Wer A sagt, muss auch B sagen. Nachdem der politische Verfassungsschutz die AfD insgesamt als „gesichert rechtsextrem“ markiert hat, müsste die neue Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) einem Großteil der AfD-Mitarbeiter in den Abgeordneten- und Fraktionsbüros der AfD gemäß der neuen Hausordnung des Bundestages jetzt Hausverbot erteilen.
Das Ergebnis dieser massenhaften Hausverbote hat durchaus Elemente eines Putsches, wenn von heute auf morgen der Oppositionsführer – und die nach Umfragen mittlerweile größte Volkspartei des Landes – nicht mehr arbeitsfähig ist, weil alle Mitarbeiter mit AfD-Mitgliedsausweis nicht mehr im Bundestag tätig sein dürfen.
Denn wenn die AfD insgesamt als gesichert verfassungsfeindlich eingestuft wird, betrifft das auch jedes Parteimitglied. Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun (2017–2025) erklärt dazu gegenüber Alexander-Wallasch.de:
„Wenn sich die Leitung des deutschen Parlaments dem parteipolitisch von Regierungen gesteuerten Inlandsgeheimdienst unterwirft, damit also in diesem konkreten Fall die Gewaltenteilung ignoriert, wäre dieses haarsträubende Ergebnis eine logische Folge. Frau Klöckner und die Vizepräsidenten werden sich vermutlich herausreden, sie würden dennoch jeden Einzelfall prüfen.“
Für Friedrich Merz (CDU) und seinen designierten Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) könnte es kaum besser gelaufen sein: Der Koalitionspartner SPD räumt mit seinem Übergangspersonal (Nancy Faeser) schnell noch die Opposition ab, Merz und Dobrindt wiegen sich in Unschuld und zeigen auf ihre weißen Westen.
Was ist die Vorgeschichte zu den anstehenden Hausdurchsuchungen?
Unter anderem die Aktivisten des regierungsnahen Portals „Correctiv“ hatten sich in Geheimdienstmanier mit den Biografien von Mitarbeitern der AfD-Bundestagsabgeordneten beschäftigt. Die „Tagesschau“ berichtete daraufhin, mehr als die Hälfte der AfD-Abgeordneten beschäftigten Personen, die in Organisationen aktiv seien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden. Darunter seien nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) auch die Mitarbeiter der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla.
Die damalige Bundestagsvizepräsidentin Göring-Eckardt (Grüne) befand gegenüber dem BR, dass eine Verbindung zu rechtsextremen Kreisen eine Gefahr sei: „Sie wollen die Demokratie von innen aushöhlen.“
Die „Zeit“ zitierte ebenfalls im März 2025 Parlamentsvizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU), die „Gesetzesverschärfungen und neue Zugangsbeschränkungen“ forderte:
„Wir müssen als Präsidium hier aktiv werden. Das sind Abgründe an Menschenfeindlichkeit! (…) Ziel muss es sein, vom Verfassungsschutz beobachtete Mitarbeiter aus dem Bundestag draußen zu halten. (…) Dazu müssen Regelungen im angekündigten Bundestagspolizeigesetz geschaffen sowie in der Hausordnung verschärft werden. Der Bundestag muss beispielsweise im Verdachtsfall beim Verfassungsschutz nachfragen können.“
Aber über die Beobachtungsstufe des VS ist die AfD längst hinaus, seit heute werden sie vom politischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem markiert. Also eine Eskalation gegenüber der „Beobachtung“, welche wiederum für Magwas schon für ein Hausverbot ausgereicht hätte.
Bundestagsabgeordnete genießen bis zu einer Aufhebung der selbigen Immunität. Es betrifft demnach die etwa 600 Mitarbeiter der AfD. Jedenfalls jene mit AfD-Mitgliedschaft, die jetzt ebenfalls als „gesichert rechtsextrem“ markiert wurden.
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Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete am 11. März 2025 von der neuen Hausordnung des Bundestages.
Danach erhielten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen keinen Zugang, wenn sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht bestehen und „ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages oder die Sicherheit seiner Mitglieder sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden“ darstellen.
Überprüft werden soll in Zukunft auch, wer nicht in Räumlichkeiten des Bundestages arbeite, aber „Zugriff auf das gemeinsame Informations- und Kommunikationssystem“ des Parlaments bekommen soll.
„Zudem“, schreibt das RND weiter, „dürfen Räumlichkeiten und Einrichtungen des Deutschen Bundestages für Veranstaltungen mit Dritten nur innerhalb der Grenzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung genutzt werden.“
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ergänzte damals, dass sie auch Veranstaltungen mit Dritten nicht tolerieren würde, wenn diese verfassungsfeindliche Ziele verfolgten. Aber genau das wurde der AfD jetzt vom VS in Gesamtheit bescheinigt. Wenn sich also Nachfolgerin Julia Klöckner (CDU) danach richtet, dann muss sie jetzt faktisch die Arbeit der AfD-Fraktion im deutschen Bundestag zum Erliegen bringen.
Der RND schreibt es in aller Deutlichkeit:
„Keine Hausausweise mehr für Rechtsextremisten – Zudem haben AfD-Abgeordnete im Bundestag Mitarbeiter beschäftigt und mit Hausausweisen ausgestattet, die von den Behörden als Rechtsextremisten eingestuft wurden. Auch das wäre nach den aktuellen Regelungen nicht mehr möglich.“
In der Pressemitteilung zum Inkrafttreten der Änderungen der Hausordnung heißt es am 10. März 2025 unter anderem: Die „Änderung der Hausordnung sowie der Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften tritt am 10. März 2025 in Kraft“.
Konkret:
„Die Neuregelungen umfassen neben redaktionellen Änderungen oder Anpassungen von Regelungen an die bestehende Praxis insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Parlaments vor extremistischen Einflüssen und Aktionen.“
Der Bundestag steht jetzt vor einem riesigen Dilemma: Er hat sich selbst ermächtigt, den Oppositionsführer im Deutschen Bundestag faktisch handlungsunfähig zu machen, indem man ihm weite Teile seines vertrauten Personals vor die Tür stellt. Gleichzeitig wird damit übrigens bei erforderlichen Neueinstellungen Tür und Tor geöffnet für die potenzielle Beschäftigung von neuen V-Leuten. Ein glücklicher Zufall für den VS?
Aber es gibt einen Trost: Zwar kann es passieren, dass viele AfD-Mitarbeiter nun ausgewiesen werden. Aber dafür ist nach der neuen Hausordnung neuerdings das Mitbringen von staatlich anerkannten Assistenzhunden gestattet. Der deutsche Schäferhund ist herzlich willkommen. Jedenfalls dann, wenn er Betroffenen hilfreiche Dienste leisten kann. Und so ein Hund muss auch nicht überprüft werden. Schäferhunde sind selten extremistisch. Höchstens bissig, wenn sie sich bedroht fühlen. Aber dafür gibt es dann im Zweifel einen Maulkorb.
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Author:
Alexander Wallasch