Mit Blick auf Apple hob der EuGH am Dienstag ein Urteil der Vorinstanz auf und stellte fest, dass Irland dem Konzern rechtswidrige Steuervergünstigungen in Höhe von 13 Milliarden Euro gewährt habe. Die Luxemburger Richter bestätigen einen entsprechenden Beschluss der Europäischen Kommission von 2016, wonach die Vergünstigungen zurückzufordern seien. Im Fall von Google ging es derweil um eine Geldbuße von etwa 2,4 Milliarden Euro, welche die EU-Kommission 2017 verhängt hatte. Sie hatte dem Unternehmen vorgeworfen, seine beherrschende Stellung auf mehreren nationalen Märkten für Online-Suchdienste missbraucht zu haben, indem es den eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber denjenigen der Wettbewerber begünstigt habe.
Der EuGH bestätigte am Dienstag das Urteil der Vorinstanz, welches eine Klage von Google gegen den Beschluss der Kommission im Wesentliche abgewiesen und insbesondere die Geldbuße bestätigt hatte.
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