• 23. Januar 2025

Ex-BSI-Chef Schönbohm scheitert mit Klage gegen Faeser

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Jan. 23, 2025
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Es wurde eigentlich nichts anderes erwartet: Arne Schönbohm, der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), ist mit seiner Klage gegen das von der SPD-Funktionärin Nancy Faeser geleitetem Bundesinnenministerium gescheitert.

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Das Verwaltungsgericht Köln wies Arne Schönbohms Forderung nach Schadensersatz aufgrund von Mobbing und Fürsorgepflichtverletzung ab. Die ach so unabhängigen Richter machten klar: Hier gab es kein systematisches Anfeinden, wie Schönbohm es behauptete.

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Der frühere BSI-Chef hatte dem Ministerium vorgeworfen, nicht ausreichend gegen die Kritik vorgegangen zu sein, die ihm nach einem existenzvernichtenden Hetzbeitrag in Jan Böhmermanns abgeschmacktem „ZDF Magazin Royale“ (2022) entgegenschlug. In der Sendung wurde ihm unterstellt, zu enge Verbindungen zu einem Verein mit angeblichen russischen Geheimdienstkontakten zu pflegen. Schönbohm fühlte sich durch das Schweigen von Bundesinnenministerin Faeser und seine Abberufung vom BSI-Posten im Stich gelassen. Für ihn ein klarer Fall von Mobbing.

Schönbohm klagte auf 5.000 Euro Schadensersatz und schilderte dramatische Folgen: Morddrohungen, Beleidigungen als „Putin-Schwein“, Mobbing seiner Kinder und Nachbarn, die die Straßenseite wechselten. Doch das Gericht stellte – ganz im Sinne von Faeser fest -, dass die negativen Folgen nicht aus dem Handeln des Ministeriums resultierten, sondern aus der Sendung selbst. Die Aufmerksamkeit und die damit verbundenen Anfeindungen seien nicht vom Ministerium zu verantworten. Es wurde sogar darauf hingewiesen, dass das Ministerium Schönbohm nach seiner Abberufung eine neue, genauso gut bezahlte Position anbot – als Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.

Die Richter erklärten, ebenfalls im Sinne von Faeser – , dass zwar die Fürsorgepflicht des Ministeriums nicht voll erfüllt wurde, aber keine schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen nachweisbar seien.

Und so bleibt das Urteil eines, das so vorhersehbar war, wie der das Allahu akbar in der Moschee.

In den Kommentarspalten von Schönbohms X Account stellt man fest:

„Ein weiterer Tiefpunkt der deutschen Justiz. Spätestens seit Corona haben Entscheidungen deutscher Gerichte mehr historischen Bezug, als jedem Demokraten lieb sein sollte.“

„Was? Das kann ich ja gar nicht glauben. Unser Rechtsstaat macht sich lächerlich! Es tut mir sehr leid für Sie, und ich hoffe, Sie geben nicht auf!“

„Das bedauere ich sehr, was muss noch geschehen um ein derart verantwortungsloses Verhalten einer Dienstvorgesetzten zu ahnden. Ein tadelloser Beamter (Laufbahnbeamter) wird politisch motiviert seines Dienstposten verlustig und ist der einzige,der mit dem Schaden zurückbleibt.“

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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