• 25. Mai 2025

Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen minderjährige rechtsextreme Brandstifter

ByRSS-Feed

Mai 25, 2025

Die Festnahmen von Benjamin, Ben-Maxim, Jerome, Lenny, Jason, Devin, Claudio und Justin erfolgten nach umfangreichen Hausdurchsuchungen in 13 Objekten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und in Hessen.

Beispielhaft schrieb daraufhin eine Tarja Beneath via X:

„“Rechtsextreme Terrorzelle“ ausgehoben. Der Staat greift durch und verhaftet 5 Jugendliche. Der jüngste ist übrigens 14, der älteste 18 Jahre alt.
Gleichzeitig lassen wir Messerstecher sofort wieder frei. Dieser Staat ist sowas von fertig.“

Der eine oder andere Nutzer der sozialen Medien verglich die Festnahmen zudem mit den „Umsturzplänen“ der sogenannten Rentner- oder Rollatorgang um den seit nunmehr zwei Jahren in U-Haft sitzenden 73-jährigen Prinz Reuß.

Nun kennt das Strafrecht mildere Strafen für Jugendliche und junge Erwachsene, für Rentner gibt es diese nicht, es sei denn, es werden Debatten um die Zurechnungsfähigkeit der Täter geführt. Aber wie gefährlich können Kinder und Jugendliche werden, dass hier der Generalbundesanwalt einschreiten muss? Was bei der Betrachtung dieser minderjährigen angeblichen Terrorgruppe in der Rezeption der sozialen Medien ins Hintertreffen geraten ist, sind die tatsächlichen Anschuldigungen gegen diese Jugendlichen, die bis zum Mordversuch reichen.

Am 21. Mai legte der Generalbundesanwalt den Verhafteten in einer Presseerklärung zur Last, am frühen Morgen des 23. Oktober 2024 mit Brandbeschleuniger ein Feuer in einem Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern gelegt zu haben:

„Der Gebäudekomplex war seinerzeit von mehreren Personen bewohnt, die lediglich durch Zufall nicht verletzt wurden. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ungefähr 500.000 Euro.“

Weiter soll am frühen Morgen des 5. Januar 2025 an einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln ein Fenster eingeschlagen und dann versucht worden sein, aus einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schießen, um dieses in Brand zu setzen:

„Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Während der Tat sprühten die beiden Beschuldigten mehrere Schriftzüge an die Unterkunft, darunter „L.V.W“, „Ausländer raus“, „Deutschland den Deutschen“ und „NS-Gebiet“. Sie malten auch Hakenkreuze und Siegrunen an die Wand und zeigten den sogenannten „Hitlergruß“.“

Außerdem ist von der Planung eines Brandanschlags auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Senftenberg die Rede. Hierzu sollen laut Generalbundesanwalt von den Jugendlichen in der Tschechischen Republik zwei Kugelbomben besorgt worden sein. Zu einer Ausführung der Tat kam es allerdings angesichts der Festnahmen nicht.

Weiterlesen nach der Werbung >>>

In zwei Fällen handelt es sich demnach um eine Feuerwerksbeschaffung und in einem Fall um einen Brandanschlag mit verheerenden Folgen und hohem Schadensbild. Am 29. März berichtete RBB24 über den Brand in Altdöbern. Zunächst sei von einem technischen Defekt ausgegangen worden, dann ermittelte die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen zwei Jugendliche. Zudem wurde über einen möglichen rechtsextremen Hintergrund berichtet.
RBB24 schrieb zunächst:

„Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ erwägt zudem der Generalbundesanwalt, das Verfahren zu übernehmen. Er kann übernehmen, wenn eine Tat den Staatsschutz betrifft, die Interessen des Bundes in besonderem Maße berührt oder es um terroristische Vereinigungen geht. Die Generalbundesanwaltschaft antwortete dem rbb am Freitag auf eine Anfrage zunächst nicht.“

Laut Generalbundesanwalt sollen die verhafteten Jugendlichen „mit Verantwortungsreife“ gehandelt haben. Die Verabredung zu Mord steht hier ebenso auf der Liste wie die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.

Jetzt darf man gespannt sein, wie und wo die Hauptverhandlung gegen die Beschuldigten geführt werden soll. Bei Jugendlichen gelten besondere Regeln. Soll es bei einem Landesgericht mit einer Staatsschutzkammer passieren, oder will gar der Bundesgerichtshof in Karlsruhe auch dieses Fass dort aufmachen, wo seit zwei Jahren gegen Reuß und Co. verhandelt wird?

Der genaue Gerichtsstandort hängt von weiteren Details des Falls ab, wie etwa dem Wohnsitz der Beschuldigten oder dem Tatort. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verfahren auch an ein Oberlandesgericht delegiert werden, das für Jugendstrafrecht zuständig ist, insbesondere wenn die Beschuldigten minderjährig sind und das Jugendgerichtsgesetz angewendet wird. Aber Karlsruhe bleibt theoretisch der primäre Ort für die Verfahrenseinleitung durch den Generalbundesanwalt.

Zur Quelle wechseln
Author:
Alexander Wallasch

Teile den Beitrag mit Freunden