• 27. September 2024

Die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes stößt im Bundestag auf erhebliche Kritik.

ByJörg

Sep 26, 2024

Union und AfD kritisierten den Gesetzentwurf bei der ersten Lesung als vollkommen überzogen und warnten vor einer finanziellen und bürokratischen Überlastung der Landwirte. Im Gegensatz dazu halten die Linke und das BSW die vorgesehenen Regelungen für nicht weitgehend genug.

Doch auch aus der Ampel-Koalition werden Nachbesserungen gefordert. So möchte die Tierschutzbeauftragte der SPD-Fraktion, Anke Hennig, unter anderem einen Sachkundenachweis beim Erwerb von Haustieren. Der FDP-Abgeordnete Ingo Bodtke (FDP) mahnte Erleichterungen für die Nutztierhalter an: „Bürokratie-Aufwuchs und Zusatzkosten sind definitiv das falsche Signal in die Landwirtschaft.“ Über Änderungen am Gesetz beraten nun die zuständigen Ausschüsse des Bundestags.

Streit um ärztliche Eingriffe und die Anbindehaltung

Der Gesetzentwurf von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um die Lebensbedingungen von Tieren zu verbessern – vor allem, wenn sie in Ställen leben. Dort sollen Eingriffe, die nicht der Heilung von Krankheiten dienen – etwa das Kappen von Schwänzen oder das Ausbrennen von Hörnern – eingeschränkt werden. Die Anbindehaltung bei Rindern, Ziegen und Eseln soll grundsätzlich verboten werden.

Tierschützer kritisieren allerdings die vorgesehenen Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren. „Ein Gesetz, das es erlaubt, ein Tier aus ökonomischen Gründen leiden zu lassen, ist kein Tierschutzgesetz“, sagte Ina Latendorf von der Linken. Der AfD-Parlamentarier Stephan Protschka sieht hingegen schon in den jetzt geplanten Vorschriften einen „Generalangriff auf die Tierhaltung“. Astrid Damerow von der CDU sagte an die Adresse der Bundesregierung: „Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ist es Ihnen gelungen, absolut jeden, aber wirklich jeden, der sich mit Haltung, Zucht oder Verkauf von Heimtieren beschäftigt, gegen sich aufzubringen.“

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