• 1. September 2025

Die „Unity Hubs“: Ukrainische Behörden auf deutschem Boden – ein Souveränitätskonflikt?

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Sep. 1, 2025
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Die geplanten „Unity Hubs“, die ab Herbst 2025 in Berlin und möglicherweise weiteren deutschen Städten ihre Arbeit aufnehmen sollen, werfen brisante Fragen auf. Offiziell sollen diese ukrainisch betriebenen Einrichtungen geflüchtete Ukrainer unterstützen – durch Kontaktpflege zur Heimat, Beratung, Förderung freiwilliger Rückkehr und Integration in den deutschen Arbeitsmarkt.

Doch die Aussage des Bundesinnenministeriums (BMI) unter Alexander Dobrindt (CSU) gegenüber Alexander-Wallasch.de gibt Anlass zur Sorge: „Der Betrieb der Hubs erfolgt ausschließlich in ukrainischer Verantwortung.“ Deutschland übernehme keine Haftung, und Fragen seien an die ukrainische Botschaft zu richten. Diese Abgrenzung wirft ein Schlaglicht auf einen potenziellen Konflikt um deutsche Souveränität und den Schutz geflüchteter Ukrainer.

Die klare Aussage des BMI, dass die „Unity Hubs“ ausschließlich von der Ukraine betrieben werden, ist juristisch und politisch heikel. Nach internationalem Recht dürfen nur Botschaften und Konsulate eines Staates auf fremdem Territorium offizielle Aufgaben für ihre Bürger wahrnehmen. Die Einrichtung ausländischer Behörden, die direkt von einem anderen Staat geleitet werden, könnte als Eingriff in die deutsche Souveränität gewertet werden. Das BMI scheint sich dieser Problematik bewusst zu sein, indem es jede Verantwortung von sich weist.

Doch wie soll eine solche Konstruktion praktisch funktionieren? Werden die Hubs als Vereine oder „Kulturinstitute“ – ähnlich dem Goethe-Institut im Ausland – registriert, um das deutsche Recht zu umgehen? Eine Parallele könnte DITIB sein, ein formal deutscher Verein, der jedoch stark von der türkischen Regierung kontrolliert wird. Das BMI schweigt zu diesen Details.

Das BMI betont, dass die Hubs die freiwillige Rückkehr fördern sollen, und verweist auf eine Gemeinsame Erklärung mit der Ukraine: Eine Rückkehr ukrainischer Flüchtlinge, die in Deutschland vorübergehenden Schutz genießen, erfolge ausschließlich freiwillig. Es gebe keine Rechtsgrundlage, Kriegsdienstverweigerer auszulieferen.

Dennoch bleibt die Sorge, dass die Hubs genutzt werden könnten, um wehrpflichtige Ukrainer zu identifizieren. Eine EU-Mitteilung vom Juni 2025 unterstreicht zwar die „freiwillige und würdevolle“ Rückkehr, betont aber auch die „Unentbehrlichkeit“ ukrainischer Bürger für ihr Land – ein Hinweis, der Druck auf Rückkehr implizieren könnte, insbesondere für wehrfähige Männer.

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Das Arbeitsministerium (BMAS) unter Bärbel Bas (SPD) ergänzt, dass „aktuell“ keine personenbezogenen Daten mit ukrainischen Behörden ausgetauscht werden. Doch das Wort „aktuell“ lässt Raum für Spekulationen: Könnte ein Datenaustausch in Zukunft erfolgen? Und könnten die Hubs indirekt dazu dienen, Flüchtlinge unter Druck zu setzen, etwa durch die Verknüpfung von Sozialleistungen mit einem Besuch in den Hubs?

Die EU-Kommission unterstützt die Hubs und empfiehlt in ihrer Mitteilung vom Juni 2025 eine Zusammenarbeit mit Organisationen wie UNHCR und nationalen Arbeitsvermittlungsstellen. Dies steht im Widerspruch zur Aussage des BMAS, dass keine Kooperation mit Jobcentern oder der Bundesagentur für Arbeit besteht. Zudem plant die EU einen Sonderbeauftragten für die Hubs, während das BMI jede Verantwortung ablehnt. Diese widersprüchlichen Signale nähren Zweifel: Wer kontrolliert die Hubs tatsächlich, und wie wird sichergestellt, dass sie nicht zur Lokalisierung wehrpflichtiger Ukrainer genutzt werden?

Die EU-Mitteilung erwähnt zudem „Pendelbewegungen“: Von 4,4 Millionen Ukrainern in Europa seien 800.000 zurückgekehrt, oft nur temporär, um Leistungen in Europa zu sichern. In Deutschland könnten großzügige Sozialleistungen diesen Trend verstärken. Gleichzeitig erwartet die EU eine Welle von Asylanträgen, da der vorübergehende Schutzstatus bis März 2027 verlängert wurde, aber langfristig ausläuft. Mit einer Anerkennungsquote von 87 Prozent könnten viele Ukrainer dauerhaft bleiben – ein Szenario, das die ukrainische Regierung, die Arbeitskräfte für den Wiederaufbau oder die Kriegswirtschaft benötigt, zu verhindern suchen könnte.

Die „Unity Hubs“ stehen vor ihrer Eröffnung, doch die Aussage des BMI, dass Deutschland keine Verantwortung übernimmt, wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Wie werden die Hubs juristisch abgesichert? Wird die freiwillige Rückkehr durch indirekten Druck zur Pflicht? Und wie schützt Deutschland seine Souveränität, wenn ukrainische Behörden hier agieren?

Die Antworten von BMI und BMAS sind beruhigend formuliert, doch die Widersprüche zur EU-Mitteilung und die vage Verantwortungsabgrenzung lassen Zweifel bestehen. Die Ukraine hat ein starkes Interesse, ihre Bürger zurückzuholen – nicht nur für den Wiederaufbau, sondern auch für den Krieg. Deutschland muss einen Balanceakt vollziehen: Unterstützung für die Ukraine, ohne die Rechte der hier Schutz suchenden Ukrainer zu gefährden. Ob die „Unity Hubs“ diesen Spagat schaffen, bleibt abzuwarten.

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Author:
Alexander Wallasch

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