Es soll Leute geben, die die Überschrift nicht verstehen …
Wie auch immer.
Es geht in diesem Post um Halal, die „permissible“, im Koran als zulässig genannte Methode der Schlachtung von Tieren: Das Ausbluten OHNE vorherige Betäubung. Jedenfalls ist das, was wir alle denken, wenn wir Halal hören. Dabei ist diese Meinung darüber, was Halal-Schlachtung IN DER PRAXIS bedeutet, eine, die Halal mit Koscher Schlachtung identisch macht.
Im Vereinigten Königreich wird am 6. Juni 2025 im House of Commons über eine Petition diskutiert, deren Zweck es ist, „Halales“ Schlachten OHNE Betäubung im Vereinigten Königreich zu verbieten. Petitionen, die auf den Seiten des Parlaments gestartet werden und mehr als 100.000 Unterschriften erhalten, werden in aller Regel im House of Commons diskutiert. Ab 10.000 Unterschriften ist die Regierung in der Pflicht, eine Antwort auf die Petition zu verfassen und im vorliegenden Fall lautet die Antwort, wie man das von Liebour gewohnt ist, dass man eigentlich ganz arg auf Tierrechte pocht und jedes unnötige Leid, das Tieren zugefügt wird, vermeiden will [was ein perverses Konzept „unnötiges Leid“, denn es setzt voraus, dass es nötiges Leid gibt, das Tieren zugefügt werden muss], aber Ausnahmen, die auf Basis religiösen Glaubens erfolgen, macht. Tierschutz ja, aber nur, wenn es keine Religion gibt, die Tieren unnötiges Leid zufügen will:
„The Government would prefer all animals to be stunned before slaughter. However, we respect the rights of Jews and Muslims to eat meat prepared in accordance with their religious beliefs.“
Was ist von Religionen zu halten, die absichtlich Leid zufügen, um einen GLAUBEN damit zu bedienen?
Aber was wundern wir uns eigentlich: Andere zu schädigen, um den eigenen Glauben zu bedienen, ist heute normal, findet sich als „Klimapolitik“, als „Energiepolitik“, als „Kriegspolitik“, als „Schutz unserer Demokratie“, als „Schutz der Meinungsfreiheit“…. Heuchelei ist das Merkmal unserer Epoche.
Doch zurück zu Halal. Die Ausnahme, die es Juden und Muslimen im Vereinigten Königreich erlaubt, Tiere ohne Betäubung und auf noch grausamere Weise zu schlachten, als dies ohnehin der Fall ist, wenn Tiere mit Gas oder Elektroschocks oder mit einem Bolzen, der ihnen durch das Gehirn getrieben wird, „betäubt“ werden, damit man sie anschließend ausbluten kann, findet sich in den britischen „Welfare of Animals (Slaughter or Killing) Regulations 1995″ und hier in Teil IV, Sektion 21 und 22:
„21. Schedule 12 shall have effect in relation to the slaughter of any animal by a religious method.
Exemption for slaughter by a religious method
22. Schedule 5 (which relates to the stunning and killing of animals) shall not apply to any animal which is slaughtered in accordance with Schedule 12 (which relates to slaughter by a religious method).
Das ist eine Carte blanche: Wer Tiere im UK unnötig und mit dem Vorwand eines religiösen Glaubens leiden lassen will, der hat das Recht, das zu tun. Diese beiden Abschnitte sollen, wenn es nach den 109.018 Briten geht, die die Petition unterzeichnet haben, gestrichen werden.
Im Gegensatz zu Großbritannien kennt Deutschland KEINE prinzipiellen religiösen Ausnahmen, vielmehr ist betäubungsloses Schlachten nach § 17 des Tierschutzgesetzes verboten, denn §17 stellt „unnötiges Leid“, das Tieren zugefügt wird, unter Strafe und §4a schreibt eine Betäubung aller Tiere vor der Schlachtung vor, um unnötiges Leid zu vermeiden. Indes wäre das Gesetz kein Gesetz, wenn es nicht Ausnahmen zulassen würde:
- (1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt worden ist.
- (2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
- 2. die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen …
Zahlen darüber, wie häufig eine entsprechende Ausnahmegenehmigung in Deutschland erteilt wurde, sind schwer auffindbar, die wenigen Informationen, die es dazu gibt, weisen darauf hin, dass Ausnahmegenehmigungen für ein betäubungsloses Ausbluten von Warmblütern relativ selten und zunehmend seltener sind. So kann man auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ folgendes lesen:
„Wie viele Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten anlässlich des islamischen Opferfestes wurden in den letzten Jahren in Niedersachsen erteilt?
Anlässlich des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami wurde in 2019 von einer kommunalen Veterinärbehörde in Niedersachsen jeweils eine Ausnahmegenehmigung für das betäubungslose Schlachten von max. 200 Schafen bzw. Ziegen erteilt
Seit 2020 wurde in Niedersachsen keine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten erteilt.“
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Dagegen ist das betäubungslose Schlachten im Vereinigten Königreich keine Seltenheit, rund 14% aller Halal (575.658 von 4.107.688) Schlachtungen (inklusive 62.103 „Koscher“ Schlachtungen) erfolgen ohne Betäubung. Ein barbarischer Akt, denn ohne Betäubung erleben die Tiere nach einem Nackenschnitt sekundenlang ihr nahendes Lebensende, Schafe 5 bis 7 Sekunden und Rinder bis zu 40 Sekunden. Eine Barbarei sondersgleichen und dennoch etwas, das man als „tierfreundliche Art“ des Schlachtens bezeichnen kann, wie es der Rat der britischen Muslims gerade getan hat:
„Muslims believe the ‘halal‘ (literally meaning, ‘permissible’) method (just like Jews do for kosher) to be the most humane way to slaughter animals for consumption. The aim is to make the death of the animal as quick and painless as possible. The halal and kosher methods of slaughter which causes a rapid loss of consciousness is indeed equivalent to the stunning of the animal. Although there is a difference of opinion, a large proportion of Muslims do not accept that pre-stunned methods of slaughter conform to the criteria of halal.“
Dass ein unbetäubtes Tier in einem sekundenlangen Todeskampf nicht leidet, das muss man wirklich glauben. Vermutlich ist es deshalb so wichtig, überhaupt zu glauben und einmal mehr könnte man die Frage stellen, was das für ein Glaube ist, der auf Leid von anderen gründet. Indes betreibt der Rat der Muslime im Vereinigten Königreich hier Gaslighting, versucht, die Öffentlichkeit darüber hinwegzutäuschen, dass die meisten Muslime im Vereinigten Königreich offenbar KEINERLEI Problem damit haben, Fleisch von Tieren zu konsumieren, die vor Schlachtung betäubt wurden:
„The “All Halal” column above shows the combined numbers of animals slaughtered Halal (both with and without stunning) totalled 4,107,688. Of these 575,658 are Halal & Kosher stun-free (“Non-Stun” column) but when you strip out the small number of stun-free Kosher animals (62,103 from the FSA report) you end up with 3,594,133, or 88%, of all Halal-slaughter, that is actually stunned.“
Und damit sind wir bei einer grundlegenden Frage angekommen.
Was ist wichtiger: Die westlichen Werte [die gerade in der Ukraine so verbissen verteidigt werden] oder ein religiöser Glaube, der nach allem, was man über Bewusstseinsprozesse weiß, unnötiges Leid verursacht?
Da westliche Gesellschaften sich als säkulare Gesellschaften verstehen, in denen eine Trennung von Religion und Staat erfolgt ist und die Werte, auf denen die Gesellschaft beruht, außer einem nachvollziehbaren christlichen Erbe keine Verbindung mehr zu religiösen Glaubenssätzen haben, sollte die Antwort eindeutig sein: In einem säkularen Land wie Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist sowohl Halal als auch Koscher als Methode der Schlachtung VERBOTEN.
Denn es gibt gesellschaftliche Werte, die die partikularen Interessen religiöser Minderheiten überschreiben, Werte, die schon vor der Zuwanderung der Vertreter der meisten Mitglieder dieser religiösen Minderheiten vorhanden waren, so dass niemand sagen kann, er hätte nicht gewusst, in welches Land, mit welcher Wertebasis er einreist.
Entsprechend wären im Vereinigten Königreich, wenn es Regierungen mit der Wertebasis ihres Landes, die sie angeblich verteidigen, ernst meinen, die beiden oben zitierten Ausnahmeregelungen und in Deutschland Absatz 2 des Paragraphen 4a des Tierschutzgesetzes zu streichen, denn religiöser Glauben kann nicht die moralischen und Wertegrundlagen einer Gesellschaft überschreiben.
Eine Gesellschaft, die das zulässt, wird in kurzer Zeit im Chaos der Ansprüche, die unterschiedliche Sekten und Glaubensgemeinschaften nun als Ausnahme fixiert sehen wollen, untergehen, und – zwangsläufig – jede Wertbasis, jede Idee von Moral und Ethik verlieren.
Rupert Lowe, fraktionsloser Abgeordneter im House of Commons, sieht das genauso:
Das ganze Problem, wenn es denn eines ist, vor dem wir derzeit stehen, kann auf die Frage reduziert werden:
Kann eine zivilisierte Gesellschaft Ausnahmen mit Verweis auf religiösen Glauben machen, die ihren eigenen Grundlagen in Wert und Moral und damit letztlich den Grundlagen ihrer Zivilisation widersprechen, ohne hinter eigene zivilisatorische Leistungen zurückzufallen?
Was denken Sie?
Noch ein Wort zum Featured Image:
Dabei handelt es sich wohl um Fake News. Wir konnten keine entsprechende Stellungnahme finden.
Indes, in der Stellungnahme, die wir gefunden haben, wird nicht nur die oben zitierte falsche Behauptung aufgestellt, betäubungsloses Schlachten sei „human“, es wird auf ganz andere Weise gedroht:
„The halal food industry is big in the United Kingdom. Valued at over £3 billion, it contributes large amounts to the UK economy. Many popular curry houses and restaurants clearly displaying Halal attract customers who are not often Muslims. We welcome any move by mainstream companies to cater for Muslim consumers. At the end of the day, informed consumer choice, rather than prejudice should be the motivating factor here.“
Es wird interessant sein zu sehen, ob die Liebour Regierung von Herr Starmer, die keinerlei Probleme damit hat, der eigenen Bevölkerung Vorschriften zu machen, um gewünschtes Verhalten zu erzwingen, ein Problem damit hat, die „westlichen Werte“ auch gegen eine Minderheit selbst unter Muslimen und deren „religiösen Glauben“ zu verteidigen….
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Author: Michael Klein
Michael Klein