Ziel sei es, dem Bundesrat, der am Freitag abschließend über die Grundgesetzänderungen entscheiden soll, die Abstimmung vorläufig zu untersagen, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion.
Verwiesen wird dabei auf ein weiteres Verfahren, das die AfD gegen die Abstimmung des Bundestages bereits angestrengt hatte. Dessen Ausgang sei offen. Würde der Bundesrat zustimmen, „wäre das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz könnte in Kraft treten – mit unabsehbaren finanzpolitischen Folgen für unser Land und nachfolgende Generationen“, sagte der Justiziar und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang des Eilantrags.
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