• 14. Juni 2025

Flexiblere Arbeitsformen rufen bei Bürobeschäftigten offenbar keine zusätzlichen gesundheitlichen Risiken hervor.

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Juni 14, 2025
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Das zeigt eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), über die die „Welt am Sonntag“ berichtet. Der Analyse zufolge gilt das sowohl bei längeren täglichen Arbeitszeiten als auch bei kürzeren Ruhepausen als im Gesetz festgeschrieben. Die Studie basiert auf Daten der Arbeitszeiterhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus den Jahren 2017, 2019 und 2021.

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Bei sehr langen Tagesarbeitszeiten sind demnach keine negativen Auffälligkeiten – etwa mit Blick auf die Arbeitszufriedenheit, Erschöpfung oder Arbeitsfähigkeit – zu beobachten. Dasselbe gilt für kürzere Ruhezeiten, beispielsweise, wenn die Arbeit tagsüber für Erledigungen unterbrochen und am Abend nachgeholt wird. Daten für Beschäftigte jenseits von Bürojobs liegen nicht vor. Zumindest für Bürobeschäftigte sollte die gesetzliche Tageshöchstarbeitszeit daher abgeschafft werden, fordert Studienautor Oliver Stettes. „Die öffentliche Diskussion erweckt gelegentlich den Eindruck, dass die Flexibilisierung als trojanisches Pferd für eine faktische Arbeitszeitverlängerung missbraucht werden könnte“, sagte Stettes. „Dabei geht es nicht darum, die vertragliche beziehungsweise tatsächliche Wochenarbeitszeit anzuheben.“ Die Gewerkschaften wollen einen „Angriff auf das Arbeitszeitgesetz“ verhindern. Die Regierung wolle „rechtlich fragwürdige Geschäftsmodelle legalisieren“, kritisierte Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Damit würden regelmäßige Zwölf-Stunden-Schichten bei Subunternehmern im Paketdienst oder fehlende Ruhezeiten im Hotel- und Gastgewerbe ermöglicht. Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, sollen die Arbeitszeiten „im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie“ flexibilisiert werden. Geplant ist ein Wechsel von einer Tages- hin zur Wochenhöchstarbeitszeit.

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Author: [email protected]

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