Wie die Vertretung der Mitgliedstaaten in Brüssel mitteilte, handelt es sich um die zweite reguläre Zahlung aus dem neuen Unterstützungsprogramm der EU. Sie ist, wie bereits die erste Zahlung, an Reformauflagen geknüpft.
Zu den für die neuen Hilfen veranlassten Reformschritten zählen nach Angaben der EU-Kommission zusätzliche Verwaltungskapazitäten zur Korruptionsbekämpfung sowie ein neues Gesetz zur Vermeidung, Verringerung und Überwachung der industriebedingten Umweltverschmutzung. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte von beeindruckenden Fortschritte bei wichtigen Reformen auf dem Weg in die EU gesprochen.
Das neue EU-Hilfsprogramm sieht Finanzhilfen von 50 Milliarden Euro über vier Jahre für das von Russland angegriffene Land vor. 33 Milliarden Euro sollen als Darlehen ausgezahlt werden, der Rest als nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse. In Form von einer Brückenfinanzierung waren in der ersten Hälfte dieses Jahres bereits rund 7,9 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Im Sommer folgten dann knapp 4,2 Milliarden Euro als erste reguläre Auszahlung.
Mit den Finanzhilfen will die EU es dem ukrainischen Staat ermöglichen, trotz des Abwehrkampfs gegen Russland weiter Löhne und Renten zu zahlen. Zudem soll der Betrieb von Krankenhäusern, Schulen und Notunterkünften für umgesiedelte Menschen garantiert werden. Darüber hinaus kann das Geld auch genutzt werden, um zerstörte Infrastruktur wiederherzustellen. Dazu gehören etwa Stromleitungen, Wassersysteme sowie Straßen und Brücken. Im vergangenen Jahr zahlte die EU Finanzhilfen in Höhe von 18 Milliarden Euro aus.
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