Das erwartet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als zwingende Konsequenz aus einem EU-Gesetz. „Davon werden übrigens 6 Millionen Menschen profitieren“, sagte der SPD-Politiker im ARD-Morgenmagazin. Nach monatelangen Vorbereitungen legte er zudem den erwarteten Gesetzentwurf für verpflichtende Tariftreue für Firmen im Auftrag des Bundes vor.
Die gesetzliche Lohnuntergrenze liegt heute bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro – gemäß bereits gefällter Beschlüsse. Heil: „Und dann wird im Jahre 2026 der Mindestlohn zwischen 14 und 15 Euro liegen.“ Die Anhebung des Mindestlohns hatte nicht mit der Inflation Schritt gehalten. Zuletzt ist die Teuerungsrate in Deutschland aber auf 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat gefallen.
Neues EU-Recht
In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief an die Mindestlohnkommission kündigt Heil an, er halte die neuen EU-Vorgaben als erreicht an, wenn das Gremium die Vorgabe von einem Mindestlohn von 60 Prozent des mittleren Lohns berücksichtige. Bis 15. November sei die EU-Mindestlohn-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
In seinem Schreiben an die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld erläutert Heil: „Bei der Ermittlung der 60-Prozent-Schwelle sind die Lohndaten von Vollzeitbeschäftigten zugrunde zu legen.“ Er fordert: „Der Mindestlohnkommission kommt es nun zu, diese europäischen Vorgaben mit Leben zu füllen.“
Kritik an Mindestlohnkommission
In der Kommission verhandeln Spitzenvertreterinnen und -vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern über die Erhöhungsschritte. Sie machen der Regierung regelmäßig Vorgaben, die das Arbeitsressort dann per Verordnung umsetzt.
Beim jüngsten Erhöhungsschritt hatten die Arbeitgeber mit der Stimme der unabhängigen Vorsitzenden die Gewerkschaften überstimmt. Das hatte der gesetzlich verankerten Kommission viel Kritik von der Arbeitnehmerseite eingebracht. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte gefordert, dass die Mindestlohnkommission künftig wieder einvernehmlich entscheiden solle.
Vorgeschmack auf hartes Ringen
Der in der Kommission vertretene Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die ebenfalls dem Gremium angehörende Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) geben bereits einen Vorgeschmack darauf, wie hart hinter verschlossenen Türen die Debatten ausfallen dürften.
BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter wettert: „Die Arbeit der Mindestlohnkommission ist durch diesen fortgesetzten Wortbruch vom Bundesarbeitsminister infrage gestellt.“ Der Arbeitgebervertreter fragt: „Wie unabhängig kann eine Kommission sein, wenn Mitglieder der Bundesregierung bestimmte Erwartungen zukünftiger Ergebnisse in Abhängigkeit von Wahlterminen formulieren?“ DGB-Chefin Yasmin Fahimi hingegen lobt Heils Äußerungen als „klare Zeichen“.
Heil muss EU-Kommission berichten
Heil sagt: „Die letzte Erhöhung war zu niedrig. Das wissen alle. Und es ist jetzt notwendig, dass wir das auch klar ziehen.“ In Deutschland gebe es 45 Millionen Erwerbstätige, davon 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Zum Zeitrahmen sagte der Minister: „Ich muss bis November der EU-Kommission melden, ob das deutsche Recht der EU-Richtlinie entspricht.“ Deshalb habe er der unabhängigen Mindestlohnkommission geschrieben. „Die muss in der ersten Jahreshälfte einen Vorschlag machen, wie es ab 1.1.2026 weitergeht.“
FDP warnt Heil
Unter Verweis auf die Tarifautonomie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern übte die FDP deutliche Kritik an Heil. „Besonders der Bundesarbeitsminister sollte sich davor hüten, durch offensichtliche Wahlkampfmanöver diese bewährte Tarifautonomie zu untergraben und so an einem Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft zu rütteln“, sagte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler.
Der Grünen-Sozialpolitiker und frühere Verdi-Chef Frank Bsirske forderte, per deutscher Neuregelung den Mindestlohn gesetzlich an 60 Prozent des mittleren Einkommens zu koppeln. Entsprechend äußerte sich auch Susanne Ferschl, arbeitsmarktpolitische Linke-Expertin. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, ihre Fraktion unterstütze es, die EU-Mindestlohnrichtlinie schnellstmöglich umzusetzen. „Deutschland ist kein Billiglohnland und darf auch keines werden.“
Mehr Tarifbindung per Gesetz
Der SPD-Minister legte auch einen Entwurf für ein Tariftreuegesetz vor: Beschäftigte, die im Auftrag des Bundes tätig sind, sollen künftig generell unter dem Schutz eines Tarifvertrags arbeiten. „Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen“, heißt es in einem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Heil erläuterte in der ARD, Tarifverträge brächten den Beschäftigten höhere Löhne als der Mindestlohn. „Durchschnittlich ist der Stundenlohn bei Tariflöhnen 4,50 Euro besser.“ Mit dem Gesetz sollen zudem Zugangsrechte von Gewerkschaften zum Betrieb gestärkt werden.
Fahimi sagte, die Gewerkschaften hätten lange auf Heils „wichtige Signale für gute Arbeit“ gewartet. Laut Statistischem Bundesamt ist die Tarifbindung in Westdeutschland seit 1998 von 76 auf 51 Prozent, im Osten von 63 auf 44 Prozent gesunken.
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