„Das geht für mich nicht zusammen“, sagt Grötsch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stehe in der Verantwortung, „eine europarechtlich einwandfreie Regelung“ zu finden, am besten in Absprache mit Nachbarländern wie Polen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Juni in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden, hieß es.
Dobrindt hatte nach der Entscheidung von einem „Einzelfallurteil“ gesprochen. Sein Ministerium erklärte, die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Landgrenzen würden fortgesetzt.
Polen kontrolliert seit Montag
Polen hat vorübergehend mit stationären Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und Litauen begonnen. Ein Angebot, gemeinsam mit der Bundespolizei auf der deutschen Seite zu kontrollieren, nahm die polnische Regierung nicht an.
Grötsch wies auf die hohe Zahl von Überstunden bei der Bundespolizei hin, auch als Folge der intensivierten Grenzkontrollen. Dass die Kontrollen zu einer Reduzierung der irregulären Migration nach Deutschland beitragen, stelle er dabei nicht infrage. Die Arbeitsbedingungen der eingesetzten Beamtinnen und Beamten an den Grenzen hätten sich – von einigen Ausnahmen abgesehen – inzwischen verbessert, sagte der Beauftragte.
Im Januar 2024 hatte der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken die gesetzliche Grundlage für das Amt des Polizeibeauftragten geschaffen. Es dient Polizisten und Bürgern als Anlaufstelle, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt und der Polizei des Bundestages anzuzeigen. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Grötsch trat sein Amt im März des vergangenen Jahres an.
Zur Quelle wechseln
Author: [email protected]