Diesmal wollte die Fraktion in Karlsruhe erreichen, dass das Gericht dem Bundesrat vorläufig untersagt, den entsprechenden Grundgesetzänderungen zuzustimmen. Der Zweite Senat lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. (Az. 2 BvE 10/25)
Zuvor hatte das Gericht bereits mehrere Anträge – darunter auch zwei der AfD-Fraktion – abgelehnt, mit der die Antragssteller die Verabschiedung des Finanzpakets im Bundestag verhindern wollten. Sie hatten sich darauf berufen, dass der alte Bundestag nicht zu Sondersitzungen hätte einberufen werden dürfen, sowie dass die Beratungszeit nicht ausreiche.
Am Dienstag hatte der Bundestag für das Milliarden-Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur gestimmt. Heute soll das Paket im Bundesrat die letzte große Hürde nehmen. Stimmen die Länder mit Zweidrittelmehrheit zu, ist es beschlossen.
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