• 18. Januar 2025

Geht es Nancy Faeser in letzter Sekunde nun doch noch an den Kragen?

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Jan. 18, 2025
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Die noch amtierende und leider weiterhin fleißig agierende Bundesinnenministerin hat in den wenigen Jahren ihres Wirkens zu Lasten der Bürger viel ausgeteilt, aber noch mehr einstecken müssen und sich auf jeden Fall eine Menge geleistet, was anderen Politikern früher mit Sicherheit den Job gekostet hätte. Aber der Linksstaat schützt nun mal seine Beamten und Angestellten und so hat sich Nancy Faeser trotz vieler Skandale nicht mal ein blaues Auge abholen müssen.

Vielleicht aber wird es nun doch noch sozusagen in letzter Sekunde eng für sie.

Es gibt nämlich eine Pressemitteilung der AfD, die es in sich hat:

„Der Rechtsanwalt und Bundestagsabgeordnete Christian Wirth, Sprecher der Bundestagsfraktion der AfD für Staats- und Verfassungsrecht, hat heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die Bundesinnenministerin des Inneren und Heimat, Nancy Faeser, gestellt.

Hintergrund ist ein Erlass des BMI aus August 2024, der im Intranet der Bundespolizei veröffentlich wurde. Demnach wird allen Bundesbeamten ein Dienstverfahren und bis hin zur Entlassung angedroht, wenn sie Mitglied bei der AfD sind und sich gar auf Listen für die AfD zur Wahl stellen. Die „Junge Freiheit“ berichtete als erste.

Hintergrund ist ein seit April 2024 (umstrittenes) neues Disziplinarrecht, dass jeder Bundesbehörde ermöglicht, unliebsame Beamte per Verwaltungsakt aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen, ohne eine Disziplinarklage durchlaufen zu müssen. Nunmehr muss sich der entlassene Beamte auf ein existenzbedrohendes, jahrelanges Klageverfahren einlassen mit durchaus öffentlicher Stigmatisierung der ganzen Familie.

Christian Wirth dazu: „Hier handelt es sich um eine weitere parteipolitische Maßnahme der Innenministerin Faeser, die bekanntlich keine Berührungsängste mit linksextremen Kreisen hat, so auch mit der gewaltbereiten Antifa. Faeser beschneidet den Beamten das Recht auf freie Meinungsäußerung, Art. 5 GG, Vereinigungsfreiheit, Art. 8 GG und greift somit in das Recht der freien Berufsausübung, Art. 12 GG, ein.

Dies verletzt die Beamten zudem in ihren Gleichbehandlungsrechten auf die Freiheit der politischen Anschauung gemäß Art. 3 Abs. 3 GG. Da diese Verletzungshandlung durch Drohung mit dem Verlust des Dienstverhältnisses und der Bezüge einhergeht, werden die Tatbestände der Nötigung und Erpressung, §§ 240, 263 StGB erfüllt.“

Nancy Faeser wird sich sicherlich und natürlich auf Kosten der Steuerzahler zu wehren wissen. Und sie agiert derweil weiter so, wie wir sie kennen: Immer kampfbereit gegen Rechts. Nius hat etwas entdeckt, was jedem aufrechten Bürger die wenigen Haare auf der Glatze sträuben lässt:

„Bemerkenswertes Statement von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zum Terroranschlag von Magdeburg: Sie ordnet den Täter Taleb Al-Abdulmohsen, der insgesamt 105 Mal aktenkundig wurde, ideologisch dem Rechtsextremismus zu. Faeser erklärte nach der Sitzung des Innenausschusses im Deutschen Bundestag: „Es ergibt sich das Bild eines psychisch auffälligen Täters, der eine massive Islam-Feindlichkeit und die Nähe zu Ideologie von Rechtsextremisten zeigt.“

Das Versagen der Behörden, für die sie indirekt auch verantwortlich ist, soll derweil wohl unter den Tisch gekehrt werden. Nicht das noch jemand zurücktreten muss.

Wo kämen wir damit denn hin?

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Author: Gastautorin
Journalistenwatch

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