• 9. Dezember 2024

In der EU gelten künftig strengere Regeln für Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen für Firmen oder Anlageprodukte.

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Nov 19, 2024

Die EU-Länder nahmen in Brüssel entsprechende neue Vorschriften an, mit denen das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte gestärkt werden soll. Demnach sollen Nachhaltigkeitsbewertungen, sogenannte ESG-Ratings, zuverlässiger und vergleichbarer werden.

Um das zu erreichen, sollen die Transparenz und Integrität der Tätigkeiten der Anbieter von ESG-Ratings verbessert und potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden, teilten die Länder mit. So müssten etwa in der EU niedergelassene Anbieter dieser ESG-Ratings von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden und Transparenzanforderungen erfüllen, vor allem in Bezug auf ihre Methodik und ihre Informationsquellen. „ESG-Ratings werden immer wichtiger für das Funktionieren der Kapitalmärkte und das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Anlageprodukte“, hieß es.

Grundlage der neuen Regeln war ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr, der von Vertretern der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments verhandelt wurde. Sie sollen nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten. Die Abkürzung ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (etwa: Unternehmensführung).

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Author: [email protected]

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