• 6. Februar 2025

Deutschland braucht eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Politik

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Feb. 6, 2025
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Deutschland braucht eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Politik

Berlin (ots)

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Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. (ÄFI) fordern eine Aufarbeitung der Corona-Politik. In einer Stellungnahme formulieren sie vor allem deutliche Kritik an den Corona-„Impfungen“. Gefragt sind eine fachwissenschaftliche Aufarbeitung, evidenzbasierte Impfempfehlungen und eine Neuausrichtung der Aufsichtsbehörden RKI und PEI.

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ÄFI hat die Corona-Politik von Beginn an kritisch begleitet und bereits im März 2023 ein Positionspapier zur Notwendigkeit einer soliden Aufarbeitung verfasst (ÄFI, 2023a). Angesichts der aktuell zunehmenden Rufe nach einer Aufarbeitung erneuert ÄFI seine Kritik.

Die sogenannten „RKI-Files“ haben offengelegt, dass es eine eklatante Diskrepanz zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und politischem Vorgehen in der Pandemie gegeben hat (ÄFI, 2024a). Die Wissenschaftler des Robert Koch-Instituts (RKI) wussten demnach von Beginn an um die tatsächlich geringe Gefahr von SARS-CoV-2 für die allermeisten Bevölkerungsgruppen und auch um angemessene Therapien, um eine Erkrankung zu beherrschen. Doch anstatt dieses Wissen an die Öffentlichkeit zu bringen und die Ärzte ihre angestammte Arbeit machen zu lassen, versetzte die Politik die Menschen bewusst in Angst, um drakonische Freiheitseinschränkungen zu verhängen, denen nachvollziehbare Evidenz fehlte – ohne öffentlichen Widerspruch seitens des RKI.

Die Protokolle des RKI-Corona-Krisenstabs zeigen, dass maßgebliche wissenschaftliche Behörden im Widerspruch zum eigenen Wissen agierten. Die Öffentlichkeit vertraute ihnen – und somit der Wirksamkeit von Lockdowns, Maskenpflichten, Tests, Ausgeh- und Kontaktverboten u.v.m. Bis hin zu den sogenannten „Impfungen“, die dank neuartiger Technologie keine Impfstoffe im herkömmlichen Sinne sind, und einer Impfpflicht, laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) „der einzige zuverlässige Weg aus der Pandemie“.

So auch die Justiz: Deutsche Gerichte bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht beriefen sich auf die laut RKI-Files nachweislich politisch gelenkten Aussagen von RKI und PEI. Auf Basis von Falschaussagen und falschen Argumenten wurden Urteile gesprochen, die bereits mit dem wissenschaftlichen Sachstand vom Frühjahr 2020 nie hätten gefällt werden dürfen. Diese Praxis wird bis heute fortgesetzt und gehört dringend abgestellt und aufgearbeitet. Einen ersten Hoffnungsschimmer versprach zuletzt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, das die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nachvollziehbar in Zweifel zog (ÄFI, 2024b).

Dass zudem im öffentlichen Diskurs Sachargumente und kritische Einwände ignoriert, ihre Verfechter ausgegrenzt und als „Verschwörungstheoretiker“, „Querdenker“ und Verbreiter von „Fake News“ etikettiert wurden, hat verhindert, dass ein sachorientierter Diskurs um das bessere Argument stattfand.

Das hat nicht nur das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland beschädigt und Spaltungen hervorgerufen, indem Menschen ausgegrenzt, diskriminiert und viele ihrer Existenzgrundlage beraubt wurden (Stichwort einrichtungsbezogene Impfpflicht und Duldungspflicht in der Bundeswehr). Es war zugleich ein Kardinalfehler, der zu vielen falschen Entscheidungen mit entsprechend fatalen Folgen und nicht zuletzt zu massivster Geldverschwendung geführt hat. Diese Spaltung hat einen kompetenten, erfolgreichen Umgang mit der Pandemie unmöglich gemacht.

ÄFI hat dazu einen weitreichenden Katalog an Argumenten für eine Pandemie-Aufarbeitung aufgestellt, der vor allem auch die Limitationen der Corona-Impfstoffe fokussiert. Er findet sich in der ausführlichen Stellungnahme auf der Webseite des Ärztevereins (ÄFI, 2025) bzw. verlinkt am Ende dieser Pressemitteilung.

Die fatalen Folgen der Corona-Politik

Die RKI-Files zeigen auf, dass die Führungsebene des RKI hätte remonstrieren müssen, da politische Entscheidungen in grobem Widerspruch zur wissenschaftlichen Arbeitsweise des RKI getroffen wurden. Da diese Diskrepanz nicht nach außen drang, war es möglich, dass die zuständigen Politiker und in der Folge auch Richter über all diese Erkenntnisse hinweggehen konnten.

Da sich die Justiz in ihrer Urteilsfindung weitestgehend auf politisch beeinflusste Aufsichtsbehörden (RKI und PEI) stützte, wurde eine effektive Gewaltenteilung verhindert.

Mit der Bund-Länder-Konferenz, einem Gremium ohne gesetzliche Grundlage oder Verfassungsrang, wurde das Parlament umgangen.

Mit den nicht fachgerecht zusammengesetzten Expertenkommissionen (bspw. war keine ausreichende Expertise im Fachbereich Epidemiologie, Intensivmedizin oder Soziologie vertreten) wurde der Bevölkerung vorgetäuscht, die Maßnahmen seien immer und in jedem Falle evidenzbasiert.

Trotz anderslautender Aussagen von Politikern gab es kein „Follow-the-Science“ durch die Regierung und es gab auch kein „Safe-and-Effective“ bei den „Impfstoffen“.

Die Ständige Impfkommission am RKI (STIKO) wurde politisch derart unter Druck gesetzt, dass Impf-Empfehlungen auch ohne wissenschaftlich neue Erkenntnisse ausgesprochen wurden. So z. B. die Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche, für die es hinsichtlich Selbstschutz oder Fremdschutz keine wissenschaftlichen Argumente gab (ÄFI, 2022b; ÄFI, 2022c).

Wissenschaftlich anderslautende Ergebnisse, die sich nicht in das politische Narrativ fügten, hatten kein Gewicht oder wurden gecancelt, obwohl sie, wie in der Heinsberg-Studie von Prof. Hendrik Streeck, bereits im April 2020 die Infection-Fatality-Rate (IFR) sehr präzise mit 0,37% (und damit im Rahmen einer normalen Grippe) berechneten (Streeck et al., 2020). Der renommierte Statistiker der Stanford Universität John Ioannidis, immerhin einer der weltweit meistzitierten Wissenschaftler, konnte später eine noch geringere IFR feststellen (durchschnittlich 0,15 % für alle Altersgruppen und 0,03 % bei Personen im Alter von 0-59 Jahren) und bestätigte dies für 127 Länder dieser Welt (Ioannidis, 2021; Pezzullo et al., 2023).

Konsequenzen für die Zukunft

Damit sich so etwas nicht wiederholt, muss die Corona-Politik grundlegend aufgearbeitet werden. Für ÄFI geht es im Rückblick nicht allein darum, Fehleinschätzungen zu erkennen und Verantwortlichkeiten klar zu benennen. Ganz wesentlich geht es auch darum, Vorkehrungen zu treffen, die künftig in vergleichbaren Situationen die sachliche Differenziertheit und Offenheit des Dialogs sichern. Eine Verengung auf ins politische Framing passende Stimmen gilt es zu verhindern. Eine wissenschaftliche und medizinische Begleitung und Beratung der Politik, die diesen Namen verdient, ist sicherzustellen.

Es ist dafür zu sorgen, dass die Menschen in Deutschland dem Satz „Trust the Science“ wieder vertrauen können – weil die Wissenschaft prinzipiell für alle Sachargumente offen ist. Zugleich sollte man sie ermutigen, sich selbst und die Wissenschaft zu hinterfragen und den Diskurs zu leben, anstatt blindlings den Experten zu folgen. Kampagnen und Zensurmaßnahmen gegen vermeintliche Desinformationen sind kontraproduktiv und gehören unterbunden.

In medizinischer Hinsicht müssen vorhandene und effiziente Therapien umgesetzt werden: So konnte beispielsweise bei COVID-19 mit schwerem Verlauf mit beidseitiger Lungenentzündung die Gabe von Kortison und Antihistaminika lebensrettend sein. Eine frühe englische Studie von April/Mai 2020 zeigte eine relevante Vermeidung von stationärer Behandlung (Mangin & Howard, 2021).

Die Gain-of-Function-Forschung birgt Gefahren und gehört in das Bewusstsein der Bevölkerung sowie kritisch im Diskurs bewertet.

Grundrechtseingriffe, wie eine einrichtungsbezogene Impfpflicht oder Duldungspflicht, müssen in der begründenden Argumentation im wahrsten Sinne evidenzbasiert belegt sein. Das Sachgutachten von ÄFI lag dem BVerfG zur Beurteilung vor, wurde aber nicht inhaltlich gewürdigt. Eine Impfpflicht jedweder Art war auf der damals zugrundeliegenden wissenschaftlichen Basis – kein Fremdschutz durch Impfung sicher möglich – weder geeignet noch angemessen und damit nicht erforderlich. Nach unserem Grundgesetz sind Impfpflichten, wie in diesem Fall, somit nicht verhältnismäßig (ÄFI, 2022d).

Der Paragraf 28a IfSG mit seinem Maßnahmenkatalog für Freiheitseinschränkungen, wie wir sie zwischen 2020 und 2023 erlebt haben, ist weiterhin im Infektionsschutzgesetz verankert und kann jederzeit wieder reaktiviert werden. Vor einem derart leichten Zugriff der Regierenden auf diesen Paragraphen muss die Bevölkerung geschützt werden.

Die Richter des Verfassungsgerichts sollten verpflichtet werden, sich inhaltlich tiefergehend zu informieren: durch mündliche Anhörungen von Experten aller für das Thema relevanter wissenschaftlicher Richtungen, um zu einer fundierten Entscheidungsgrundlage zu gelangen.

Dr. med. Alexander Konietzky, ärztlicher Geschäftsführer und Vorstandssprecher von ÄFI, erklärt:

„Die Bedürfnisse und der Schutz der Bevölkerung müssen im Fokus stehen – und nichts anderes. Die alleinige Fokussierung auf eine Impfung, insbesondere als Voraussetzung für die Gewährung von Grundrechten, gehört dringend auf den Prüfstand. Eine individuelle Impfentscheidung, für die sich unser Verein tagtäglich einsetzt, muss auch in Zukunft als ein hohes Freiheitsrecht geachtet und erhalten werden.“

Die vollständige Stellungnahme bei ÄFI:

Deutschland braucht eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Politik

Pressekontakt:

presse(at)individuelle-impfentscheidung.de

Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI)
Gneisenaustr. 42
10961 Berlin

Original-Content von: Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V., übermittelt durch news aktuell

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