• 30. Januar 2025

Erstmals Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung: Deutsche Umwelthilfe fordert unverzügliche Umsetzung des rechtskräftigen Klimaurteils im Landnutzungssektor

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Jan. 30, 2025

Berlin (ots)

  • DUH reicht erstmals Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung zur Umsetzung des rechtskräftigen Klimaurteils im Landnutzungssektors ein
  • Seit September 2024 rechtskräftiges Urteil soll laut Umweltministerium erst Ende 2025 umgesetzt sein
  • Bundesregierung muss Maßnahmenprogramm zur Einhaltung der Klimaziele im Landnutzungssektor schneller nachschärfen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Vollstreckungsantrag gegen die Bundesregierung zur Umsetzung des rechtskräftigen Klimaurteils im Landnutzungssektor eingereicht. Es ist der erste Vollstreckungsantrag der DUH gegen eine Bundesregierung. Das seit September 2024 rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verpflichtet die Bundesregierung zu einem wirksamen Maßnahmenprogramm zur Einhaltung der Klimaziele im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF). Laut Mitteilung des zuständigen Umweltministeriums an die DUH soll das nachgeschärfte Maßnahmenprogramm erst Ende 2025 beschlossen werden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:„Die Bundesregierung wurde im Sommer 2024 dazu verurteilt, schnellstmöglich ein wirksames Maßnahmenprogramm für die Klimaziele im Landnutzungssektor zu erstellen. Seitdem tickt die Uhr und täglich entweichen zu viele Treibhausgase aus Land- und Forstwirtschaft in die Atmosphäre. Mit unserem Vollstreckungsantrag wollen wir die Bundesregierung zwingen, unsere Wälder, Moore und Grünflächen endlich mit oberster Priorität zu schützen und dieses rechtskräftige Urteil nicht länger zu verschleppen. Wir erwarten, dass das Gericht nun den Zeitrahmen klärt und die Bundesregierung notfalls auch per Zwangsgeld zur sofortigen Umsetzung verpflichtet. Die noch im Amt befindliche sowie die nächste Bundesregierung müssen das Klimaschutzprogramm umgehend nachschärfen und wirksame Maßnahmen umsetzen.“

Die DUH fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket, das die Erreichung der Klimaziele im LULUCF-Sektor ermöglicht. Dazu gehören:

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen für mehr Klimaschutz und Natur in Land- und Forstwirtschaft durch ein ambitioniertes Bundeswaldgesetz, das sich nicht einseitig an den Interessen der Forstindustrie ausrichtet und den Erhalt und Wiederaufbau des Waldes in den Fokus nimmt. Außerdem eine Strategie zum Umgang mit Biomasse und verbindliche Ziele zur raschen Wiedervernässung von Mooren mit jährlichen Flächenzielen, an denen sich Planung und Finanzierung ausrichten.
  • Ein langfristiger und klarer Transformationspfad für die Bewirtschaftung der Ökosysteme, um Planungssicherheit für Moor, Grünland und Wald zu schaffen.
  • Die Verstetigung und Ausweitung des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ und die Prüfung und Umwidmung naturschädlicher Subventionen, die den Zielen für Klimaschutz und Natur entgegenwirken.
  • Die konsequente Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung unter Verantwortlichkeit aller Ressorts, damit die Natur wieder in die Lage versetzt wird, Treibhausgase langfristig einzuspeichern.

Hintergrund:

Das Klimaschutzgesetz legt fest, dass der LULUCF-Sektor eine Treibhausgas-Senke sein soll: bis 2030 soll die Leistung dieser Senke 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente betragen, bis 2040 35 Millionen Tonnen und bis 2045 40 Millionen Tonnen. Derzeit verfehlt der LULUCF-Sektor diese Ziele nicht nur, sondern ist bereits eine Quelle und wird laut Berechnungen sogar 2045 noch CO2 ausstoßen.

Link:

Zum Vollstreckungsantrag: https://l.duh.de/p250130

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, [email protected]

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, [email protected]
www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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