• 14. November 2024

Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic hält die Forderung der Union nach Zurückweisungen von Migranten an der Grenze für rechtlich nicht umsetzbar.

ByJörg

Sep 4, 2024

„Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze sind nach Europa-Recht nicht zulässig, da hier die Dublin-Verordnung anwendbar ist und im Rahmen des Asylverfahrens der zuständige Mitgliedstaat bestimmt werden muss. Das ist in der Regel nicht ganz einfach und es wäre auch praktisch unmöglich, dies an der Grenze durchzuführen“, sagte Mihalic den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Der Parlamentarische Geschäftsführer von CDU/CSU, Thorsten Frei, hatte argumentiert, dass Zurückweisungen direkt an der Grenze mit geltendem Recht vereinbar seien. Er verwies dabei unter anderem auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser sichert den EU-Mitgliedsstaaten die Zuständigkeit „für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“ zu.

Mihalic entgegnete nun, das Berufen auf diesen Artikel sei „abwegig“. „Der nationale Notstand hat nach der Rechtsprechung des EuGHs sehr enge Grenzen und wurde noch nie gerichtlich bestätigt.“ Rechtlich möglich wäre nach ihren Worten nur die Änderung europäischer Gesetze wie der Dublin-Verordnung. Nach den Dublin-Regeln ist normalerweise jenes Land für ein Asylverfahren zuständig, in dem ein Migrant in Europa angekommen ist.

„Auch wenn die EU-Regelungen nicht zufriedenstellend funktionieren, sind sie immer besser für Deutschland als nationale Alleingänge“, sagte Mihalic.

Vertreter der Ampel-Koalition, der Union und der Länder hatten am Dienstag in Berlin in vertraulichen Gesprächen über die Migrationspolitik beraten. Die Union machte im Anschluss weitere Treffen von einer Zustimmung zu ihrer Forderung nach Zurückweisungen von Migranten an der deutschen Grenze abhängig.

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