• 28. Juni 2024

Die Kündigung des Mietverhältnisses bei Eigenbedarf für Gesellschafter einer GbR ist zulässig.

Zwar kann die GbR als Gesellschaft nicht selbst Eigenbedarf geltend machen. Für ihre Mitglieder/ Gesellschafter und deren Angehörige ist es aber möglich.
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