• 12. Dezember 2024

Die AfD will unter anderem mit Forderungen nach einem Austritt aus der EU, dem Euro und dem Pariser Klimaabkommen in den anstehenden Bundestagswahlkampf ziehen.

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Nov 29, 2024

Das geht aus dem Entwurf für das Wahlprogramm der Partei hervor, über den bei einem Parteitag am 11. und 12. Januar in Riesa noch beraten und abgestimmt werden soll. In dem 85-seitigen Papier werden zudem eine Verschärfung des Abtreibungsrechts, das Ende der Wirtschaftssanktionen gegen Russland und eine Reparatur und Inbetriebnahme der Nord-Stream-Pipelines gefordert.

AfD für Wiedereinführung eigener Währung

Zum Euro heißt es im Programmentwurf, Deutschland müsse „den Irrweg der Dauerrettung durch Wiedereinführung einer nationalen Währung beenden“. Zudem heißt es in dem Papier: „Wir halten einen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union und die Gründung einer neuen europäischen Gemeinschaft für notwendig.“ Die EU habe in den letzten Jahren mit Vehemenz die Transformation zu einem „planwirtschaftlichen Superstaat“ vorangetrieben, heißt es zur Begründung. Ähnlich hatte das auch schon im AfD-Europawahlprogramm geklungen, explizit von einem Austritt war damals aber nicht die Rede.

„Das Klima kann der Mensch nicht schützen“

Auch ein Ausstieg aus dem Pariser Klimaabkommen zur Reduzierung von Treibhausgasen wird in dem Entwurf gefordert. Der „angebliche wissenschaftliche Konsens“ des menschengemachten Klimawandels sei politisch konstruiert. Es gebe keinen Grund, die Nutzung von Kohle, Erdgas und Erdöl zu beschränken. Der Mensch könne das Klima nicht schützen. Kohlendioxid wird in dem Programmentwurf eine positive Rolle zugeschrieben, es erweise sich „als Treiber eines verstärkten globalen Pflanzenwachstums und begünstigt damit die Welternährung“.

Schärfere Abtreibungsregeln

Unter der Überschrift „Willkommenskultur für Kinder“ spricht sich die AfD in dem Entwurf für rechtliche Einschränkungen bei Schwangerschaftsabbrüchen aus. „Beim sorgfältigen Abwägen der Interessen muss Abtreibung die absolute Ausnahme bleiben, z.B. bei kriminologischer oder medizinischer Indikation“, heißt es. Vorgeschlagen wird zudem, Schwangeren während der Schwangerschaftskonfliktberatung Ultraschallaufnahmen des Kindes zu zeigen, „damit diese sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind“.

Schwangerschaftsabbrüche sind derzeit laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches rechtswidrig. Tatsächlich bleiben sie in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen 218 wird seit Jahren gestritten.

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Author: [email protected]

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