Friedrich Merz, Kanzlerkandidat der Union (sowie – per derzeitigem Stand – mit relativer Sicherheit nächster deutscher Kanzler) gibt, als Teil seiner Wahlversprechen an, sich dafür einsetzen zu wollen, dass „straffällige Asylbewerber konsequent ausgewiesen werden und dies nach der zweiten vorsätzlichen Straftat“.
Von Quo usque tandem
Abgesehen von dem etwas eigenartigen Zugeständnis an potentielle Straftäter einer Schonfrist, in der sie möglicherweise noch einen Messermord oder eine Vergewaltigung begehen können, fällt bei dieser Aussage auch auf, dass Merz lediglich von „Ausweisung“, nicht aber von „Abschiebung“ spricht. Kann es sein, dass Merz – ein erfahrener Politiker – nicht mit dem grundlegenden Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung vertraut ist?
Zum besseren Verständnis hier eine kurze Erklärung dieses Unterschiedes:
Der Terminus „Ausweisung“ beschreibt eine behördliche Aufforderung (z. B. in Anbetracht eines negativ beschiedenen Asyl-Begehrens oder einer Straftat) Deutschland innerhalb einer gewissen Frist zu verlassen; „Abschiebung“ hingegen die tatsächliche, körperliche Entfernung der Person aus dem deutschen Staatsgebiet.
Für den Vorgang der Ausweisung bedarf es lediglich des Beschreibens und Stempeln einiger Blätter Papier sowie einer amtlichen Zustellung; im Gegensatz hierzu ist die Liste von Hindernissen vielfältig und bunt, welche geeignet sind, eine erfolgreiche Durchführung der Abschiebung zu verhindern (Näheres weiter unten).
Sollte Merz – was anzunehmen ist – mit diesem Unterschied sowie der praktischen Unmöglichkeit vertraut sein, illegale Zuwanderer wieder außer Landes zu bekommen, wenn sie erst einmal die deutsche Grenze überschritten haben, so würde sein oben zitiertes Versprechen zu kurz springen und wäre – mit Verlaub – reines Wahlkampfgetöse und Augenwischerei.
Warum sind die Begriffe „Ausweisung“ und „Abschiebung“ nicht deckungsgleich bzw. warum ist der erstgenannte Vorgang relativ einfach, der letztgenannte hingegen in den allermeisten Fällen unendlich schwieriger? Antwort: Der entscheidende Unterschied besteht, wie bereits angedeutet, im Grad der praktischen Durchführbarkeit der beiden Vorgänge.
- A)Zunächst zum häufigsten Abschiebungs-Hindernis (ich beschränke mich auf den Fall Deutschland, aber in anderen europäischen Ländern dürfte die Situation ähnlich sein)::
In einer Vielzahl von Fällen werden Abschiebungen bereits im Vorfeld vereitelt, durch die bei Asylsuchenden(Flüchtlingen weit verbreitete Taktik jegliche Art von Identifikations-Dokumente zu vernichten (oder erfolgreich zu verstecken) sowie vorsätzlich falsche Angaben hinsichtlich ihres Herkunftslandes (und sogar ihres Namens) zu machen, Wenn die deutschen Behörden dann, nach erfolgter Ablehnung eines Asylantrages (oder aus anderem Grund), das angebliche Herkunftsland mit einem Ersuchen um Wiederaufnahme kontaktieren, wird dieses (das meist keinerlei Interesse an einer solchen Wiederaufnahme hat) mit voller Berechtigung antworten, dass eine Person dieser spezifischen Merkmale in seinen Zivilregistern nicht zu finden ist.
Der/die Betreffende verbleibt dann auf Gedeih oder Verderb (öfter zum Verderb, als zum Gedeih Deutschlands und seiner angestammten Bevölkerung) im Land.
Das Wissen über Taktiken dieser Art wird von der sog. „Asyl-Industrie“ übrigens gezielt und großflächig verbreitet.
Weitere häufige Klippen, an denen eine Abschiebung scheitern kann, sind:
- B)Der Ausreise-Unwillige geht in den Untergrund und versteckt sich innerhalb einer der inzwischen in Deutschland etablierten zahlreichen fremden Parallelgesellschaften. Den Ausfall der staatlichen Sozialleistungen ersetzt er durch Einnahmen aus illegalen Tätigkeiten.
- C)Der Abzuschiebende benutzt die Dienste eines der „Rechtsbeistände“, die sich als eigene Zunft der juristischen Profession auf dem Humus des Asylwesens und der illegalen Zuwanderung herausgebildet haben und deren Mitglieder sich inzwischen eine goldene Nase damit verdienen, dass sie Sand in das Getriebe einer geordneten Zuwanderungs-Politik streuen (wobei – da ihre „Mandanten“ offiziell „mittellos“ sind – ihre Kosten vom deutschen Steuerzahler getragen werden). Angehörige dieser Zunft verstehen es, eine Abschiebung mit immer neuen juristischen Winkelzügen über Jahre hinauszuzögern, wenn nicht überhaupt völlig ins Leere laufen zulassen.
- D)Mitglieder der deutschen Gutmenschengemeinde legen Einspruch gegen die Abschiebung ein und ein grün angekränkelter Richter untersagt diese.
- E)Der Abschiebungs-Kandidat randaliert unmittelbar vor dem Besteigen des Flugzeugs und wirft sich auf den Boden. Statt dem Betreffenden eine Zwangsjacke und eine Beruhigungs-Injektion zu verpassen, wird in solchen Fällen – da man das öffentliche Aufsehen mehr fürchtet, als der Teufel das Weihwasser – die Abschiebung abgebrochen (und, in der Regel, danach nicht neu versucht).
Dies sind nur einige der Gegebenheiten, welche zu der (inzwischen die traurige Norm bildenden) Situation geführt haben, dass die Zahl tatsächlich mit Erfolg durchgeführter Abschiebungen im Vergleich einen verschwindend geringen Prozentsatz der Zahl der täglichen illegalen Zuwanderungen darstellt.
Fazit: Das einzige wirksame Mittel der Bekämpfung illegaler Zuwanderung (sowie deren Lateral-Effekte steigende Kriminalität und Überfremdung) ist eine rigorose Kontrolle der Grenzen und Zurückweisungen – auch gegen anderslautender Diktate aus Brüssel.
Alles andere ist – womit wir wieder beim Beginn dieser Ausführungen angelangt wären – Selbstbetrug und Spiegelfechterei.
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Author: Gastautorin
Journalistenwatch