Borkum/Berlin (ots)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Anordnung des Sofortvollzugs der Bohrgenehmigung vor Borkum aufs Schärfste. Die Entscheidung des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie für die geplante Gasförderplattform des niederländischen Unternehmens One-Dyas ist ein fatales Signal gegen den Klima- und Meeresschutz. Nun kann der fossile Konzern mit der Gasförderung auch auf deutschem Hoheitsgebiet beginnen – obwohl das gerichtliche Hauptverfahren gegen das Projekt noch läuft und erhebliche rechtliche, ökologische und klimapolitische Bedenken gegen das Projekt bestehen. Die DUH prüft rechtliche Schritte gegen die Entscheidung.
Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:
„Es ist völlig unverantwortlich, dass die Behörden nun eine Genehmigung durchsetzen wollen, deren Auswirkungen auf Klima und Natur noch gerichtlich auf dem Prüfstand steht. Der Sofortvollzug ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen auf Borkum, die seit Jahren gegen dieses Projekt kämpfen. Die Landesregierung muss dieses fossile Megaprojekt unverzüglich stoppen, indem sie klarstellt, dass die Zerstörung der Lebensräume in unmittelbarer Nähe zum UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer für ein fossiles Projekt nicht im öffentlichen Interesse stehen kann. Die vorhergehende niedersächsische Regierungskoalition aus CDU und SPD hatte sich im Oktober 2021 gegen die Gasbohrungen ausgesprochen. Wir fordern die aktuelle Landesregierung aus SPD und Grünen auf, diesen Beschluss zum Schutz von Deutschlands größtem Weltnaturerbe dringend zu erneuern. Wir klagen bereits gegen die Gasfördergenehmigung und prüfen nun rechtliche Schritte gegen den Sofortvollzug, um dieses schmutzige fossile Projekt zu stoppen.“
Hintergrund:
Das genehmigte Projekt liegt in unmittelbarer Nähe und teilweise unter den streng geschützten Natura 2000-Gebieten „Borkum Riffgrund“, „Borkum Riff“ und dem UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer. Dort leben zahlreiche gefährdete Arten wie Schweinswale, Seevögel und seltene marine Lebensgemeinschaften. Schadstoffeinträge, Lärm und das Risiko schwerer Unfälle gefährden diese Lebensräume erheblich. Um gegen die massiven Umweltauswirkungen des Projektes effektiv vorzugehen, klagt die DUH auch gegen die Genehmigungen des Projektes auf niederländischer Seite. Nach dem Sieg der DUH in der ersten Instanz befindet sich das Verfahren dort nun in der zweiten Instanz vor dem Raad van State.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, [email protected]
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, [email protected]
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