Hans-Georg Maaßen schrieb gestern an Hubert Aiwanger:
Herrn Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Staatsminister Hubert Aiwanger
Sehr geehrter Herr Staatsminister Aiwanger,
ich wende mich an Sie wegen der morgigen Sitzung des Bundesrates, in der über die vom Deutschen Bundestag am Dienstag beschlossene Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse entschieden wird. Sie haben es in der Hand, diese für Deutschland katastrophale Grundgesetzänderung zu stoppen. Sie können es, wie es auch der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm 2002 im Bundesrat bei der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz tat: er stimmte mit Nein, während sein Ministerpräsident Stolpe mit Ja stimmte.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 fehlte durch sein „Nein“ die erforderliche Mehrheit im Bundesrat. Diese Möglichkeit haben Sie auch! Es kommt auf Sie an!
Sie wissen, dass die am Dienstag vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung massiven Schaden an unserer Wirtschaft und für unsere Rechtsstaatlichkeit anrichten wird. Das eine ist die auf uns zukommende Staatsverschuldung in Billionenhöhe: Durch die Lockerung der Schuldenbremse wird die bisher schon hohe Pro-Kopf-Verschuldung um bis zu 41 Prozent erhöht. Das bedeutet, dass jeder Bürger dieses Landes pro Kopf mit 39.783 bis zu 40.993 Euro verschuldet sein wird.
Jeder, der ab heute geboren wird, startet mit dieser Grundschuldenlast. Das ist eine unglaubliche Umverteilung des Volksvermögens von den einfachen Bürgern über die von den Staatsaufträgen profitierenden Unternehmen, über die Banken, die die Schuldverschreibungen herausgeben an die Wenigen, die die Banken und Unternehmen besitzen.
Diese Schuldenorgie ist ein Frontalangriff auf unser Vermögen und auf die Zukunft unseres Landes.
Aber diese Grundgesetzänderung bedeutet für uns alle noch mehr. Sie ist ein Frontalangriff auf unsere Freiheit. In den neuen Artikel 143h Grundgesetz ist der Ausdruck aufgenommen worden, dass der Bund Schulden für Ausgaben zur „Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ aufnehmen kann.
Diese Aussage ist nicht nur finanzpolitisch von Bedeutung. Sie wird darauf hinauslaufen, dass die gesamte Politik an dem Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet ist. Merz behauptete am Sonntag das Gegenteil, weil er seine Abgeordneten beruhigen will. Dass Merz wie bereits bei seinen Wahlversprechen wieder einmal die Öffentlichkeit täuschte, machte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann unmittelbar in der Bundestagsdebatte deutlich, als sie sagte:
„Deshalb ist die Verankerung der Klimaneutralität bis 2045 bei Investitionen in Verbindung mit Art. 20a zu Lebensgrundlagen auch eine entscheidende Veränderung, die wir erreicht haben.”
Klimaneutralität bis 2045 wird damit unmissverständlich zum Staatsziel erklärt. Dies hat zur Folge, dass alles staatliche Handeln sich auf diese Zielerreichung „Klimaneutralität 2045“ ausrichten muss. Der Klimaschutz hat Vorrang vor wirtschaftlichen auch volkswirtschaftlichen Forderungen. Und das führt zur Deindustrialisierung und Verarmung weiter Bevölkerungsschichten, weil Klimaneutralität ohne Deindustrialisierung und Verarmung nicht möglich sein wird.
Aber die ökonomische Seite ist vielleicht noch nicht einmal die schlimmste Folge dieser Grundgesetzänderung. Schlimmer werden vermutlich die Auswirkungen auf unseren Rechtsstaat, auf unsere Menschenrechte und Grundfreiheiten sein: Es ist aus meiner Sicht ein Frontalangriff auf den Kerngehalt unserer Grundrechte, weil die Grundrechte nur noch gewährt werden, sofern sie das Ziel „Klimaneutralität bis 2045“ nicht gefährden.
Grundrechte würden eingeschränkt, wenn sie die Zielerreichung gefährden. Und jetzt denken Sie einmal daran, was das für Sie und uns alle bedeuten kann.
Beantworten Sie für sich nur diese einfachen Fragen: Was geschieht, wenn Menschen diesen Verfassungsauftrag „Klimaneutralität 2045“ „sabotieren“, indem sie mehr Fleisch und Käse essen und mehr fossile Brennstoffe verwenden als erlaubt?
Und was geschieht mit denen, die in öffentlichen oder privaten Äußerungen dieses Klimaschutzziel hinterfragen, weil sie nicht an die Klimaideologie glauben? Es sollte jedem klar sein: Ohne massive Repression gegenüber der eigenen Bevölkerung lässt sich dieses Ziel nicht durchsetzen.
Und nun stellen Sie sich dann noch folgende Frage: Ist das noch eine freiheitliche Demokratie, in der die Grundrechte den Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen sollen?
Sehr geehrter Herr Minister Aiwanger, es liegt an Ihnen persönlich, diese für das deutsche Volk und für Deutschland fatale Grundgesetzänderung zu stoppen. Zeigen Sie Größe tun Sie es. Die Koalition in Brandenburg war im Übrigen auch nicht auseinandergebrochen nur weil Minister Jörg Schönbohm mit Nein stimmte.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Hans-Georg Maaßen, Vorsitzender der WerteUnion
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Author:
Alexander Wallasch