürger zu ändern, spielen die Grünen gerne die EU-Karte, hinter der sie sich dann verschanzen können.
Die „Bild“ zitiert die noch amtierende Außenministerin mit folgenden Worten:
„Dass wir wieder Binnengrenze zwischen den Staaten ziehen – das ist nicht mein Europa. Die Trennlinie für die Parteien der demokratischen Mitte verläuft zwischen denen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und denen, die es zerstören wollen.“
Und dann behauptet sie allen ernstes, dass Merz‘ Pläne nach Grenzschließungen europarechtswidrig wären.
Lächerlich und unverschämt, denn was scheren uns irgendwelche Europarechte, wenn diese dafür sorgen, dass hier unsere Kinder abgeschlachtet werden. Der deutsche Staat ist für die Sicherheit seiner Bürger verantwortlich, dafür werden Politiker gewählt und wenn die Grünen wieder einmal meinen, über all diesen Dingen zu stehen, dann haben sie in keiner Regierung etwas zu suchen.
Gut, dass es solche Anwälte wie Carsten Brennecke gibt, die dieser Dame die Leviten lesen. Auf X hat er Baerbock mal gezeigt, wo der juristische Hammer hängt:
Ist der von Friedrich Merz vorgeschlagene 5-Punkte-Plan in der Migrationspolitik rechtlich und tatsächlich umsetzbar? Ja! Und zwar juristisch wie auch tatsächlich:
Frierich Merz hat angekündigt, am ersten Tag als Bundeskanzler im wegen der Richtlinienkompetenz die Umsetzung seines „5-Punkte-Plans“ anzuordnen. Was beinhaltet der Plan?
1. Dauerhafte Grenzkontrollen: Alle deutschen Grenzen sollen kontrolliert und illegale Einreisen konsequent zurückgewiesen werden, inklusive Schutzsuchender ohne gültige Dokumente.
2. Faktisches Einreiseverbot: Personen ohne gültige Papiere oder aus sicheren Drittstaaten sollen nicht einreisen dürfen.
3. Erweiterte Befugnisse der Bundespolizei: Gesetzesänderung: Die Bundespolizei soll Haftbefehle beantragen können.
4. Erhöhung von Abschiebehaft-Plätzen: Ausreisepflichtige sollen in Gewahrsam genommen und schneller abgeschoben werden.
5. Abschiebungen: Abschiebungen sollen verstärkt und regelmäßig durchgeführt werden
Welche Kritik wird von Gegnern geäußert?
Kritiker äußern – vielfach auch ergebnisorientiert – die Kritik, die geplanten Maßnahmen seien juristisch und tatsächlich nicht ohne Weiteres durchführbar. Rechtlich wird auf angeblich entgegen stehende Rechtsvorschriften verwiesen. In tatsächlicher Hinsicht wird auf begrenzte Kapazitäten der Bundespolizei hingewiesen.
Ist die Kritik stichhaltig?
Nein. Entscheidend ist zunächst einmal, dass etwaige juristische Hindernisse abgebaut werden können. Fast alle angeblich hinderlichen Regelungen einschließlich den meisten Regeln in unserer Verfassung sind änderbar. Wenn es also juristische Hindernisse gäbe, dann kann man diese beseitigen. Personelle Engpässe bei der Bundespolizei kann und müsste man ebenfalls mittelfristig durch eine Verstärkung dieser Kräfte auflösen.
Welche Maßnahmen können wie umgesetzt werden:
Die geplante Zurückweisung an den Außengrenzen ist juristisch jetzt schon zulässig: Ein faktisches Einreiseverbot könnte rechtlich durch eine Kombination nationaler und europäischer Regelungen umgesetzt werden:
1. Grundgesetz und Asylrecht: Artikel 16a des Grundgesetzes erlaubt es, Personen, die über sichere Drittstaaten einreisen, Asyl zu verweigern. Dies könnte strikt angewendet werden. Da faktisch alle Migranten, die bei uns einreisen möchten, über sichere Drittstaaten kommen, könnte die Einreise durch strikte Zurückweisung eingeschränkt werden.
2. Grenzkontrollen: Dauerhafte Kontrollen gemäß Artikel 72 AEUV könnten unter Berufung auf nationale Sicherheit oder Notstände eingeführt werden. Die Zahl der in Deutschland lebenden (z.T. sog.) Flüchtlinge hat mit 3,48 Millionen einen neuen Höchststand erreicht (Stand Mitte 2024). Diese Menschen machen damit vier Prozent der Bevölkerung aus. Etwas mehr als eine Millionen stammen davon allerdings aus der Ukraine. Man kann gut argumentieren, dass die dauerhafte Überforderung der deutschen Einrichtungen mit der Aufnahme und Betreuung der vielen Migranten eine derartige Notfallsituation darstellt.
3. Zurückweisung und Haft: Nach § 15 Aufenthaltsgesetz können Personen ohne gültige Dokumente zurückgewiesen oder in Abschiebehaft genommen werden. Die geplanten erweiterten Befugnisse der Bundespolizei könnten gesetzlich geregelt werden. Alternativ ist die Einrichtung spezialisierter Staatsanwaltschaften für den Erlass von Haftbefehlen denkbar. Es gibt also bei vernünftiger Betrachtung keine durchgreifenden Bedenken gegenüber dem 5-Punkte-Plan von Merz.
Erweiterung des 5-Punkte-Plans:
Der 5-Punkte-Plan sollte um zwei Punkte erweitert werden:
Punkt 6: Umgehende Analyse sämtlicher deutscher und europäischer Vorschriften dahingehend, welche Vorschriften zur Umsetzung einer effektiven Migrationspolitik in welcher Art und Weise geändert werden müssen. Umgehende Umsetzung der notwendigen rechtlichen Anpassungen.
Punkt 7: Aufstockung der Bundespolizei, um die steigenden personellen Herausforderungen auch mittelfristig abfangen zu können.“
Nur, dass die Aufstockung der Bundespolizei dem Bundesinnenministerium obliegt. Merz müsste also einen der seinen auf diesen Posten hieven. Außerdem werden schon jetzt vorhandene Gesetze nicht wirklich umgesetzt, Abschiebungen boykottiert oder mit juristischen Winkelzügen verhindert. Merz müsste also den ganzen – von Grünen und Linken besetzten Apparat der mittleren und unteren Ebene bereinigen – so wie es Trump gerade probiert.
Brennecke hat aber noch einen wertvollen Hinweis:
Ergänzend und in dieselbe Richtigung dazu lesenswert der Kollege Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht:
„Die geltende Rechtslage erlaubt es, Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen. Wer– wie etwa Olaf Scholz – behauptet, der Merz – Plan verstoße gegen das Recht, verbreitet Fake – News!“
Aber wird Merz wirklich der große Wurf gelingen? Stefan Homburg ist da skeptisch:
„Rechtlich und tatsächlich ist das machbar. Politisch aber nicht, weil Merz nur mit Rotgrün koalieren will, und die werden das alles wegverhandeln, bevor sie ihn zum Kanzler wählen.“
Kehren wir also zurück zur Pokerrunde und fragen uns: Ist das alles nur ein großer Bluff?
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Author: Bartolomäus Bootsmann
Journalistenwatch