• 8. Dezember 2024

Der scheidende ARD-Vorsitzende Kai Gniffke hat die Klage von ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht für einen höheren Rundfunkbeitrag verteidigt.

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Nov 28, 2024

„Wir haben es uns verdammt gut überlegt. Und wir sind uns sehr, sehr bewusst, welche Verantwortung wir da übernehmen“, sagte Gniffke nach einer Sitzung der ARD-Intendantinnen und -Intendanten in Mainz.

So sei darüber gesprochen worden, ob Zeitpunkt und Wirkung eines solchen Verfahrens etwa für die ARD-Anstalten oder für die Bundesländer gut seien. „Aber noch schlechter für unser Land wäre es, wenn wir ein für alle Mal die staatsferne Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit einer der Säulen auch demokratischer Willensbildung, wenn wir das fahren lassen. Und deshalb haben wir uns für diesen Schritt entschieden“, sagte der SWR-Intendant.

Die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen Beschluss für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf monatlich 18,94 Euro gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist. Der Ablauf zur Ermittlung des Beitrags, den Haushalte und Firmen zahlen, ist per Staatsvertrag genau festgelegt.

Erhöhung von 18,36 auf 18,94 Euro monatlich

Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro pro Jahr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Die Erhöhung um 58 Cent hatten Finanzexperten – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) – für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen. Die Bundesländer müssen sich eng daran orientieren. Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern haben sich aber gegen eine Erhöhung ausgesprochen, weil sie diese als falsches Signal sehen und aus ihrer Sicht bereits genug Geld an die öffentlich-rechtlichen Sender geht.

SWR-Intendant Gniffke, der den ARD-Vorsitz zum 1. Januar an HR-Intendant Florian Hager übergibt, betonte, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mit einer Planung ins Jahr 2025 gingen, die von einer auch rückwirkenden Beitragserhöhung ausgehe. „Das ist die Basis, weil wir nach wie vor daran glauben wollen, dass sich in Deutschland alle an Recht und Gesetz halten.“ Komme die Erhöhung erst mit Verzögerung, könne dieser Zeitraum finanziell überbrückt werden. Die Beschwerde richte sich nicht gegen die Reformen insgesamt, sagte Gniffke.

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Author: [email protected]

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