• 27. November 2024

Deutschland ist trotz einer Mahnung aus Brüssel nicht in Sorge, gegen die EU-Schuldenregeln zu verstoßen.

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Nov 27, 2024

„Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich zur Einhaltung der neuen EU-Fiskalregeln, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die wirtschaftliche Resilienz in Europa zu stärken“, teilte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums mit.

Haushalt 2025 wird wohl erst von neuer Bundesregierung beschlossen

Zuvor hatte die zuständige EU-Kommission festgestellt, dass der von der scheidenden Bundesregierung in Brüssel eingereichte Haushaltsplan für 2025 die Empfehlungen der Behörde zur Einhaltung der europäischen Schuldenregeln teilweise missachtet. Die veranschlagten Nettoausgaben dürften über den einschlägigen Obergrenzen liegen, hieß es. Bei Verstoß gegen die EU-Schuldenregeln droht ein Strafverfahren.

Laut Finanzministerium fällt die Überschreitung in der Prognose aber gering aus. Zudem sei die Prognoseunsicherheit derzeit außergewöhnlich hoch, „da die neue Bundesregierung im kommenden Jahr einen neuen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 vorlegen wird“.

Der von der Kommission bewertete Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 wurde bislang nur – mit bestehenden Lücken in Milliardenhöhe – vom Kabinett in Berlin beschlossen. Das Aus der Ampel-Koalition verhinderte den ebenfalls noch notwendigen Beschluss im Bundestag. Erwartet wird nun, dass der Haushalt 2025 erst von einer neuen Bundesregierung beschlossen wird.

Auch mehrjähriger Finanzplan muss in Brüssel eingereicht werden

Um für solide Finanzen gemäß der europäischen Schuldenregeln zu sorgen, muss jedes Land zusammen mit der EU-Kommission zudem einen vierjährigen Haushaltsplan aufstellen. Dieser hätte eigentlich bis Mitte Oktober eingereicht werden sollen. Deutschland hat dies aber – wie laut EU-Kommission fünf weitere Länder auch – noch nicht getan. Aufgrund der anstehenden Neuwahl habe die Bundesregierung die Europäische Kommission gebeten, die Abgabefrist zu verlängern.

Das Finanzministerium teilte weiter mit, die tatsächlichen Vorgaben für die Einhaltung der EU-Schuldenregeln, auch Stabilitäts- und Wachstumspakt genannt, würden in diesem mehrjährigen Haushaltsplan gemacht. „Die Bewertung der Kommission bedeutet daher nicht, dass Deutschland die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) verletzt“, so die Sprecherin.

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