• 15. März 2025

Der Bundesrat entscheidet am Freitag abschließend (9.30 Uhr) über Entlastungen für die Bürger, den Schutz des Bundesverfassungsgerichts und einen höheren Pflegebeitrag.

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Dez. 20, 2024
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Unter anderem geht es um ein Plus von fünf Euro beim Kindergeld ab Januar. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag und der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringen Einkommen sollen steigen.

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Außerdem stimmt die Länderkammer über den Ausgleich der kalten Progression ab, einer durch die Inflation verursachten Steuererhöhung. Um diese zu vermeiden, sollen mehrere Eckwerte im Steuertarif so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Das Gesetz dafür wollte der Bundestag noch am Donnerstagabend verabschieden.

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Der Pflegebeitrag soll angesichts steigender Kosten erneut angehoben werden. Vorgesehen ist eine Erhöhung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent, wie eine zustimmungsbedürftige Verordnung der Bundesregierung vorsieht. Damit sollen 3,7 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich hereinkommen.

Gleich am Morgen will der Bundesrat über eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Kräften entscheiden. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Es gilt als sicher, dass sie erreicht wird – so wie am Vortag im Bundestag. Zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Gerichts sollen ins Grundgesetz aufgenommen werden, so dass sie schwerer zu ändern sind. Das gilt etwa für die Zahl von 16 Richtern, ihre zwölfjährige Amtszeit und den Ausschluss einer Wiederwahl.

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Author: [email protected]

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