• 13. Juni 2025

Digital Services Act: bevh stellt Anwendbarkeit von VLOP-Pflichten auf Marktplätze vor Gericht der Europäischen Union infrage

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Juni 12, 2025

Berlin (ots)

Fragen zur Anwendbarkeit des DSA stehen erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichts in Luxemburg: Der bevh bezweifelt, inwiefern die Einstufung als sehr große Online-Plattformen (VLOP) und die damit einhergehenden Pflichten auf Online-Marktplätze anwendbar sind. Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs Europa & Internationales, erklärt zu den Zielen des bevh in der mündlichen Verhandlung am 12.06.2025:

Wir teilen das Anliegen des DSA, die Gesellschaft vor Radikalisierung, Desinformation und unangemessener politischer Einflussnahme zu schützen. Die Schutzbedürftigkeit beim Bestellen von Waren ist aber eine ganz andere als beim Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken. Der DSA setzt beides gleich. Daraus resultiert eine unverhältnismäßige Überregulierung des Handels über sehr große Online-Marktplätze, wodurch er gegenüber stationären Handelsmodellen diskriminiert wird. Im Onlinehandel gibt es bereits ein gut funktionierendes System aus Verbraucherschutzgesetzen – darunter EU-weit uneingeschränkten Widerrufs- sowie Gewährleistungsrechten – und strengen Produktsicherheitsvorgaben. Bei aller Kritik befürworten wir daher ausdrücklich das im DSA verankerte „Notice-and-Take-Down“-Prinzip, also die Verpflichtung von Marktplätzen, unsichere oder nicht rechtskonforme Angebote zu sperren, wenn diese bekannt sind. All diese Regelungen gelten unabhängig von der Größe und die Marktteilnehmer haben diese zu beachten.“

Pressekontakt:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Mobil: 0162 2525268
[email protected]

Original-Content von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), übermittelt durch news aktuell

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