• 7. Juli 2025

Hessens Jagdminister Jung opfert Artenschutz für den Landesjagdverband – Baummarder im Visier

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Juli 7, 2025
Hessens Jagdminister Jung opfert Artenschutz für den Landesjagdverband - Baummarder im Visier

Wiesbaden (ots)

Die geplante Novellierung der Hessischen Jagdverordnung durch Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) stößt auf scharfe Kritik von Natur- und Tierschutzverbänden. Was als Modernisierung verkauft wird, entpuppt sich als massiver Rückschritt für den Artenschutz.

Alarmierend und zugleich exemplarisch ist die beabsichtigte Wiedereinführung einer Jagdzeit für den Baummarder, einer Tierart, die in Hessen seit etwa zehn Jahren nicht mehr bejagt wird und seit 2023 auf der Roten Liste des Bundeslandes steht. Mit der erneuten Einführung einer Jagdzeit für Baummarder begeht Jungs Ministerium Vertragsverletzungen im Hinblick auf die Berner Konvention und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Der nicht günstige Erhaltungszustand der Population wird durch jagdliche Eingriffe weiter verschlechtert.

Dieser Schritt steht exemplarisch für eine Jagdpolitik, die ökologische Verantwortung und wissenschaftliche Erkenntnisse zugunsten fragwürdiger Jagdinteressen ignoriert.

Minister Jungs Vorhaben sieht nicht nur die Jagdzeit auf Baummarder und weitere geschützte Tierarten vor, sondern auch die Streichung von Schonzeiten für zahlreiche Wildtierarten, selbst während der sensiblen Aufzuchtzeiten. Gleichzeitig werden Jagdzeiten für bisher nicht bejagte Tierarten eingeführt. Dies ist ein gefährlicher Paradigmenwechsel, der die Jagd in Hessen zu einem Instrument der reinen Populationsdezimierung degradiert, ohne Rücksicht auf die ökologische Bedeutung der Arten oder die komplexen Zusammenhänge im Ökosystem.

„Die Pläne des Jagdministers sind ein Schlag ins Gesicht des Artenschutzes und ein Zeugnis von Unverantwortlichkeit“, erklärt Lovis Kauertz, Vorsitzender der Tier- und Naturschutzorganisation Wildtierschutz Deutschland. „Die Jagd auf den Baummarder ist nicht nur unnötig, sondern auch kontraproduktiv. Sie schwächt unsere heimische Artenvielfalt und zeugt von einem tiefgreifenden Mangel an Verständnis für ökologische Zusammenhänge. Es scheint, als ob hier die Interessen der Jägerschaft über den Schutz unserer Natur gestellt werden.“

Diese und weitere fragwürdige Entscheidungen zu Lasten des Tier- und Naturschutzes werfen auch ein entsprechendes Licht auf den Landesjagdverband Hessen, der dem Ministerium wohl derartige, unqualifizierte Vorschläge unterbreitet hat.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Novellierung der Jagdverordnung primär dazu dient, der Jägerschaft entgegenzukommen und Jagdgelegenheiten zu Lasten des Artenschutzes zu schaffen. Wildtiere – insbesondere im Bestand bedrohte Arten – benötigen einen intelligenten, vorausschauenden und wissenschaftlich fundierten Schutz, nicht die kurzsichtige Ausweitung der Bejagung im Rahmen eines Nutzungsrechts. Nichts anderes ist das Jagdgesetz.

Wildtierschutz Deutschland fordert Minister Jung und das Landwirtschaftsministerium auf, diese unzeitgemäßen und wissenschaftlich unbegründeten Pläne umgehend zu stoppen. Statt einer Ausweitung der Jagd bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung der Jagdverordnung, die dem modernen Artenschutz gerecht wird. Dazu gehören die Beibehaltung und Wiedereinführung von umfassenden Schonzeiten und eine stärkere Berücksichtigung der Rolle von Wildtieren in gesunden Ökosystemen, nicht die Orientierung an bloßen Abschusszahlen. Hessen muss Vorreiter im Artenschutz sein, nicht Nachzügler einer überholten Jagdideologie.

Der Baummarder (Martes martes), ein schlanker, wendiger Waldbewohner und wichtiger Bestandteil unserer heimischen Fauna, war in Hessen in den letzten zehn Jahren vor der Bejagung geschützt. Er spielt eine Rolle in der Regulation von Kleinsäugerpopulationen, trägt zur ökologischen Vielfalt bei, ist keine Bedrohung für geschützte Tierarten und bietet auch sonst kein Konfliktpotential. Die Begründung des Ministeriums für die Wiedereinführung einer Jagdzeit dieser und weiterer besonders geschützter und bedrohter Tierarten bleibt im Dunkeln. Es gibt keinerlei wissenschaftliche Grundlage, die eine Notwendigkeit zur Bejagung des Baummarders in Hessen belegen würde. Seit 2023 steht der Baummarder auf der Vorwarnstufe der Roten Liste Hessen.

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Weitere Informationen zur Novellierung der Hessischen Jagdverordnung erfahren Sie hier: wildtierschutz-deutschland.de/hessen

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Über Wildtierschutz Deutschland e.V. (WTSD): Wildtierschutz Deutschland in eine gemeinnützige Tier- und Naturschutzorganisation. Sie wurde 2011 gegründet und setzt sich seitdem für Wildtiere und ihre Lebensräume ein. Wir engagieren uns für die Abschaffung nicht tier- und naturschutzkonformer Jagdmethoden und für eine Reduzierung der jagdbaren Tierarten.

Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) und Mitbegründer des Aktionsbündnis Fuchs (ABF)

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