• 22. Januar 2025

Insolvenzfall: Forderungen aus Genussrechten nachrangig gegenüber anderen Ansprüchen

ByBernd Rechtsanwalts GmbH

März 22, 2018
Insolvenzfall: Forderungen aus Genussrechten nachrangig gegenüber anderen AnsprüchenIm Insolvenzfall treten Forderungen aus Genussrechten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der Gesellschaft im Rang zurück.
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