• 6. August 2025

Die 16 Verfehlungen des Joachim Paul: Antidemokratischer Ausschluss von einer Oberbürgermeister-Wahl – [Analyse des „Gutachtens“]

ByMichael Klein

Aug. 6, 2025
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Mitläufer, Sykophanten [gelehrt für Arschkriecher] und Opportunisten sind gemeinhin das, was Demokratien den Garaus macht – ScienceFiles

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Mehrheitlich haben sechs Vertreter aus SPD, CDU, FDP und Freier Wählergemeinschaft im Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen den Wahlvorschlag „Joachim Paul“ zur Wahl des Oberbürgermeisters in Ludwigshafen/Pfalz abgelehnt, ihn somit als Kandidaten nicht zugelassen.

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„Eine Sprecherin der Stadt (Ludwigshafen) schrieb zu der Entscheidung zu AfD-Politiker Paul: „Hintergrund sind Zweifel daran, dass der Bewerber die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen erfüllt.“ Konkret gehe es dabei um die Frage, „ob der Bewerber die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.“

Quelle

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Ein Blick ins Kommunalwahlgesetz des Landes Rheinland-Pfalz offenbart indes, wenn es darum geht, die „gesetzlich vorgegebenen Anforderungen“ zu konkretisieren, eine erhebliche Lücke im Hinblick auf die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, deren Einhaltung an keiner Stelle im Kommunalwahlgesetz gefordert ist. Neben den üblichen Voraussetzungen von Unterstützerstimmen und Wählbarkeit (18. Jahre und keine Entmündigung) lautet der zentrale Paragraph 23 wie folgt:

SEDO

Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge, Mängelbeseitigung

(1) Der Wahlleiter hat die eingereichten Wahlvorschläge unverzüglich durch die Gemeindeverwaltung auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen. Stellt er Mängel fest, so benachrichtigt er sofort die Vertrauensperson und fordert sie auf, behebbare Mängel rechtzeitig zu beseitigen.

(2) Nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 16 Abs. 1 Satz 5) können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden. Ein gültiger Wahlvorschlag liegt nicht vor, wenn

1.
die Form oder Frist des § 16 Abs. 1 Satz 5 nicht gewahrt ist,

2.
die nach § 16 Abs. 2 Satz 1 erforderlichen gültigen Unterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner fehlen, es sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erbracht werden,

3.
bei dem Wahlvorschlag einer Partei die Bescheinigung des Landeswahlleiters über die Parteieigenschaft nach § 16 Abs. 4 oder die Bestätigung durch die für das Wahlgebiet zuständige Parteiorganisation nach § 16 Abs. 5 fehlt,

4.
bei dem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe deren Name fehlt oder die Nachweise nach § 17 Abs. 4 Satz 2 oder § 18 Abs. 2 Satz 3 nicht erbracht sind.

Ist ein Bewerber so mangelhaft bezeichnet, dass seine Person nicht feststeht, oder fehlt die Zustimmungserklärung, so ist der Wahlvorschlag insoweit ungültig.

(3) Der Wahlausschuss entscheidet vom 47. bis spätestens zum 41. Tage vor der Wahl über die Gültigkeit und Zulassung der Wahlvorschläge. Ein Wahlvorschlag ist zurückzuweisen, wenn er den Anforderungen nicht entspricht, die durch dieses Gesetz oder die Kommunalwahlordnung aufgestellt sind, es sei denn, dass in diesen Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Sind bei einem Wahlvorschlag die Anforderungen nur hinsichtlich einzelner Bewerber nicht erfüllt, so werden ihre Namen gestrichen. Die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge ist in der Sitzung des Wahlausschusses bekannt zu geben.

Falls Sie hier eine Grundlage dafür sehen, eine Gesinnungsprüfung vorzunehmen, dann sehen Sie etwas, was wir offenkundig übersehen haben und wir bitten Sie, uns das mitzuteilen. Bis dahin muss davon ausgegangen werden, dass der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen seine Kompetenzen um einige Meilen übertreten hat und eine Entscheidung getroffen hat, die zu treffen die sechs Hansel und die Oberoma von Ludwigshafen schlicht nicht die rechtliche Befugnis haben.

Indes, dass eine „Gesinnungsprüfung“ in Wahlgesetzen nicht festgeschrieben ist, schon gar nicht in Kommunalwahlgesetzen, wie dem von Rheinland-Pfalz hat zum einen den Grund, dass eine freiheitlich-demokratische Grundordnung jeden so lange zur Wahl zulässt, so lange seine Nicht-Wählbarkeit nicht GERICHTLICH festgestellt ist, wir befinden uns ja nicht in der DDR. Zum anderen hat es seinen Grund darin, dass freie und gleiche Wahlen dann, wenn sie unter den Vorbehalt einer Gesinnungsprüfung gestellt werden, weder freie noch gleiche Wahlen sind – es sind qua definitionem manipulierte und somit ungültige Wahlen.

Wahlausschüsse haben die Einhaltung FORMALER Kriterien zu prüfen. Wer auch immer in einem Wahlausschuss sitzt, hat dadurch nicht die „Macht“, seine politischen Gegner davon abzuhalten, mit ihm zu konkurrieren. Letzteres ist das unverkennbare Markenzeichen einer Diktatur, einer Despotie der Positionsbesetzer, der politischen Korruption.

Insofern wüssten wir gerne, welche „Verpflichtung“ die Tante mt der Aura von Omas gegen Rechts, die es auf welchen Wegen auch immer, zum Oberbürgermeister in Ludwigshafen gebracht hat, im „Interview mit der ARD“ zitiert und wo diese Verpflichtung schriftlich und in Form einer Dienstvorschrift festgelegt ist.

Aber selbst wenn es eine solche „Verpflichtung“ geben sollte, was wir bezweifeln und selbst dann, wenn das SPD-geführte Ministerium für Sport und Inneres in Mainz die Berechtigung hätte, über die Wahlteilnahme politischer Konkurrenten zu befinden, so böte das, was als „Stellungnahme/Gutachten“ oder was auch immer das sein soll, vom Landesverfassungsschutz Rheinland-Pfalz vorgelegt wurde, KEINE GRUNDLAGE um Joachim Paul von einer Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters auszuschließen.

Wir haben uns die 11 Seiten dieses Schriftstückes angetan und sind mehr oder weniger darüber bestürzt, wie schlecht, wie an den Haaren herbeigezogen und wie von bösartiger Absicht getrieben, von der Notdurft, einem Bürger etwas anzuhängen, bestimmt dieses Schriftstück ist. Das letzte Mal, dass wir einen derartigen Anschwärzungseifer zu Gesicht bekommen haben, war, als wir Laurence Rees „The Nazis – A Warning from History“ und darin die Aussage von Maria Theresia Kraus gelesen haben:

Amazon-Link zur Deutschen Ausgabe

„Maria Theresia Kraus, born 19.5.20, appeared in the morning at the Secret State Police. During our own interview with her we read her the statement which includes the section: „Ilse Sonja Totzke is a resident next door to us in a garden cottage. I noticed the above-named because she is of Jewish appearance… I should like to mention that Miss Totzke never responds to the German Greeting [Heil Hitler]. I gathered from what she was saying that her attitude was anti-German. On the contrary, she always favoured France and the Jews. Among other things she told me that the German Army was not as well equipped as the French. … Now and then a woman of about 36 years old comes and she is of Jewish appearance … To my mind, Miss Totzke is behaving suspiciously. I thought she might be engaged in some kind of activity which is harmful to the German Reich“.

Als wir diese Aussage, in der Menschen nach ihrer Erscheinung, ihrem Umgang und danach beurteilt werden, ob sie zur vorgegebenen Ideologie zu passen scheinen, gelesen haben, hätten wir es uns nicht träumen lassen, einige Jahre später, eine ähnlich von Bösartigkeit getriebene Aussage, die nur dazu da ist, jemanden in ein schlechtes Licht zu rücken, auf der Basis von Assoziationen und Vermutungen und ohne jede Form von Beleg in ein schlechtes Licht zu rücken, von einer Landesinstitution in Rheinland-Pfalz kommen würde, von dortigen Mitarbeitern erstellt worden wäre.

Das angebliche „Gutachten“, die Stellungnahme des Landesverfassungsschutzes von Rheinland-Pfalz, auf deren Grundlage sieben  sich selbst überschätzende Hanseln im Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen Joachim Paul von einer Kandidatur zum Amt des Oberbürgermeisters ausgeschlossen haben, wurde von NIUS veröffentlicht.

Es umfasst 16 Punkte, die Herrn Paul Fehlverhalten vorzuwerfen scheinen, die ihn aufgrund falscher Kontakte verunglimpfen sollen, die – ohne auch nur einen Beleg zu liefern – Zweifel an seiner Integrität wecken sollen, Behauptungen, die die Grenze ins Lächerliche längst überschritten haben, aufgestellt von – man kann es nicht anders sagen – Clowns, die keine Ahnung haben, was ihre Aufgabe als Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes, einem umfangreich politisch korrumpierten und zerstörten und damit überflüssigen Amt eigentlich umfasst.

In den 16 Punkten bringen es die Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes, für die der zuständige Abteilungsleiter die Verantwortung übernommen hat, fertig, sich als Leugner von Meinungsfreiheit und somit als Feind der Verfassung, die sie angeblich schützen, zu outen, sie reden umfänglich der Kontaktschuld, die die Nazis so gerne bemüht haben, das Wort, implizieren Schlüsse, die ein gesundes Gehirn sich zu ziehen weigert, entpuppen sich als bildungsfeindliche Personen mit Herrenmensch-Anwandlungen und sind zudem frauenfeindlich.

Das ist die komprimierte Zusammenfassung der 16 Punkte, die wir nun Punkt für Punkt durchgehen. Keiner der Punkte liefert auch nur entfernt eine Grundlage dafür, Joachim Paul die Kandidatur zum Amt des Ludwigshafener Oberbürgermeisters zu verwehren. Und dennoch haben ihm die Kasper, die sich als Wahlausschuss aufspielen, die Kandidatur verwehrt. Man sollte sie alle als Feinde demokratischer Willensbildung aus dem Amt entfernen, denn die einzigen, die bislang dokumentiert haben, dass sie gegen das Grundgesetz zu verstoßen bereit sind, weil sie das dort verankerte Prinzip der freien und gleichen Wahl aushebeln, die sitzen im Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen.

Nun zur Stellungnahme des Landesverfassungsschutzes. Wir haben durchnummeriert, zur besseren Nachvollziehbarkeit

1. Verfehlung: Paul hat eine Interpretation von „Herr der Ringe“ vorgenommen, die zwar durch die Meinungsfreiheit voll und ganz gedeckt ist, den Verfassungsschützern in Rheinland-Pfalz, bei denen es sich offenkundig um Meinungsfreiheitsleugner handelt, aber dennoch nicht gefällt (Direkte Zitate aus der „Stellungnahme“ finden sich immer in Anführungszeichen und in einer Box):

Gollum-Schauspieler Andy Serkis macht ...„Tatsächlich spiegelt das gesamte Werk Tolkiens eine konservative Geisteshaltung wider, die gerade weil sie ohne Weiteres in die Breite wirkt, von besonderem Wert für den zeitgenössischen Konservatismus ist. Die Protagonisten im „Herrn der Ringe“ kämpfen für eine Sache, die größer ist als sie selbst, die Heimat, den Fortbestand ihrer Kultur, eine gerechte Ordnung, die Abwehr einer Weltgefahr. Sie sind bereit, ihr Leben dafür aufs Spiel zu setzen. Auch wenn sie sich frei für diesen Weg entscheiden, spüren sie eine tiefe Verpflichtung ihrem Volk, ihrer Kultur, ihren Vorvätern gegenüber“, schreibt Joachim Paul und den Verfassungsschutzhanseln missfällt es.“

Paul bildet offenkundig eine Analogie zwischen Tolkiens Mehrbänder und der Situation Europas. Das ist erlaubt. Selbst in Deutschland, ja sogar in Rheinland-Pfalz ist es erlaubt. Es fällt unter Meinungsfreiheit. Man muss es nicht mögen, aber TOLERIEREN. Wer dazu nicht in der Lage ist, ist in einer Demokratie FALSCH.

2. Verfehlung: Paul interpretiert Daten, wie man sie in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes, der Länder für Städte und Gemeinden findet, die allesamt eine höhere Tatverdächtigenbelastungszahl für Ausländer und vor allem für junge männliche Ausländer zeigen, in genau der Weise, dass sie zeigen, was sie zeigen:

„Die Wahrheit ist: die Gewalt in Berlin und anderswo hat ein Gesicht. Sie ist jung, sie ist männlich, sie ist orientalisch.“

Kulturelle Unterschiede sind Grundlage von Gewalt.  Vor allem Muslime seien von „asozialem Gruppenegoismus geprägt, der sich in Form von Clan-Strukturen“ Ausdruck verschafft“, monieren die Verfassungsschutzschwätzer.

Ob „Gruppenegoismus“ die treibende Kraft hinter divergierenden Anteilen Krimineller ist, ist eine offene Frage, aber die Behauptung dass Gruppenegoismus die treibende Kraft sei, ist nichts, was man als normaler Mensch mit einem normalen Verstand und in einer Demokratie, die angeblich Meinungsfreiheit garantiert, beanstanden kann.

3. Verfehlung: Paul wirbt für Weiterbildung:

Paul habe Kurse der „Gegen-Uni“ beworben, darunter einen über das Niebelungenlied.

Beim Landesverfassungschutz in Rheinland-Pfalz sitzen nicht nur Leute, die die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit leugnen, sie sind auch bildungsfeindlich eingestellt – offenkundig halten sie sich für eine Art „Elite“, man könnte auch sagen, eine Art „moralischer Herrenmensch“, dem es aufgegeben ist, über die Einhaltung dessen, was er gerade als Sitte definiert hat, zu wachen.

4. Verfehlung: Paul hat Aktivismus, nein, nicht das sich auf die Straße kleben oder das Zerstören von Bahneinrichtungen, das bei Linken so beliebt ist, beworben:

„„Aktivisten benennen die Ellerstraße in Düsseldorf nach Karl Martell“. In seinem Kommentar lobte Joachim Paul eine Aktion der „Revolte Rheinland“, bei der ein in arabischer Schrift verfasstes Straßenschild (Ellerstraße) über Nacht in Karl-Martell-Straße umbenannt wurde.“

Im Dritten Reich waren Witze über den Führer strafbar und wurden zuweilen mit der Todesstrafe geahndet. Beim Verfassungsschutz in Mainz ist man der Ansicht: Wenn man eine Aktion begrüßt, die von Leuten ausgeführt wurde, die man beim Verfassungsschutz in Mainz nicht mag, dann sei das verwerflich. Sie wollen nicht nur Meinung kontrollieren, sondern offenkundig auch Vorlieben und deren Kundgebung.

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5. Verfehlung: Paul hat einen Artikel geschrieben und veröffentlicht. Das Freilich-Magazin, in dem er den Artikel veröffentlicht hat, ist nicht einmal vom parteienkorrumpierten deutschen Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ eingestuft. In dem Beitrag berichtet Paul seine Eindrücke aus Ludwigshafen Hemshof, einer schon zu meinen Studienzeiten in den 1980er Jahren verrufenen Gegend in Ludwigshaften und stellt Fragen. Beides: Eindrücke zu berichten und Fragen zu stellen, ist nach Ansicht der Gesinnungsschnüffler aus Mainz zu beanstanden. Sie wollen nicht nur die Meinung und die Äußerung von Empfindungen, sie wollen auch die Wahrnehmung und vor allem den Bericht dessen, was man wahrgenommen hat, kontrollieren. Der Landesverfassungsschutz in Rheinland-Pfalz ist eine Gefahr für Freiheit, geistige Gesundheit und öffentliches Leben.

„Ein weiterer Artikel von Joachim Paul wurde am 29. Juni 2023 im Freilich-Magazin
veröffentlicht. Unter dem Titel „Warum tun wir uns das alles an? Unterwegs im Ludwigshafener Hemshof“ berichtete Joachim Paul von seinen Eindrücken über den Stadtteil Ludwigshafen-Hemshof. Dabei argumentierte er, dass die miserablen Zustände im Stadtteil vor allem an dem hohen Anteil an Anwohnern mit Migrationshintergrund liegen würden und der Großteil dieser Personen vom Staat finanziell abhängig sei. Er geht davon aus, dass Deutsche dort aktiv verdrängt worden wären. Deutsche sollen kaum noch in dem Stadtteil leben, nachdem dort erst Italiener und Griechen sesshaft wurden, die schließlich von Türken, Arabern und „Bulgaren“ verdrängt worden wären. Indem er „Bulgaren“ in seinem Text in Anführungszeichen schreibt, wertet er die bulgarische Bevölkerung ab bzw. spricht ihnen in Form von einer Anspielung auf deren mögliche ethnische Zugehörigkeit (Sinti und Roma) ihre Nationalität ab.

Die Übelmeindenden des Verfassungsschutzes unterstellen Paul also, er würde gar nicht „Bulgaren“, sondern Sinti und Roma meinen und diesen Sinti und Roma durch die Anführungszeichen die Nationalität „Bulgare“ absprechen.  Indes: Sinti und Roma sind ethnische Gruppen, keine Nationalitäten und insofern dürfte sich kaum ein Sinti und Roma finden, der sich eher als „Bulgare“, denn als Sinti und Roma fühlt.

6. Verfehlung: Martin Sellner tritt in räumlicher Nähe zum Wahlkreisbüro von Joachim Paul auf. Es wird immer dümmer.

Im Sommer 2023 tritt Martin Sellner auf seiner Remigrations-Tour“ im „Quartier Kirschstein“ auf.

Jetzt fragen Sie sich vielleicht, was das mit Joachim Paul zu tun hat? Nun, das Wahlkreisbüro, so die Leute vom rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz, denen man eine wirklich notdürftige Motivation attestieren muss, mit mitgebrachtem bzw. erfundenem Dreck zu werfen, das Wahlkreisbüro liege im Quartier Kirschstein. Wo genau sich das Quartier Kirschstein außer dass es in einem Industriegebiet im Norden von Koblenz zu finden ist, liegt, ist von Tag zu Tag unterschiedlich und wird – weil man die Antifa generell nicht dabeihaben will – erst kurz vor den Veranstaltungen bekannt gegeben.

Und wegen all dem, was man nicht weiß, kann nur von einer Vernetzung zwischen Martin Sellner und Joachim Paul ausgegangen werden, und natürlich gilt Martin Sellner den Landesverfassungsschützer als Rechtsextremist und man muss aus der Art und Weise, wie sie ihn zum Ausgangspunkt von Kontaktschuld stilisieren, schließen, dass sie ihn gerne eliminieren würden – wie auch immer. Diese Leute sind in ihrer verwaltungsakribischen Boshaftigkeit keine geringere Gefahr als sie im Dritten Reich im Dezernat IVB4 versammelt war.

7. Verfehlung: Eine Zeitschrift macht von Pressefreiheit Gebrauch, um über einen Vortrag von Paul zu berichten, der durch Meinungsfreiheit geschützt ist – auch vor Verfassungsschützern!

„In „der vierten Quartalsausgabe aus dem Jahr 2023 der Burschenschaftlichen Blätter
des Dachverbands Deutschen Burschenschaft (DB) erschien ein Bericht über einen Vortrag Joachim Pauls zum Thema „Schicksalsfrage Einwanderung – Warum Remigration nötig und machbar ist“, den Paul am 18. November … bei der „Hannoverschen Burschenschaft Ghibellinia-Leipzig“ gehalten hat.“

Im Vortrag geht es um Remigration, wie der Titel schon sagt.

Spätestens ab diesem Punkt ist offenkundig, dass ein Intelligenztest bei den Mitarbeitern des Landesverfassungsschutzes in Rheinland-Pfalz nicht mehr notwendig ist. Und bei den sechs Mitgliedern, die unter dem Vorsitz von Jutta Steinruck Paul von der Kandidatur ausgeschlossen haben, auch nicht.

Klatschweiber Brunnen in Aue – oder Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes RhP?

8. Verfehlung: Angeblich hat die AfD eine Ämtersperre gegen Paul verhängt.

Klatschweiber zeichnen sich dadurch aus, dass sie Gerüchte in die Welt setzen, um sie zu verbreiten. Die Gerüchte sind dabei gemeinhin solche, die das Ansehen einer Person zerstören, zersetzen, nannte man das in der DDR, in der es die Stasi systematisch betrieben hat, wohl das Vorbild für so manchen Verfassungsschutz, sie delegitimieren soll:

„Ende 2023/Anfang 2024 soll durch die rheinland-pfälzische AfD eine Ämtersperre gegen Paul verhängt worden sein. Joachim Paul soll auf einer AfD-Veranstaltung den sogenannten White-Power-Gruß gezeigt haben.“

Falls es Ihnen so geht, wie uns und sie nicht so bewandert in dem sind, was die Irren von Links gerade wieder in Zeichen hineingeheimnissen:

Extreme Rechte: Das Okay-Handzeichen wird jetzt offiziell als Hasssymbol gelistet | ze.ttLangsam muss man sich angesichts der in Deutschland herrschenden Paranoia wirklich Sorgen machen. Für diejenigen, die es nicht wissen, die ZEIT hat vor einiger Zeit den White Power Gruss popularisiert, auf dass alle ZEIT Leser ab sofort hinter einem ganz normalen Handzeichen, das es zudem als Emoji gibt, eine politische Botschaft erkennen.

Diese Leute haben wirklich nicht mehr alle Latten am Zaun.

9. Verfehlung: Paul betont die Wichtigkeit von Basisarbeit für Parteien

Juli 2024: Beitrag im Freilich Magazin. Darin

„betonte er die Wichtigkeit des politischen Vorfelds der AfD und dessen (finanzieller) Förderung durch Abgeordnete“.

Was soll man dazu schreiben, außer, dass diejenigen, die so etwas beanstanden, bei einem Vertreter einer legalen Partei beanstanden, eine Gefahr für die Demokratie sind?

10. Verfehlung: Paul trifft sich mit Leuten, die Verfassungsschützer, ohne Angabe von Gründen, beanstanden

„Am 20. Juli 2024 nahm Joachim Paul am „Tag des Vorfelds“ des AfD Landesverbandes Schleswig-Holstein in Neumünster teil.“

An der Veranstaltung haben auch ganz viele andere, die nicht vom Verfassungsschutz beanstandet werden, teilgenommen und zudem fanden sich unter den Teilnehmern einer von einem AfD Landesverband organisierten Veranstaltung auch Teilnehmer von Ein Prozent und vom Freilich Magazin. Und zum einen sind das ganz furchtbare Leute, auch wenn man beim Verfassungsschutz außer Diffamierungs-Insinuation nichts vorzubringen weiß, zum anderen waren die Leute natürlich nur vor Ort, weil Joachim Paul dort war.

Wir wollen hoffen, dass keiner dieser Verfassungsschutzirren jemals gewahr wird, dass er im Kino nur drei Reihen hinter einem Mitglied von Ein Prozent gesessen hat und nun per Kontaktschuld unwiderruflich kontaminiert ist. Eine Katastrophe, die er nur durch assistierten Selbstmord beheben kann.

11. Verfehlung: Paul meint es mit der Basisarbeit ernst:

„Joachim Paul veranstaltete am 17. August 2024 eine „Messe des Vorfelds“ mit ca. 70-100 Personen im „Quartier Kirschstein“ in Koblenz. An der Veranstaltung nahmen zahlreiche rechtsextremistische Akteure und Organisationen (u.a. „COMPACT“-Magazin, „Freilich Magazin)“. Auch hier zeigten sich die Vernetzungsbestrebungen der „Neuen Rechte“.

Nach eigener Aussage der Landesverfassungsschützer werden Anführungszeichen zur Abwertung benutzt. Der entsprechende Vorwurf wird Joachim Paul von den rheinland-pfälzischen Verfassungsschwätzern im Zusammenhang mit „Bulgaren“ gemacht, denen er durch die Hochkommata das Bulgaresein abspreche. Folglich muss man feststellen, dass die Verfassungsschwätzer mit den Hochkommata um „Neuen Rechte“ den „Neuen Rechten“ absprechen „Neue Rechte“ bzw. „Rechte“ zu sein. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Was wollen diese Leute eigentlich?

Zudem: Wenn man sich vernetzen will und mit Leuten aus dem eigenen ideologischen Lager spricht, dann ist das also verfassungsfeindlich. Gut zu wissen:

Wir haben die relevanten Stellen gelb gesetzt, um den Intellekt der Verfassungsschützer im rheinland-pfälzischen Innenministerium nicht zu überfordern. Das Bundesministerium für FSFJ ist somit als Rechtsextremismus-affin einzuordnen und zu überwachen.

12. Verfehlung: Paul will das Lesen fördern

„Am 18. und 19. Oktober 2024 lud Joachim Paul zu einem Bücherbasar im „Quartier Kirschstein“ ein.“

Unter den Büchern soll sich ein „rechtes Buch“ befunden haben. Einmal mehr offenbart der Landesverfassungsschutz in Rheinland-Pfalz seine paranoide Bildungsfeindlichkeit. In Demokratien, das sei den dort Wütenden noch am Rande erklärt, sind Diskussionen um die richtige Politik Grundlage allen politischen Handelns. Zentral ist dafür der Markt der politischen Meinungen, zu dem weder Zugang verwehrt noch Privilegien des Zugangs verteilt werden dürfen. Wird eines von beiden getan, dann befinden wir uns in einem autoritären System – offensichtlich das Ziel der Landesverfassungsschwätzer.

13. Verfehlung: Paul mag das Nibelungenlied wirklich!

The Song of the Nibelungs - Worms erleben„Im Oktober 2024 veröffentlichte Joachim Paul im Freilich-Magazin einen Artikel […] In dem Beitrag unter dem Titel „Deutscher Mythos kehrt zurück: ‚Hagen – im Tal der Nibelungen‘ als Schritt in die richtige Richtung“ kritisierte Joachim Paul die rheinland-pfälzische Landesregierung, da sie sich seiner Meinung nach nicht bemüht habe, sich in Bezug auf die Neuverfilmung der Nibelungensage mit Rheinland-Pfalz als Drehort in Szene zu setzen und diese Tatsache zu vermarkten. Für ihn hat der Film eine große Bedeutung in Bezug auf nationalen Stolz. Er bezeichnete den Film „als Geschichte großer Männer und Frauen, die tun, was getan werden muss, weil sie ihren Werten und damit sich selbst treu bleiben wollen.“

Seinen Werten treu zu bleiben und dafür die Konsequenzen zu tragen, das ist offenkundig etwas, was man beim Verfassungsschutz bedrohlich findet, und dass sie das dort bedrohlich finden, finden wir wiederum bedrohlich, denn die Befürchtung, es beim Landesverfassungsschutz mit einer opportunistischen Organisation zu tun zu haben, die politisch korrumpierbar den Herren dient, die gerade im Innenministerium das Zepter schwingen, oder was auch immer sie da schwingen, wurde gerade von eben diesen Landesverfassungsschützern bestätigt.

Zudem ist die Interpretation der Nibelungensage, die Joachim Paul vornimmt, aus Sicht der rheinland-pfälzischen Verfassungsschützer eine falsche Interpretation, eine von ihrer Interpretation abweichende Interpretation, sofern sie überhaupt eine eigene Interpretation haben und nicht aus reiner Boshaftigkeit zusammengerafft haben, was ihnen an Material vor die Flinte gekommen ist, gemäß dem Motto, wenn man viel Dreck wirft, bleibt vielleicht etwas hängen.

Indes: Wenn die Verfassungschutzschwätzer eine eigene Interpretation der Nibelungen-Sage haben und Abweichungen davon unter den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen stellen wollen, dann wird sich in einigen Bereichen der Germanistik und Linguistik wohl Unwohlsein breit machen. Nicht, weil man denkt, um eine geeignete Interpretation der Nibelungensage vorzunehmen, müsse man eine entsprechende Ausbildung mit entsprechendem Hintergrundwissen haben. Das ist nicht der Fall. Jeder kann heute interpretieren, und je phantasievoller jemand interpretiert, desto besser ist er als Verfassungsschutzschwätzer geeignet. Nein, das Unwohlsein wird wohl aus der Tatsache der vielen Interpretationen erwachsen, die den Mainzer Narren: „Wolle mer se roilosse“ nicht in den Kram passt…

14. Verfehlung: Paul ist nachgefragt und fotogen [Vermutlich hat dieser Punkt OB Steinruck besonders geärgert]

„Auf der Videoplattform YouTube wurde auf dem Videokanal „COMPACTTV“ am 16. Februar 2025 eine Reportage unter dem Titel „Wahlkampf: Hinter den Kulissen der AfD“ veröffentlicht.

Hierfür wurde Joachim Paul von einem Kamera-Team begleitet. Die Zusammenarbeit verdeutlicht erneut, dass er keinerlei Berührungsängste mit dem „COMPACT-Magazin“ und deren Verantwortlichen hat.“

Wenn es in einer Demokratie „Berührungsängste“ gibt, dann ist Hopfen und Malz verloren. Denn wer Berührungsängste hat, der redet nur mit Menschen, die seiner Meinung sind, die seine Meinung bestätigen, der ist unfähig zu lernen, zwangsläufig damit zum Scheitern verurteilt. Weil aber Berührungsängste vorhanden sind, ist das Scheitern umfänglich, so dass das Steuer nicht herumgerissen werden kann: Der Untergang des Deutschenlandes ist die Folge.

Um es noch einmal zu betonen: Demokratie lebt von der (heftigen) Auseinandersetzung um die richtige Politik. Das setzt unterschiedliche Politik-Angebote, von extrem bis gemäßigt bis langweilig, voraus.

Das eigentlich erschreckende an solchen Aussagen, wie den gerade zitierten, ist die Verachtung gegenüber Menschen, die Unfähigkeit, überhaupt Menschen zu sehen. Gesehen werden organisationale Feinde, Personen ohne eigene Persönlichkeit, Figuren, die für „COMPACT-Magazin“ stehen, Menschen, denen von Seiten der Verfassungsschutzschwätzer jeder Humanismus, jedes Menschsein absprochen, dei DEHUMANISIERT werden, um sie zu einem ideologischen Monstrum aufzubauen, das, wo es geht und steht, Verfassungsfeindlichkeit denkt. Das Beste, was man über die Leute, die für das rheinland-pfälzische Innenministerium einen solchen Mist schreiben, sagen kann ist: Sie sind paranoid.

15. Verfehlung: Paul hilft Frauenverbänden

Ei, ei, ei: „frauenfeindlich“ sind die Verfassungsschützer auch …

„Am 8. März 2025 veranstaltete die nationalistische Frauen-Gruppierung „Lukreta“ ein Forum anlässlich des internationalen Frauentags.“

Veranstaltungsort war das Quartier Kirschstein in Koblenz. Joachim Paul nimmt es mit der Meinungsfreiheit wirklich zu genau, wenn er selbst Frauen von der Gruppierung „Lukreta“ die Möglichkeit gibt, Veranstaltungen im Quartier Kirschstein abzuhalten. Indes weiß niemand, ob Paul den Ort zur Verfügung gestellt hat. Aber da der Verfassungsschmutz Paul mit Dreck bewerfen will, nehmen wir das einfach einmal an…

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16. Verfehlung: Die Wiederkehr der Kontaktschuld

Am 31. Mai 2025 fand eine von Joachim Paul angemeldete Versammlung mit dem Thema „Auftaktveranstaltung ‚Stolzmonat‘ (Internet Phänomen)“ [sic!] in Koblenz-Stolzenfels statt. Anlass war der Beginn des vor allem vom Spektrum der „Neuen Rechten“ initiierten „Stolzmonat“ im Juni. An der Veranstaltung nahmen circa 90 Personen teil. Darunter waren zahlreiche Mitglieder der aufgelösten „Revolte Rheinland“ und der „Jungen Alternative“ Rheinland-Pfalz.

Wenn eine Revolte aufgelöst wurde, kann sie keine Mitglieder mehr haben. Nicht einmal zu rudimentären Formen des logischen Denkens sind die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes des Landes Rheinland-Pfalz in der Lage. Vielleicht sind sie mit den falschen Dingen beschäftigt und sollten in erster Linie die eigenen Defizite angehen, bevor sie andere über die richtige Gesinnung belehren wollen.

In der gesamten Stellungnahme, die zur Zersetzung von Joachim Paul – in steter Tradition von Erich Mielkes Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR – dienen soll, gibt es nicht EINEN Beleg dafür, dass auch nur ein Zweifel an der Verfassungstreue von Paul angebracht wäre. Wer den entsprechenden Zweifel haben will, muss sich willentlich dazu entschließen, ihn einfach und ohne jeden Beleg zu haben, weil er ihn haben will, weil er so bösartig ist, dass er ihn haben will, um Paul zu schaden.

Joachim Paul hat gegen seinen Ausschluss von der OB-Kandidatur geklagt. Früher wären wir der Ansicht gewesen, dass Paul ein Spaziergang durch die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts bevorsteht. Seit auch Gerichte im parteilichen Lawfare instrumentalisiert werden, sind wir uns dessen nicht mehr sicher. Nur über eines sind wir uns sicher: Die Oberbürgermeisterwahlen in Ludwigshafen können dann, wenn sie ohne Joachim Paul stattfinden, nicht den Anspruch erheben, demokratische Wahlen zu sein. Sie gleichen den Blockwahlen der DDR – anti-demokratische, vorgetäuschte Wahlen mit manipuliertem Ausgang.

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Author: Michael Klein
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