Schornsteinfeger – Hausbesuche künftig nur noch in Polizeibegleitung möglich?
Von Jens Tier
Das Gebäudeenergiegesetz, dessen Rücknahme von zwei Parteien im Bundestagswahlkampf 2025 angekündigt wurde, es ist noch immer aktuelle Rechtsprechung.
Der Teil 1 (https://journalistenwatch.com/2025/02/07/habecks-heizungsgesetz-das-geg-identitaetsraub-enteignung-und-todesstoss-fuer-die-baubranche/) beschäftigt sich mit den Folgen dieses Gesetzes, in Bezug auf die Bau- und Baunebenbranche. Es verdeutlicht die verheerenden Folgen im Städtebau und auf das zukünftige Antlitz unserer Städte.
Im Teil 2 beschäftigen wir uns mit weiteren, im Gesetz verankerten Vorschriften und den vom Staat vorgesehenen Denunzianten, die bisher noch keine Anwendung finden, aber jederzeit scharf geschaltet und angewandt werden können! Haben Sie den Begriff: Sanierungspflicht schon gehört? Hier die kurze Zusammenfassung durch die Volksbank:
„Was ist die energetische Sanierungspflicht?
Das 2020 in Kraft getretene und Anfang 2024 überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern zu Sanierungsmaßnahmen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ziel der Sanierungspflicht ist es, den Energieverbrauch von Immobilien zu senken und so die Klimaschutzbemühungen zu unterstützen. Wer seiner Pflicht zur energetischen Sanierung gemäß Gebäudeenergiegesetz nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Hier besteht Sanierungspflicht
Von der Sanierungspflicht sind ab 2024 alle Eigentümer betroffen, die einen Altbau gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen haben. Die Sanierungspflicht tritt demnach erst mit dem Eigentümerwechsel in Kraft. Für die Sanierung hat der neue Eigentümer nach dem Einzug zwei Jahre Zeit.
Von der Sanierungspflicht befreit sind
Eigentümer, die vor dem 1. Februar 2002 das Haus selbst bewohnt haben. Denkmalgeschützte Immobilien, die spezifische energetische Anforderungen erfüllen müssen. Immobilien, für die eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist.
Sanierungspflicht beim Hauskauf
Wer einen Altbau kauft, hat ab der Eintragung ins Grundbuch zwei Jahre Zeit, um die Sanierungspflicht zu erfüllen. Diese Pflicht umfasst die folgenden drei Bereiche:
- Dämmung Geschossdecke: Dabei muss die Geschossdecke die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllen. Der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) darf nicht über 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin liegen.
- Dämmung Wasser- und Heizungsrohre: Ungedämmte Warmwasserrohre und Armaturen müssen ebenfalls energetisch saniert werden und den Vorgaben in Bezug auf die Dicke und Wirksamkeit der Dämmschicht entsprechen. Die Kosten sind abhängig vom gewählten Material und der Rohrlänge.
- Austausch von Heizungen: Wenn die alte Öl- oder Gasheizung älter ist als 30 Jahre, muss sie ausgetauscht werden. Die Heizungsmodernisierung betrifft nur Standard- und Konstant Temperaturkessel. Ausgenommen von der Sanierungspflicht sind Niedertemperatur- und Brennwertheizungen, Öl- oder Gasheizung, die lediglich zur Warmwassererzeugung dienen, sowie Heizungen, die über eine Nennleistung von unter 4 Kilowatt (kW) oder über 400 Kilowatt verfügen.
Wer Kontrolliert – wer denunziert?
Wie die Einhaltung der Sanierungspflicht sichergestellt wird, ist bisher noch nicht einheitlich geregelt. Die Kontrolle ist eigentlich Aufgabe der Bundesländer und deren Baubehörden. Jedoch erfolgt sie zum Teil auch durch bevollmächtigte Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenkontrolle.“
Das dieses Machwerk an Monstrosität kaum zu überbieten ist, das ist wahrscheinlich jedem normalen Menschen klar. Die Erbschaft oder der Kauf einer eigenen Immobilie wird mit der Gültigkeit dieses Gesetzes zum unkalkulierbaren finanziellen Risiko! Die Möglichkeit der Altersvorsorge über eine eigene Immobilie wird damit dem Großteil der Bevölkerung genommen. Unsanierte Immobilien werden einen extremen Wertverfall verzeichnen. Wahrscheinlich stehen die Vertreter von Black Rock schon bereit deutsche Immobilien zum Schnäppchenpreis zu erwerben – und teuer zu vermieten?
Dieses Gesetz ist eine weitere Kriegserklärung, ein weiteres Folterinstrument dieses skrupellosen, gierigen Staates gegen seine eigene Bevölkerung! Es ist der finale Angriff auf den Immobilienmarkt, die Bau- und Baunebenbranche, die Architekten, Notare und letztendlich auf ein selbstbestimmtes Leben, unseren Wohlstand und auf das deutsche Volk.
Interessant dabei ist, dass eine Branche des Handwerks die exekutiven Aufgaben des Staates übernehmen soll. Diese Pseudo Demokratie ist ganz stark darin, solche unangenehmen Aufgaben, die Misstrauen sähen und am Ende ganze Berufszweige in Verruf bringen, weiter zu delegieren. So hatte man schon in den 2010`er Jahren nach der verpflichtenden Ausstellung von Energieausweisen für Immobilienbesitzer die Notare in diese Zwangslage gebracht. Sie mussten bei jedem Kaufvertrag von Immobilien kontrollieren, ob ein solcher Gebäudeenergieausweis vorliegt. Mittlerweile haben sich die Notare von dieser unseriösen Pflicht befreit.
Jetzt soll das Handwerk in die Pflicht genommen werden. Zukünftig müssen die Schornsteinfeger ihre eigenen Kunden, die Hausbesitzer denunzieren, Ihnen verbieten, Bestrafungen von bis zu 50.000 Euro aussprechen und sie zu Investitionen von meist mehreren 100.000 Euro zwingen.
Die Teilnahme an dieser ungeheuerlichen staatlichen Aufgabe sollten sich die Schornsteinfeger sehr gut überlegen. Denn die sicher grenzenlose Wut der Immobilienbesitzer, die solchen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt werden, könnte da diese Maßnahmen durchaus existenzgefährdende Ausmaße annehmen, sehr schnell in massiver körperlicher Gewalt enden. Werden in Zukunft Kundentermine der Schornsteinfeger nur noch in Begleitung der Polizei möglich sein?
Man kann sich den daraus resultierenden Vertrauensverlust, die Rufschädigung und Ablehnung dieser Handwerks Innung kaum vorstellen. Man kann der Innung nur dringend anraten, sich gegen diese Aufgaben und Begehrlichkeiten des Staates zu verwehren. Lassen sich die Handwerker wirklich als Denunzianten und Handlanger dieses gierigen Staates mit seinen mittlerweile geisteskranken Gesetzen missbrauchen, dann stirbt auch dieses Handwerk.
Wer sich zum Mittäter bei der Enteignung der eigenen Kunden, Nachbarn und Mitmenschen macht, dem ist nicht zu helfen und dem trifft als Erstes die berechtigte Wut des Volkes.
Dieses hirnlose, das Volksvermögen, den Wohnraum und unserem Wohlstand vernichtende Gesetz muss sofort weg! Sobald wieder normale politische und demokratische Verhältnisse im Lande herrschen, wird es eines der ersten Gesetze sein, welches gestrichen wird.
Bis dahin gilt für Alle: Ziviler Ungehorsam – ich mache da nicht mit!
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Author: Bartolomäus Bootsmann
Journalistenwatch