Die Regelung komme einer „Vermarktung“ der Staatsbürgerschaft gleich und verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Wer auf Malta Staats- und damit EU-Bürger werden will, konnte bisher auf ein gesondertes Programm für Investoren setzen. Voraussetzung war unter anderem eine Zahlung von mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat.
Die EU-Kommission hatte dagegen geklagt. Sie argumentierte, das maltesische Programm untergrabe den Wesensgehalt und die Integrität der Unionsbürgerschaft. Laut Kommission ist Malta der einzige Mitgliedstaat mit einer solchen Regelung.
Auch andere Staaten verliehen „goldene Pässe“
Wie der EuGH bekräftigte, können Mitgliedstaaten die Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft grundsätzlich selbst festlegen. Sie gegen Zahlungen oder Investitionen zu verleihen, verstoße jedoch gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit unter Mitgliedstaaten. Die Unionsbürgerschaft gewähre Freiheit, aber auch Sicherheit und Recht.
Die sogenannten goldenen Pässe sind der EU-Kommission seit Jahren ein Dorn im Auge. Sie befürchtet unter anderem ein Einfallstor für Geldwäsche und Korruption. „Goldene Pässe“ wurden unter anderem auch auf Zypern ausgegeben, auf Druck der Kommission ließ die Regierung aber wieder davon ab.
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