• 23. Februar 2025

Die Kündigung des Mietverhältnisses bei Eigenbedarf für Gesellschafter einer GbR ist zulässig.

Zwar kann die GbR als Gesellschaft nicht selbst Eigenbedarf geltend machen. Für ihre Mitglieder/ Gesellschafter und deren Angehörige ist es aber möglich.
Teile den Beitrag mit Freunden