Mit Flugblättern, die an Bordkarten erinnern und die Aufschrift „Abschiebeticket“ tragen, macht die AfD in Karlsruhe Wahlkampf. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird – man erwartet nichts anderes mehr – lückenhaft und falsch berichtet. Jetzt ermittelt die Polizei gegen Kreisverband wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
Die Kriminalpolizei Karlsruhe führt Ermittlungen gegen den Kreisverband der Alternative für Deutschland (AfD) in der Region durch. Nach Berichten der Badischen Neuesten Nachrichten und des öffentlich-rechtlichen SWR steht der Verdacht der Volksverhetzung im Raum. Dabei geht es um Flyer, die von der AfD Karlsruhe entworfen und verteilt wurden.
Die Flyer sind im Stil einer Bordkarte gestaltet und tragen die Aufschrift „Abschiebeticket“. Sie enthalten fiktive Angaben wie Flugnummer, Datum und Abflugzeit. Als Abflugdatum wird der Tag der Bundestagswahl, der 23. Februar, genannt, wobei die Abflugzeit „08-18:00“ laut der AfD Karlsruhe auf die Öffnungszeiten der Wahllokale anspielt. Das Reiseziel wird als „Sicheres Herkunftsland“ angegeben, das Abfluggate mit „AFD“. Der Passagiername lautet „illegaler Einwanderer“.
In manchen Berichterstattungen wird kolportiert, diese Tickets wären bei Menschen mit Migrationshintergrund eingeworfen worden.
Der AfD-Kreisverband Karlsruhe-Stadt hat nun nachfolgende Erklärung zur Werbekampagne abgegeben und erklärt, dass bei den Bildern, die von diesem Abschiebeticket im Internet auftauchen bislang nirgendwo die dazugehörige Rückseite abgebildet worden sei, auf der sich zur aktuellen Gesetzeslage und zum Grundgesetz (Art. 16a, Absatz 2) völlig konforme Forderungen zu diesem Thema befinden:
Text auf der Rückseite:
* Humanitärer Aufenthalt nur solange ein Fluchtgrund besteht
* Abschiebung aller Ausreisepflichtigen
* Abbau von Fehlanreizen, wie
– Bürgergeld nur für Staatsbürger
– kein Bleiberecht für Asylbewerber
– Illegale Einwanderung unterbinden
– keine Islamisierung
* Ausreiseverweigerung darf sich nicht lohnen
* Staatsbürger werden nicht abgeschoben
AfD-Kreisverband Karlsruhe-Stadt verweist hier weiter, dass explizit auf dem Flyer genannt ist: Staatsbürger werden nicht abgeschoben!
Weiter heißt es in der Erklärung: „Mit diesem Flyer sehen wir die Möglichkeit, diese völlig legitimen und gesetzeskonformen Forderungen in gestraffter Form den Wählern bekannt zu machen.“ Die Forderung nach Ausreise beziehe sich insbesondere auf Personen, die sich illegal in Deutschland befinden und bei denen bereits mehrfach gerichtlich festgestellt wurde, dass sie Deutschland sofort verlassen müssen, wie dies beispielsweise beim Polizistenmörder von Mannheim oder dem Attentäter von Solingen, der drei Menschen tötete und 8 schwer verletzte, sowie auf Personen deren Fluchtgrund weggefallen ist, wie beispielsweise bei den 1 Million im Land befindlichen syrischen (ehemaligen) Bürgerkriegsflüchtlingen.
Der Wahlwerbeflyer werde derzeit in möglichst großer Zahl und ohne besondere Vorgaben oder Einschränkungen in Karlsruhe verteilt. Er soll den Wählern die völlig im Einklang mit der Rechtslage erhobenen Forderungen der AfD in diesem Themenbereich nahebringen.
Weiter heißt es: „Der auf dem Flyer genannte 23. Februar ist der Tag, an dem die Wähler die Möglichkeit haben, mit der AfD die einzige Partei zu wählen, die diese völlig gesetzes- und verfassungskonformen Forderungen tatsächlich umsetzen will und es nicht bei Ankündigungen (vgl. die Forderung von Olaf Scholz vom Oktober 2023, „im großen Stil abzuschieben“ oder Forderungen der CDU in deren aktuellem Wahlprogramm) belässt“ und schließt mit der Bemerkung:
„Wer die Forderungen nach Einhaltung und Durchsetzung von Recht und Gesetz in einem Rechtsstaat böswillig als Volksverhetzung bezeichnet, der delegitimiert den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.“
Übrigens, da war mal was….
(SB)
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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch