Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter seinem Präsidenten Stephan Harbarth hat gestern wieder einmal sein reichlich bizarres Rechtsverständnis bewiesen, indem es ein Gesetz des Landes Bremen für verfassungsgemäß erklärte, das deutsche Profi-Fußballvereine zur Beteiligung an den Polizeikosten für Hochrisikospiele zwingt. Die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL), dem Zusammenschluss der Bundesliga-Vereine, wurde damit abgewiesen. „Die Verfassung kennt keinen allgemeinen Grundsatz, nach dem die polizeiliche Gefahrenvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt und ausschließlich aus dem Steueraufkommen finanziert werden müsste“, erklärte Habarth zur Urteilsbegründung. „Auf diese Weise sollen die Mehrkosten der Polizeieinsätze nicht durch die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern jedenfalls auch durch die wirtschaftlichen Nutznießerinnen und Nutznießer der Polizeieinsätze geschultert werden. Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel“, führte er umständlich weiter aus.
Wenn auch die anderen Bundesländer solche Gesetze einführen, drohen den Bundesligisten massive Mehrkosten. Holger Stahlknecht, der Präsident des Fußballverbands Sachsen-Anhalt, wies darauf hin, dass das Urteil nicht nur die erste und die zweite Liga betreffe, sondern auch die dritte und möglicherweise sogar noch die vierte. Die Kosten der Polizeieinsätze umzulegen, gehe auf die Budgets der Vereine. Gerade für Clubs mit angespannter Finanzlage werde es kompliziert. Er warf die Frage auf, wo das enden werde und was alles als Hochrisikospiel eingestuft werde? Außerdem drohe Wettbewerbsverzerrung, wenn die Vereine in manchen Bundesländern zur Kasse gebeten würden, in anderen aber nicht. DFB-Vizepräsident Hermann Winkler beharrte darauf, dass die Sicherheit um die Stadien bei Fußballspielen eindeutig Aufgabe des Staates sei. Dafür sei die Länderpolizei zuständig, und dafür würden Steuern gezahlt.
G20-Proteste, 1. Mai in Berlin, Lützerath, Riesa: Hier darf der Steuerzahler blechen
Hier kann man Winkler nur zustimmen. Die Vereine können nicht für die Gewaltbereitschaft einiger ihrer Anhänger in Mithaftung genommen werden, für die die Fußballspiele oft nur ein Vorwand für Prügeleien und Vandalismus sind, die oft schon in den Innenstädten, weit von den Stadien und dem Einflussbereich der Clubs entfernt, beginnen. Zudem zeigen sich hier wieder einmal die Doppelstandards in der Rechtsprechung. Wenn „Klimaaktivisten“ die Gegend um Lützerath tagelang in ein Schlachtfeld verwandeln, selbsternannte „Antifaschisten“ Riesa in Geiselhaft nehmen, um den AfD-Parteitag zu verhindern, Linksautonome eine Stadt wie Hamburg bei einem G20-Gipfel teilweise in Schutt und Asche legen oder in Berlin und anderen Städten an jedem 1. Mai schwerste Krawalle stattfinden, haben Länder wie Bremen kein Problem damit, dass die Allgemeinheit die Polizeieinsätze und die Beseitigung der Folgen solcher Gewaltexzesse beseitigen muss, die wesentlich häufiger vorkommen als schwere Ausschreitungen beim Fußball.
Der „Letzten Generation“, „Fridays for Future“, den zahllosen NGOs oder gar den Grünen, Kirchen und anderen Gruppen, die dies unterstützen, werden jedenfalls keine Kosten zur Last gelegt. Ausgerechnet die Fußballclubs, die -anders als Berufsaktivisten- zudem noch Abermillionen an Steuern zahlen und oft ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in ihrer Region sind, sollen aber nun an den Kosten für Polizeieinsätze beteiligt werden. Wenn es darum ginge, Steuergeld zu sparen, gäbe es zahllose andere Möglichkeiten – erst recht im völlig auf links gedrehten Bremen. Hier wurde aber wieder einmal die falsche gewählt. (TPL)
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Author: Kurschatten
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