• 1. September 2025

Iraker stößt 16-Jährige vor Zug – Welche Rolle spielte die Ausländerbehörde?

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Sep. 1, 2025

Der Großvater hörte Schreie, dann nur noch das Rauschen des Zuges, berichtete die „Welt“ über den mutmaßlichen Mord am 11. August dieses Jahres an einer 16-Jährigen durch den 31-jährigen Muhammad A.

Der Iraker soll das Mädchen gegen einen durchfahrenden Güterzug gestoßen haben. Es ist nur noch eine weitere Randnotiz, dass „Muhammad“ mittlerweile der häufigste Name unter Bürgergeldempfängern geworden ist.

Die Menschen sind seit zehn Jahren an die tägliche Schreckensnachricht im Kontext illegale Massenmigration gewöhnt. So mag dem einen oder anderen ein Detail entgangen sein: Die 16-Jährige Liana war ukrainischer Herkunft, ihre Familie stammt aus dem hart umkämpften Mariupol und kam im Juli 2022 nach Deutschland. Das Mädchen hat hier einen Schulabschluss gemacht und gerade eine Ausbildung bei einem Zahnarzt begonnen. Zudem soll sie für ihre jüngeren Geschwister eine wichtige Bezugsperson gewesen sein, berichtet die Zeitung.

Diese Menschen wollten die Grausamkeiten des Krieges hinter sich lassen und sind Grausamkeiten zum Opfer gefallen, die sie nicht haben kommen sehen, als sie über Polen nach Deutschland kamen. Grausamkeiten aus einem fernen, viereinhalbtausend Kilometer entfernten Konflikt in einem muslimisch geprägten Kulturkreis.

Aber noch etwas an diesem Fall macht wütend und betroffen: Das Amtsgericht Hannover erklärte zu einer misslungenen Abschiebung des Irakers, dass ein mangelhafter Antrag auf Abschiebehaft dafür die Verantwortung trage. Namentlich habe die Ausländerbehörde einen derart schlampigen Antrag gestellt, dass – nach Aussagen des Gerichts gegenüber der „Bildzeitung“ – dieser nicht einmal hätte geprüft werden dürfen.

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Noch schlimmer: Das Gericht hatte der Ausländerbehörde sogar mitgeteilt, wie der Antrag nachzubessern sei, aber eine zweite Version ist niemals eingegangen. Also konnte der ursprünglich über Litauen nach Deutschland gekommene Iraker auch nicht entlang der Dublin-Regelung dorthin zurückgebracht bzw. von Litauen aus in den Irak zurückgeschickt werden.

Bekannt geworden ist zudem, dass der mutmaßliche Mörder des Mädchens 2022 in Braunschweig erstmals aufgegriffen und dort seinen Asylantrag gestellt habe, der noch Ende desselben Jahres abgelehnt worden sei.

Warum wurde er nicht abgeschoben? Weil er bis März 2025 im Gefängnis saß und sich anschließend erneut in Friedland als Asylsuchender meldete. Dann dauerte es weitere vier Monate, bis die Ausländerbehörde beim Gericht ihren vollkommen unzureichenden Antrag auf Abschiebung stellte. Im Juli 2025 stellte die Ausländerbehörde einen Antrag auf Abschiebehaft.

Oberstaatsanwalt Andreas Buick erklärte gegenüber der Zeitung:

„An der rechten Schulter des Mädchens fanden wir erhebliche Mengen DNA des Beschuldigten. So viel, dass man ausschließen kann, dass es durch eine bloße, leichte Berührung entstanden ist. Das muss eine festere, kräftige Berührung gewesen sein. Daraus ergibt sich der dringende Tatverdacht.“

Anmerkung: Die Mutter des Autors hier war vor bald 80 Jahren in Friedland untergebracht. Der Ortsname stand für ein Ende der Strapazen der Flucht aus den deutschen Ostgebieten und dafür, dass man den grausamen Lagern der Tschechen entkommen war. „Friedland“ war Hoffnung und Neuanfang für viele Deutsche.

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Author:
Alexander Wallasch

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