Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai 2024 ab, wie der VGH am Dienstag mitteilte. Die Bahn habe keine Gründe dargelegt, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, hieß es zur Begründung. Nach dem Vortrag der Bahn bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, der Rechtsstreit weise keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten auf und die geltend gemachten Verfahrensfehler lägen nicht vor. Die Deutsche Bahn hatte gefordert, dass das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Regionalverband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart zusätzliche 4,7 Milliarden Euro für das Projekt bereitstellen, während sie selbst bereit war, 2,5 Milliarden Euro zu tragen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, da der bestehende Finanzierungsvertrag die Zuschüsse auf 4,5 Milliarden Euro begrenzte und lediglich Gespräche für den Fall weiterer Mehrkosten vorsah. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist mit der Entscheidung des VGH rechtskräftig (Beschluss vom 1. August 2025, 14 S 1737/24).
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