• 3. April 2025

Die Inglourious Basterds vom OLG Braunschweig auf Ossi-Jagd

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Apr. 2, 2025
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Von RA Dirk Schmitz

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Ist eine markante „ss“-Darstellung beim Wort „Ossi“ nur eine Hommage an die Originalschrift der Hard-Rock-Band „Kiss“ oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?

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Der Zweite Weltkrieg endete vor bald 80 Jahren am 8. Mai 1945. Das ist böse juristische Folklore mit idiotischen Auswirkungen.

Ob ein „OSSi“-Aufkleber auf dem Auto das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) darstellt, beschäftigt die niedersächsischen Gerichte. Das OLG Braunschweig hob eine freisprechende Entscheidung des Amtsgerichts Northeim auf, das Amtsgericht muss erneut verhandeln.

Urteil vom 06.03.2025, Az. 1 ORs 8/25

Auf dem Auto des Angeklagten klebte ein Aufkleber „OSSi“, wobei die Staatsanwaltschaft meint, die Buchstaben „ss“ in der Wortmitte seien mit den Runen der nationalsozialistischen Schutzstaffel identisch. Der Mann wehrt sich dagegen. Er habe kein verbotenes Zeichen der NSDAP verwendet. Vielmehr habe er die beiden „Blitze“ bei der Bestellung des Aufklebers ausschließlich mit “KiSS” in Verbindung gebracht.

Aus tatsächlichen Gründen kam es beim AG Northeim zum Freispruch. Zwar entsprächen die Buchstaben den verbotenen Kennzeichen im Sinne der §§ 86a Abs. 1 Satz 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB, jedoch sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, dass ihm bewusst war, SS-Runen zu verwenden, meinte der Amtsrichter.

Der 1. Strafsenat hob das Urteil kleinkariert auf, weil die schriftlichen Urteilsgründe der ersten Instanz nicht für die „revisionsrechtliche Beurteilung“ genügten. Es fehle eine Beschreibung des Aufklebers oder eine ordnungsgemäße Abbildung. Dem Erscheinungsbild komme aber eine maßgebliche Bedeutung für die Bewertung des Sachverhaltes zu.

Zum anderen bedürfe es einer konkreten Darstellung der Zeichen für die Überprüfung, inwieweit die Urteilsausführungen zum nicht nachgewiesenen Vorsatz des Angeklagten tragfähig und rechtsfehlerfrei seien. Insoweit fehle auch eine Beschreibung der seitens des Angeklagten zum Vergleich herangezogenen Zeichen der Rockgruppe.

Viel zu tun, die deutsche Justiz … Was für Menschende arbeiten bei der Staatsanwaltschaft? Alle für Helene Fischer?

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1ors825-olg-braunschweig-revision-ossi-aufkleber-ss?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000016477595&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid&fbclid=IwY2xjawJYwu9leHRuA2FlbQIxMAABHaJOyNbanxLeKBsVdyI56sBOpnh_fJEPab1-uJxhg4v3_nOqG9ikOznLMg_aem_OP98hUATZjDk4GUU5zXT0A

Zu „KiSS“ – liebe Staatsanwälte – hat bereits das Landgericht Berlin abweisend entschieden …

https://www.kissnews.de/…/BeschlussLandgerichtBerlin.pdf

Disclaimer: Alexander-Wallasch.de bzw. Alexander Wallasch weisen ausdrücklich darauf hin, dass Interview-Äußerungen und Artikel und längere Zitate ausdrücklich die Meinung des Zitierten, des Autors bei Fremdartikeln oder des Zitierenden wiedergeben und nicht zwingend die Meinung von Alexander-Wallasch.de bzw. Alexander Wallasch.

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Author:
Alexander Wallasch

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