Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für die nötige Änderung des Grundgesetzes erarbeitet. Das würde dem Bund die einmalige teilweise Schuldenübernahme ermöglichen. Der Entwurf liegt der dpa vor.
Derzeit ist die finanzielle Entlastung der Kommunen Ländersache. Die Ampel-Regierung hatte sich aber im Koalitionsvertrag 2021 vorgenommen, den Kommunen bei der Altschuldenproblematik selbst unter die Arme zu greifen, damit die Städte und Gemeinden wieder wichtige Investitionen tätigen können.
Bund soll einmalig maximal 50 Prozent übernehmen
Allerdings ist dafür eine Grundgesetzänderung notwendig, wie ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der FDP-Fraktion ergeben hatte. Nun soll der Artikel 143h ergänzt werden. Die Ausnahmeregelung sei nur einmal anwendbar, heißt es in dem Entwurf aus dem Haus von Finanzminister Jörg Kukies (SPD). Maximal die Hälfte der Schulden würde der Bund demnach stemmen. Zugleich sollen die Kommunen verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, um eine neue Überschuldung zu vermeiden.
Zweidrittel-Mehrheit notwendig – Union bisher gegen Reform
Änderungen des Grundgesetzes setzen eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat voraus. Die Union und mehrere Länder hatten eine Grundgesetzänderung aber bisher abgelehnt – unter anderem, weil nur verschuldete Kommunen davon profitieren würden. Das sei schlicht unfair und benachteilige Länder, die ihre Kommunen selbst angemessen ausstatteten oder aus eigener Kraft entschuldeten, hatte etwa die CSU-geführte Landesregierung in Bayern argumentiert.
Dass die Grundgesetzänderung noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar beschlossen wird, gilt daher als unwahrscheinlich. Danach würde der Gesetzentwurf nach dem Prinzip der Diskontinuität verfallen.
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