• 2. Mai 2025

Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betont, der Verfassungsschutz habe seine Entscheidung über eine Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch selbst getroffen.

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Mai 2, 2025
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„Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen“, sagte sie laut einer Mitteilung. Dabei arbeite die Sicherheitsbehörde eigenständig. Die neue Einstufung sei das Ergebnis einer umfassenden Prüfung, deren Ergebnisse in einem 1.100-seitigen Gutachten festgehalten seien. „Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben“, versicherte Faeser.

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Die vorherige Bewertung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei von Gerichten bestätigt worden. Auch die neue Bewertung werde sicher von unabhängigen Gerichten überprüft werden.

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Faeser: Kein Automatismus für Verbotsverfahren

Der Verfassungsschutz hat seine neue Bewertung vor allem mit einem in der Partei vorherrschenden Volksbegriff begründet, der nicht die Staatsangehörigkeit in den Mittelpunkt stelle, sondern die Abstammung.

Auf die Frage der Deutschen Presse-Agentur nach einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD antwortete Faeser in Wiesbaden, diese „sollten wir immer von der notwendigen politischen Auseinandersetzung trennen“. Aus guten Gründen gebe es hier sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden. Ein Verbotsverfahren „sollte man nicht ausschließen, aber weiterhin sehr vorsichtig damit umgehen. Es gibt jedenfalls keinerlei Automatismus“.

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Author: [email protected]

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