• 7. Juni 2025

„Gesichert verfassungsfeindlich“ – diesmal die CDU

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Juni 2, 2025

Wer das neue Gegengutachten der AfD liest, wird irgendwann laut lachen. Und dann schlucken.

Denn was auf den ersten Blick wie ein juristisches Kabinettstück wirkt – eine Mischung aus Gutachten, Satire und Retourkutsche – entpuppt sich auf den zweiten als das, was es vermutlich sein soll: ein juristischer Vorschlaghammer. Und eine Kampfansage an das Bundesamt für Verfassungsschutz, das die AfD weiterhin als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft – nur nach einer juristischen Schlappe das einstweilen nicht mehr offiziell zu behaupten wagt.

Nun also der Gegenschlag: Auf 50 Seiten listet die Partei akribisch auf, was nach den Maßstäben des Verfassungsschutzes eigentlich auch bei CDU und CSU als verfassungsfeindlich gelten müsste. „Mut zur Leitkultur“? Fremdenfeindlich. „Rückführungskultur“? Menschenverachtend. „Stolz auf das Christliche“? Muslimfeindlich. Und Friedrich Merz? Kanzler eines Regierungskabinetts, das laut Gutachten selbst „rechtsextreme Bestrebungen“ verfolge. Da staunt der Staatsrechtler. Und der Verfassungsschutz wohl auch.

Tatsächlich ist das Papier juristisch sauber gearbeitet. Es imitiert akribisch die Argumentationslinien des BfV-Gutachtens zur AfD, verwendet sogar wortgleiche Passagen und arbeitet mit den gleichen Kriterien: ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, pauschalisierende Fremdenfeindlichkeit, Delegitimierung demokratischer Institutionen. Nur dass diesmal nicht Björn Höcke zitiert wird – sondern Jens Spahn, Markus Söder und Angela Merkel.

Die Botschaft ist klar: Wenn das, was die AfD sagt, verfassungsfeindlich ist, dann ist es das, was Union und Regierung seit Jahren vertreten, erst recht. Oder wie es im Vorwort heißt: „Das hiesige Gesamtergebnis stimmt mit der Realität nicht überein. Denn weder die Unionsparteien noch die AfD sind verfassungsrechtlich relevante Verdachtsfälle.“

Das ist natürlich polemisch. Aber es ist auch eine ebenso eiskalte wie kluge Strategie. Die AfD macht sich das Framing der Behörden zunutze, überhöht es ins Absurde und zwingt den Verfassungsschutz damit in eine paradoxe Lage: Entweder er erklärt den juristischen Maßstab, den er auf die AfD anwendet, für selektiv – oder er müsste irgendwann auch über die Junge Union nachdenken.

Dass die „Berliner Zeitung“ das Papier veröffentlicht hat – wenn auch nur hinter einer Bezahlschranke, dürfte nicht nur als Medienprovokation gedacht sein, sondern als politische Falle. Was hier vorliegt, ist kein PR-Gag, sondern ein strategisch klug gesetzter Stolperdraht. Für den Verfassungsschutz ist dieses Papier ein Super-GAU – denn es führt die Maßstäbe, mit denen die Behörde operiert, ad absurdum.

Zugleich markiert das Gutachten eine neue Eskalationsstufe im Dauerduell AfD gegen Staat. Nicht mehr Opferpose, sondern juristische Spiegelung. Nicht mehr „Wir werden verfolgt“, sondern „Eure Kriterien gelten für alle – oder für keinen“. Das ist klug kalkuliert. Und sollte das Verwaltungsgericht Köln die Argumentation des Verfassungsschutzes stützen, dürfte die nächste Instanz genau dieses Gegengutachten auf dem Tisch haben.

Was das Papier leistet, ist nicht weniger als eine forensische Umkehrung des politischen Blickwinkels. Die AfD zeigt, wie selektiv der Extremismusvorwurf gehandhabt wird – und dass migrationskritische Aussagen, die bei CDU und CSU als legitime Sorge durchgehen, bei ihr plötzlich als verfassungsfeindlich gelten sollen. Ein Beispiel: Wenn CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert, Lehrerinnen mit Kopftuch nicht zu verbeamten, weil das „unsere Kultur“ untergrabe, dann würde diese Aussage im AfD-Kontext wohl als Beleg für ein „ethnisch-kulturelles Exklusionsverständnis“ gewertet.

Was das Gutachten offenlegt, ist eine doppelte Messlatte im politischen Diskurs: Aussagen, die aus dem Mund eines CDU-Generalsekretärs noch als „berechtigte Sorge“ gelten, würden bei der AfD als Beleg für völkisches Denken und demokratiefeindliche Bestrebungen gewertet. „Integration durch Leistung“, „Stolz auf die Leitkultur“, „Kopftuch passt nicht zu Deutschland“ – allesamt Formeln, die von Unionspolitikern regelmäßig verwendet werden und nach den Maßstäben des Verfassungsschutzes eigentlich längst den Alarm auslösen müssten. Doch nicht der Inhalt entscheidet, sondern das Etikett.

Das Gutachten legt damit nicht nur eine Wunde im Staatsverständnis offen – es entlarvt auch die perfide Methode, alles Nicht-Linke reflexhaft ins rechtsextreme Eck zu rücken. Genau dieses Spiel spielt die CDU seit Jahren mit: Statt sich dem Framing zu widersetzen, übernimmt sie es – in der Hoffnung, selbst verschont zu bleiben. Doch wer mit den Wölfen heult, wird am Ende nicht verschont, sondern verschluckt.

Das eigentliche Problem: Dieses juristische Glanzstück – ein Spiegel mit Sprengkraft – wird in den großen Medien, so meine Überzeugung, entweder verdreht, kleingeredet oder gar nicht erst erwähnt werden. Und die Mehrheit der Deutschen wird es deshalb niemals erfahren. Genau das aber macht dieses Papier so gefährlich. Nicht weil es etwas zerstört – sondern weil es sichtbar macht, was längst zerstört ist. Vertrauen? Das ist längst passé. Was bleibt, ist ein System, das nur noch funktioniert, solange niemand zu genau hinsieht – und mit Tricks, Manipulationen und Propaganda verhindert wird, dass dies zu viele tun.

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