• 21. März 2025

Der Hessische Staatsgerichtshof hat eine Klage der FDP-Landtagsfraktion gegen das geplante milliardenschwere Investitionspaket der Bundesregierung abgewiesen.

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März 20, 2025

Die Anträge der Liberalen richteten sich gegen die angekündigte Zustimmung der Mitglieder der Landesregierung zur geplanten Grundgesetzänderung im Bundesrat am Freitag (21. März).

Das höchste hessische Gericht begründete seine Entscheidung in Wiesbaden mit der fehlenden Antragsbefugnis der Landtagsfraktion. Eine Landtagsfraktion könne in einem Verfassungsstreitverfahren nur ihre eigenen Rechte geltend machen, nicht aber die Rechte des Landtags. Auch die FDP-Fraktionen in Nordrhein-Westfalen und Bremen scheiterten bereits mit ähnlichen Vorstößen.

Nach Meinung der FDP-Fraktion wollen CDU, CSU und SPD im Bund über eine Grundgesetzänderung die Schuldenbremse aufweichen – ohne Beteiligung der Landesparlamente. „Aus Sicht der Freien Demokraten ist das ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder und gegen die föderale Ordnung“, hieß es.

Bundesrat am Freitag am Zug

Der scheidende Bundestag hatte am Dienstag mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz geändert und damit das Milliarden-Finanzpaket für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen. Am Freitag muss der Bundesrat zustimmen. Auch hier braucht es eine Zweidrittelmehrheit./löb/DP/mis

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Author: [email protected]

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