• 27. Januar 2025

Fast acht Prozent der Beschäftigten im Bundeskanzleramt sind schwerbehindert.

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Jan. 26, 2025
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Das ergab eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur beim Bundespresseamt. Demnach sind im Kanzleramt insgesamt 56 Mitarbeiter mit einem Behinderungsgrad von 50 oder höher eingestellt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Menschen als schwerbehindert.

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Aus der entsprechenden Tabelle, die der dpa übermittelt wurde, geht außerdem hervor, dass drei Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von jeweils 30 oder 40 den 56 schwerbehinderten Mitarbeitern gleichgestellt seien und deshalb zur Gesamtgruppe der Beschäftigten mit schwerer Behinderung gezählt würden.

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Diese Mitarbeiter seien wie andere Beschäftigte des Kanzleramts auch überwiegend im Verwaltungsbereich, also im Büro, tätig, teilt ein Regierungssprecher dazu mit. Es gebe aber keine Bereiche, in denen Menschen mit Schwerbehinderung bevorzugt eingesetzt würden. „Erfüllt eine Person die Anforderungen an eine Stelle, ist es unerheblich, ob sie eine Beeinträchtigung hat“, heißt es aus dem Kanzleramt. Beschäftigte bis zu einem Behinderungsgrad von 40 würden nicht erfasst – es sei denn sie sind Schwerbehinderten gleichgestellt, hieß es.

Kanzleramt und andere Ministerien erfüllen 5-Prozent-Vorgabe

Mit einer Quote von 7,9 Prozent übertrifft das Kanzleramt die gesetzliche Vorgabe für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen: Diese sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Vorgabe nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Im Kanzleramt wurde die Quote auch in den vergangenen Jahren den Angaben zufolge erfüllt: In den Jahren 2014, 2021 sowie 2024 lag sie ebenfalls bei etwas über sieben Prozent.

Insgesamt sind nach Angaben eines Regierungssprechers im Kanzleramt zum 1. Januar dieses Jahres 810 Menschen beschäftigt gewesen. Diese seien „der gesetzlichen Berechnung der Schwerbehindertenquote zugrunde gelegt“ worden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass einige Schwerbehinderte „mehrfach auf die gesetzliche Quote angerechnet“ würden. Mehrfachanrechnungen ergäben sich beispielsweise aus der Beschäftigung von Auszubildenden, hieß es weiter.

Neben dem Bundeskanzleramt erfüllten auch die anderen Bundesministerien zuletzt die Fünf-Prozent-Quote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Wie aus einer Abfrage des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ von Anfang 2023 hervorgeht, erreichten in dem Jahr das Bundesarbeitsministerium sowie das Bundesjustizministerium mit Quoten von mehr als neun Prozent den höchsten Anteil an Beschäftigten mit schwerer Behinderung.

Verbände fordern mehr Barrierefreiheit

Jenseits einer größeren Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsmarkt fordern Verbände wie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit seit längerem auch strengere Vorschriften für den barrierefreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen im Alltag. Nach dem bisherigen Gesetz müssen nur Behörden und staatliche Einrichtungen dafür sorgen, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Diese Vorgabe müsse die künftige Bundesregierung auf private Anbieter ausweiten, forderte erst kürzlich wieder der Behindertenbeauftragte des Bundes, Jürgen Dusel.

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Author: [email protected]

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