Manchmal erkennt man den Zustand eines Landes nicht an seinen Gesetzen, sondern an der Stelle, an der sie plötzlich durchgesetzt werden. Nicht bei Mördern oder Bandenbossen, nicht bei Clans oder kriminellen Intensivtätern – sondern beim Rücklicht eines Autos. Dort klebte ein Aufkleber mit dem Wort „Ossi“. Die zwei „s“ in Runenform – offenbar inspiriert vom Design der Rockband Kiss. So behauptet es der Angeklagte, der deshalb nach § 86a StGB belangt werden sollte. Verbotene Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen! Wegen zweier Blitze. Auf einem Provinzparkplatz.
Das Amtsgericht Northeim hatte den Mut – man muss es heute leider so nennen – den Mann freizusprechen. Kein Vorsatz, keine klare Absicht, kein Hakenkreuz – nur ein missverstandener Aufkleber, der irgendwo zwischen geschmackloser Ost-Witzigkeit und nostalgischer Rock-Ästhetik pendelte. Man könnte sagen: ein typisch deutscher Fall, irgendwo zwischen Provinz und Paragraph.
Doch der Freispruch hatte keine Chance. Nicht, weil der Mann plötzlich ein Geständnis ablegte oder neue Beweise auftauchten. Sondern weil das Urteil der unteren Instanz angeblich nicht gründlich genug begründet war. Die schriftliche Urteilsbegründung, so das OLG Braunschweig laut dem Portal „Legal Tribune Online„, sei „nicht für eine revisionsrechtliche Beurteilung des Freispruchs geeignet“. Es fehle die genaue Beschreibung des Aufklebers. Und damit: zack – aufgehoben.
Was formaljuristisch korrekt klingt, ist in Wirklichkeit ein Fall für die gesellschaftliche und juristische Pathologie. Denn wir reden hier nicht über eine echte Bedrohung, sondern über Symbolpolitik auf dem Rücken von Meinungsfreiheit. Es geht nicht darum, was jemand sagt oder meint – sondern ob man eine juristische Möglichkeit findet, es ihm zu verbieten. Und weil man mit Meinungen schlecht ankommt, geht man über Symbole. Zwei stilisierte „s“, und plötzlich steht man mit einem Bein im Strafrecht.
Das OLG Braunschweig liefert damit ein weiteres Puzzlestück für ein größeres Bild: Die schleichende Kriminalisierung von Ambivalenz. Der Angriff auf alles, was nicht eindeutig, nicht stromlinienförmig, nicht „korrekt“ daherkommt. Selbst Ironie muss heute einen Vorsatznachweis führen. Und wer sich auf Kultur beruft – in diesem Fall eine Rockband –, muss offenbar belegen, dass er nicht ins Dritte Reich zurückwollte.
Interessant ist dabei, auf welcher Ebene noch Widerstand gegen diesen Wahnsinn aufflackert. Das Amtsgericht Northeim hat freigesprochen. Aus dem Bauch heraus, mit gesundem Menschenverstand, mit einem gewissen Gespür dafür, was im echten Leben wohl gemeint war. Die untere Ebene – wo Richter noch echte Menschen sind, keine Bewerber für den nächsten Senatsposten. Wo Karriere nicht alles ist. Wo Justiz nicht völlig entkernt wurde.
Doch die obere Instanz hat andere Maßstäbe. Dort wird nicht mehr gefragt, ob jemand wirklich ein Neonazi ist – sondern ob ein Urteil den formalen Ansprüchen genügt. Die Karrierelogik tut ihr Übriges: Wer sich beim Strafsenat profilieren will, kann mit einem Aufkleber mehr Eindruck machen als mit hundert Aktenordnern zum realen Organisierten Verbrechen. Denn dort ist es gefährlich. Hier – ist es sicher. Und öffentlichkeitswirksam.
So wird der Rechtsstaat zur Kulisse. Die Freiheit stirbt nicht mit einem Schuss, sondern mit einer Fußnote. Der Freispruch war keine Heldentat, aber er war ein Echo. Ein letzter Rest von Verhältnismäßigkeit. Dass selbst dieser aufgehoben wird, zeigt, wie sehr wir uns bereits in einer Phase der autoritären Re-Interpretation des Strafrechts befinden – mit § 86a als neuer Allzweckwaffe gegen alles, was missfällt.
Dass es dabei ausgerechnet um einen „Ossi“-Aufkleber geht, ist übrigens fast schon poetisch. Es war stets der Osten, der sich gegen übergriffige Staatsmoral wehrte. Der Westen hingegen hat gelernt, sich hinter Paragrafen zu verstecken. Nun wird die Wortmitte von „Ossi“ – die beiden „s“ – zum Symbol für genau diesen Konflikt. Zwei Buchstaben, zwei Welten.
Das neue Verfahren wird wieder auf unterer Ebene stattfinden. Man darf gespannt sein, ob dort noch ein Funke von Freiheit glimmt. Oder ob der Angeklagte sich schon mal auf eine Geldstrafe vorbereiten sollte – wegen Blitzen auf dem Blech.
Denn in Deutschland ist alles erlaubt. Außer man meint es nicht ernst. Dann wird es gefährlich.
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