Ein Gastbeitrag von Vera Lengsfeld
Wer den Akteuren, die jetzt am Verhandeln sind, schon länger genau zugehört hat, musste den Koalitionsverhandlungen gegenüber skeptisch sein. Leider übertreffen die Informationen, die nach außen dringen, die schlimmsten Erwartungen. Da den Koalitionären klar ist, dass sie für das „Verhandlungsergebnis“ sehr wenig Zustimmung, aber umso mehr Kritik bekommen werden, ist ihre Hauptsorge, diese Kritik durch drastische Unterdrückungsmaßnahmen von vornherein zu unterbinden. Das Gesetz, das Kritik an Politikern und ihren Entscheidungen schon jetzt unter Strafe stellt, soll noch verschärft werden. Um wirklich alle „Delikte“ erfassen zu können, soll die Ausweitung der Quellen-TKÜ beschlossen werden. Für alle, die nicht wissen, worum es sich handelt: Die Quellen-TKÜ geht auf einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD vom 15.05.2017 – A-Drs. 18 (6) 334 zurück.
Mit diesem Änderungsantrag wurde eine Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die sogenannte Online-Durchsuchung geschaffen. Schon damals wurde gewarnt: „Es handelt sich um Überwachungsmaßnahmen, die regelmäßig ohne Kenntnis der Betroffenen heimlich durchgeführt werden und dabei tief in die Privatsphäre eingreifen können. Betroffen ist bei der Quellen-TKÜ in erster Linie das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG, bei der Online-Durchsuchung der Schutzbereich des neuen Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG. Der Zugriff auf informationstechnische Systeme stellt einen erheblichen Eingriff dar. Dies gilt für die Quellen-TKÜ, weil mit der Infiltration des Systems die Hürde genommen ist, um das System insgesamt auszuspähen. Noch weitergehender ist der Grundrechtseingriff bei der Online-Durchsuchung, da personenbezogene Daten des Betroffenen erfasst werden können, die allein oder in ihrer technischen Vernetzung Einblick in wesentliche Teile der Lebensgestaltung einer Person oder ein aussagekräftiges Bild der Persönlichkeit gewähren können.“ So Bundesanwalt Matthias Krauß am 30.5.2017 in einer Stellungnahme für den Bundestag.
Angriffe auf die Meinungsfreiheit gab es schon seit Jahren unter den Großen Koalitionen von Merkel. Dazu gehört auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und eben der berüchtigte §188 StGB , der statt erweitert, sofort abgeschafft werden müsste, denn in einer Demokratie ist es das Oberste Recht jedes Bürgers, die Regierung zu kritisieren.
Auf ausdrücklichen Wunsch der CDU soll das Informationsfreiheitsgesetz abgeschafft werden, mit dessen Hilfe korrupte Politiker, wie Philipp Amthor, der ausgerechnet in dieser Sache federführend ist, entlarvt wurden. Auch die Vorratsdatenspeicherung soll ausgeweitet werden.
All das ist eine glatte Kampfansage an alle, die es noch wagen, ihre Kritik an der Abschaffung der Demokratie durch die selbsternannten Demokraten zu üben. Der mündige Bürger stört, geschaffen werden soll der Untertan. Mit Demokratie hat der derzeitige Zustand in Deutschland so wenig zu tun, wie in der Deutschen Demokratischen Republik.
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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Vera Lengsfeld, geboren 1952 in Thüringen, ist eine Politikerin und Publizistin. Sie war Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR. Von 1990 bis 2005 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages, zunächst bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, ab 1996 für die CDU. Seitdem betätigt sie sich als freischaffende Autorin. 2008 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt. Sie betreibt einen Blog, den ich sehr empfehle. Das neue Buch „Ist mir egal“ zu Merkel können Sie hier vorbestellen.
Bild: Shutterstok
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