Nicht eingerechnet sind Zahlungen an klagende Maskenhändler. Das geht aus einem regelmäßigen Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Haushaltsausschuss zu Themen aus dem Bereich des Gesundheitsressorts hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Der BRH spricht erneut von einer „Überbeschaffung“, mit der Folge, dass die Kosten für die Lagerung und Vernichtung alter Masken, aber auch für die Rechtsberatung in Maskenprozessen mittlerweile insgesamt 517 Millionen Euro erreicht hätten. Für das laufende Jahr sind demnach 45 Millionen Euro dafür veranschlagt, für die Jahre 2026 und 2027 insgesamt 67 Millionen Euro.
Weit höhere Kosten erwartet der BRH aus den noch laufenden Maskenprozessen. Das Ministerium selbst gehe für das laufende Jahr von Kosten in Höhe von 360 Millionen Euro aus Prozessen um das sogenannte Open-House-Verfahren aus, bei dem der Bund Masken zum Festpreis von 4,50 Euro pro Stück gekauft, dann aber viele davon wegen eines Überangebots nicht mehr abgenommen hatte. Auf weitere 120 Millionen Euro Kosten werden demnach Verfahren aus der Direktbeschaffung taxiert, bei der Maskenverträge mit ausgesuchten Händlern abgeschlossen wurden.
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