Das oberste deutsche Gericht bestätigte den Eingang einer entsprechenden Beschwerde. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sieht die im Grundgesetz geschützte Rundfunkfreiheit durch Regelungen des seit Dezember 2023 gültigen Vertrags verletzt.
Vor rund zwei Wochen hatte der Sender angekündigt, sich deshalb an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe wenden zu wollen. Kritisch sehe man etwa die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jedes Landes, erklärte ein Sprecher damals. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletze demnach die Rundfunkfreiheit.
RBB-Intendantin Ulrike Demmer betonte, man haben den Weg vor das Bundesverfassungsgericht fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft. „Die Verfassungsbeschwerde erscheint uns angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich.“
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