„Es darf jetzt durch die neuen Regelungen nicht wieder zu einer Stigmatisierung der Bürgergeldempfänger kommen“, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Die Bundesregierung will die Regeln verschärfen. Bei Ablehnung einer Arbeit müssen Bürgergeld-Empfänger und -Empfängerinnen bald mit höheren Strafen rechnen. Das Bundeskabinett hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
„Üble Verallgemeinerungen“
Engelmeier sagte: „In der Vergangenheit ist es immer wieder zu teilweise üblen Verallgemeinerungen in Bezug auf die mangelnde Mitwirkung von Bürgergeldbeziehenden gekommen.“ Dieses pauschale Bild werde oft gezeichnet. Dieses aber „stimmt einfach nicht“, sagte die Verbandschefin. „Das erleben wir täglich in unseren Sozialberatungsstellen.“
Selbstverständlich müsse unsolidarischer Sozialbetrug verfolgt und verhindert werden. „Es muss aber klar sein, dass sich die große Mehrheit der Bürgergeldbezieher an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hält.“
30 Prozent weniger Bürgergeld
Künftig soll jeder mit einer deutlicheren, nämlich 30 Prozent betragenden Kürzung der Grundsicherung für drei Monate rechnen müssen, der eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt. Wer Termine im Jobcenter ohne Grund nicht wahrnimmt, soll eine Leistungsminderung von 30 Prozent statt bisher 10 Prozent für einen Monat erhalten.
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