• 27. Januar 2025

Der 27-Punkte-Plan: Was Merz wirklich dem Bundestag vorlegt und AfD und BSW nicht sehen sollen

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Jan. 26, 2025

Antrag

der Fraktion der CDU/CSU

Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Bundestag stellt fest:

Sicherheit und Freiheit bedingen einander. Ohne Schutz vor Gewalt, Terror und Kriminalität kann kein Mensch in einem freien, demokratischen Staat selbstbestimmt leben. Sicherheit ist keine Einschränkung der Freiheit, sondern ihre Voraussetzung. Daher ist es die vordringlichste Aufgabe des Staates, seinen Bürgerinnen und Bürgern diese Sicherheit zu garantieren.

Doch diese Sicherheit – und mit ihr das Vertrauen der Menschen in den Schutz durch den Staat – wurde in den vergangenen Jahren immer häufiger, immer regelmäßiger in Frage gestellt und bedroht. Terroranschläge wie in Mannheim und Solingen, Mordtaten psychisch auffälliger Migranten wie zuletzt in Magdeburg und Aschaffenburg haben Deutschland erschüttert. Eine zunehmende Zahl von Messerattacken und gewalttätiger Übergriffe zermürbt das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Antisemitische Hetze und extremistische Gewalt brechen sich auf unseren Straßen Bahn. Von extrem rechter und extrem linker Seite wird pauschal Stimmung gegen Ausländer gemacht, zum Beispiel mit dem mit unserer Verfassung nicht vereinbaren Konzept einer ‚Remigration‘. Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte nehmen zu.

Das ist die ernüchternde innenpolitische Bilanz nach drei Jahren Regierung Scholz. All diese Taten bedrohen unsere freiheitliche Gesellschaft, sie bedrohen unser gesellschaftliches Miteinander. Viele Menschen führen sich in ihrem Alltag oder in bestimmten Gegenden nicht mehr sicher. Der Staat muss deshalb entschlossener handeln und wirksamer durchgreifen: Erforderlich ist ein konsequentes Vorgehen gegen Kriminalität, eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber Extremisten und wirksame Maßnahmen gegen illegale Migration. Nur wenn der Staat klare Regeln durchsetzt und diejenigen schützt, die sich an Recht und Gesetz halten, bleibt der gesellschaftliche Zusammenhalt bestehen.

Es braucht deshalb einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit und der Migrationspolitik. Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden benötigen zeitgemäße Befugnisse, moderne Ausstattung, ausreichend Personal und das volle Vertrauen von Politik und Gesellschaft. Es braucht insbesondere einen starken Verfassungsschutz, der die Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen, auch in Parteien, aufklärt. Die illegale Einwanderung muss beendet, umfassende Zurückweisungen an den deutschen Grenzen müssen vorgenommen werden.

Und wir müssen entschlossener gegen die Hauptschleuser von Migranten nach Deutschland und Europa vorgehen: das russische Regime und seine Verbündeten in Belarus. Illegale Migration ist eines der vielen Mittel von Putins hybridem Krieg gegen uns; Asylbewerber werden zielgerichtet aus Drittstaaten eingeflogen und in den Westen geschleust, um unsere Staaten und Gesellschaften zu destabilisieren. Russland hat die Kriege in Syrien und in der Ukraine nicht zuletzt auch wegen der daraus resultierenden Migrationsströme angefacht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert:

umgehend Maßnahmen für eine wirksame Stärkung der Inneren Sicherheit und zur Beendigung der illegalen Einwanderung zu ergreifen. Dies umfasst insbesondere folgende Schritte:

1. Datenschutz darf nicht Täterschutz sein: Der Schutz von Menschenleben und die Sicherheitsinteressen unseres Staates müssen Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben. Das gilt insbesondere bei schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch und Terrorismus. Deswegen wird eine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen samt Port-Nummern zum Zwecke der Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eingeführt – entsprechend unserem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung – Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit (BT-Drs. 20/13366). Die Speicherdauer beträgt drei Monate.

2. Der Daten- und Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden wird verbessert: Dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei wird zur effektiven Bekämpfung schwerer Kriminalität die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform ‚Bundes-VeRA‘ rechtlich und tatsächlich ermöglicht (BT-Drs. 20/9495) . Zudem benötigen die Polizeien in den Ländern und im Bund dringend eine einheitliche Plattform für den Datenaustausch und eine Harmonisierung der polizeilichen IT-Architektur. Dafür muss das Programm P 20 unter höchster Priorität fertiggestellt werden.

3. Ausweitung technischer Befugnisse: Die Befugnisse zur elektronischen Gesichtserkennung, auch zum Videoschutz in Echtzeit an besonders kriminalitätsbelasteten Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen, werden ausgeweitet. Überdies ist eine umfassende Befugnis zum Einsatz moderner Software zur Analyse großer Datenmengen, polizeilicher Datenbanken und sozialer Netzwerke einzuführen, und es sind wirksame und praktikable Kompetenzen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung zu schaffen.

4. Ganzheitliches Bedrohungsmanagement: Die Sicherheitsbehörden werden aktiv bei der Einführung eines ganzheitlichen Bedrohungsmanagements zur Minderung von Risiken schwerer zielgerichteter Gewalttaten auch außerhalb der politisch motivierten Kriminalität (zum Beispiel Amokläufe, Anschläge) unterstützt. Sicherheitsbehörden sollen zum Schutz vor Gewalttätern besser mit Psychiatrien und Psychotherapeuten zusammenarbeiten können. Mit Blick auf Gewalttäter, die psychisch erkrankt sind, wird eine neue Gefährderkategorie eingeführt. Eine Stigmatisierung psychisch kranker Menschen wird dabei ausgeschlossen.

5. Nachrichtendienste stärken: Die Leistungsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste in Bund und Ländern ist von entscheidender Bedeutung für unsere Sicherheit in Zeiten international vernetzten Terrors, grenzüberschreitender Kriminalität und zunehmendem Extremismus.Misstrauen gegen unsere Nachrichtendienste, insbesondere gegen unsere Verfassungsschutzämter im Bund und in den Ländern, ist angesichts der Bedrohungslage vollkommen fehl am Platz. Die Befugnisse unserer Nachrichtendienste müssen verbessert und ausgeweitet werden, damit sie auf Augenhöhe mit der Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste unserer ausländischen Partner arbeiten können und nicht länger von deren Hinweisen zu Terrorgefahren abhängig sind. Dazu müssen insbesondere unverhältnismäßige rechtliche Auflagen zurückgeführt werden.

6. Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Helfer – also auf diejenigen, die uns schützen – härter bestrafen: Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Hilfeleistenden (BT-Drs.20/13217) ist deshalb umzusetzen. Die Sicherheitsbehörden müssen sich bei der Wahrnehmung ihrer wichtigen Aufgaben auf die Rückendeckung der gesamten Gesellschaft verlassen können. Der von der Ampel eingerichtete Polizeibeauftragte des Bundes, der sinnbildlich für das Misstrauen von SPD, Grünen und FDP gegenüber der Polizei steht, wird abgeschafft. Für Bundespolizisten wird keine Kennzeichnungspflicht und auch keine Pflicht zur Ausgabe von Kontrollquittungen eingeführt.

7. Bedrohungsgesamtrechnung: Aufgrund der völlig falschen Zielrichtung das Vorhaben einer sogenannten Überwachungsgesamtrechnung umgehend aufzugeben und stattdessen eine Bedrohungsgesamtrechnung zu erstellen, um eine Übersicht des Bedarfs an Fähigkeiten und gesetzlichen Anpassungen für die Sicherheitsbehörden des Bundes abzuleiten;

8. Sicherheitsbehörden und Justiz stärken: Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sind mit ausreichend und gut qualifiziertem Personal, mit besserer Ausstattung sowie mit zeitgemäßen Befugnissen zu stärken und insbesondere der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen darf nicht erschwert werden; Zur Stärkung der Justiz im Bund und in den Ländern wird ein neuer „Pakt für den Rechtsstaat“ eingeführt.

9. Besonderer Schutz für besonders Schutzbedürftige: Mit den Mitteln des Strafrechts werden entsprechend dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze – Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen – (BT-Drs.20/12085) vor allem Frauen, ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen und andere besonders gefährdete Menschen besser geschützt. Die Anwendung der elektronischen Fußfessel wird ausgeweitet, um zum Beispiel Gewalttäter gegen Frauen zu stoppen. Klar muss dabei sein, dass nicht das Opfer vorrangig weichen muss, sondern primär der Täter in ein „Täterhaus“, also in Haft kommen kann. Dazu bedarf es einer Verschärfung des Strafrechts.

10. Strafverschärfung: Angesichts der zunehmenden Gewalt werden gefährliche Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers bzw. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung künftig als Verbrechen geahndet. Für die einfache Körperverletzung wird die Mindeststrafe auf drei Monate erhöht (vgl. BT-Drs. 20/12085).

11. Ein effektives Waffenrecht: statt weiterer Belastungen für Legalwaffenbesitzer und andere rechtschaffene Bürger sowie überbordender Bürokratie für unsere Behörden brauchen wir endlich ein Waffenrecht, das seinen Zweck erfüllt und kohärent und stringent Kriminelle ins Visier nimmt;

12. Regelungen zur Ausweisung nachschärfen, Abschiebehürden senken: Wenn Menschen, die bei uns zu Gast sind und Hilfe in Anspruch nehmen, straffällig werden oder Konflikte auf deutschem Boden austragen, muss ihr Aufenthalt beendet werden. Deshalb müssen die Regelungen zur Ausweisung nachgeschärft, praxisgerechter ausgestaltet und neu ausgerichtet werden. Künftig muss gelten: Ein Täter verliert regelmäßig sein Aufenthaltsrecht, wenn er eine so schwere Straftat begeht, dass er rechtskräftig – auch auf Bewährung – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Eine solche Regelausweisung gilt auch, wenn er zum zweiten Mal wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig verurteilt wird, egal ob das Urteil auf Freiheitsstrafe lautet oder nicht. Zudem muss die Möglichkeit zur Ausweisung von Gefährdern ausgeweitet werden, auch wenn noch keine Straftaten begangen wurden.

13. Ausreisearrest: Wer nicht freiwillig ausreist oder abgeschoben werden kann, muss in unbefristeten Ausreisearrest genommen werden können. Aus diesem Arrest ist die Ausreise ins Herkunftsland jederzeit möglich. Nicht mehr möglich darf hingegen eine Rückkehr nach Deutschland sein.

14. EU-Außengrenzen wirksam schützen: Damit nicht mehr Schlepper und Schleuser über die Einreise in die EU entscheiden, muss der europäische Außengrenzschutz deutlich verbessert werden. Frontex muss eine echte Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen werden. Dafür muss Frontex nicht nur materiell, sondern auch personell besser ausgestattet werden.

15. An den deutschen Grenzen zurückweisen: Grenzkontrollen werden unbegrenzt fortgesetzt und konsequent mit Zurückweisungen verbunden. Wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus dem Schengen-Raum einreisen und bei uns einen Asylantrag stellen will, ist nicht bedroht. Er wird an der deutschen Staatsgrenze zurückgewiesen. Die Einsatzkräfte an den Grenzen werden wir personell verstärken und mit modernster Grenzsicherungstechnik ausstatten.

16. Zweckbestimmung im Aufenthaltsgesetz: Um das Ziel der Begrenzung der illegalen Zuwanderung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes festzulegen, werden die im Jahr 2023 gestrichenen Wörter „und Begrenzung“ werden wieder in § 1 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen.

17. Bundesausreisezentren schaffen: Der Bund soll die Länder auch weiterhin bei der Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Rückführungen unterstützen. Diese Unterstützung muss weiter ausgebaut werden. Dies betrifft auch die Haftkapazitäten für Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft. Wir wollen Bundesausreisezentren schaffen, um Rückführungen zu erleichtern.Die Bundespolizei muss die Befugnis erhalten, bei im eigenen Zuständigkeitsbereich aufgegriffenen, ausreisepflichtigen Personen auch selbst und unmittelbar Haftbefehle beantragen zu können.

18. Auch nach Afghanistan und Syrien abschieben: Nach Afghanistan und Syrien werden regelmäßig Abschiebungen durchgeführt, vor allem von Straftätern und Gefährdern.

19. Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte beenden: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sowie alle freiwilligen Aufnahmeprogramme werden beendet. Die von der Ampel eingeführte Regelung, dass Ausreisepflichtigen in Abschiebegewahrsam verpflichtend ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt wird, wird abgeschafft.

20. Anreize für Sekundärmigration durch Absenkung von Sozialleistungen reduzieren: Die Sozialstandards in der EU für Asylbewerber und Schutzberechtigte müssen unter Berücksichtigung der Kaufkraft der Mitgliedstaaten einander angenähert werden. Es braucht eine Klarstellung im europäischen Recht, dass Sozialleistungen – auch nach Abschluss des Asylverfahrens – nur im zuständigen Mitgliedstaat bezogen werden können. Die Sozialleistungen für Ausreisepflichtige werden an dem von Gerichten aufgestellten Grundsatz „Bett, Brot und Seife“ ausgerichtet und sehen, wo immer möglich, einen gänzlichen Leistungsausschluss vor.

21. Bleiberechte für eigentlich Ausreisepflichtige einschränken: Die Möglichkeiten zum sogenannten Spurwechsel aus der irregulären in die reguläre Migration und die immer weiter ausufernden Bleiberechte für ausreisepflichtige Personen wie zum Beispiel das Chancenaufenthaltsrecht sind rückgängig zu machen.

22. Freiwillige Aufnahmeprogramme beenden: Angesichts der überlasteten Kapazitäten von Ländern und Kommunen sind alle Bundesaufnahmeprogramme einzustellen. Auch das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan ist umgehend einzustellen, soweit es über die Aufnahme von Ortskräften hinausgeht, die in Afghanistan für Deutschland tätig waren und denen dort deshalb Verfolgung oder Repressionen drohen

23. Weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten einstufen: Um Asylverfahren zu beschleunigen und Rückführungen zu erleichtern, werden weitere Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft: Staaten mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent sollen zukünftig automatisch als sichere Herkunftsstaaten i.S.v. Art. 16a Abs. 3 GG gelten. Zudem werden verstärkt Rücknahmeabkommen mit den Hauptherkunftsstaaten geschlossen. Zu diesem Zweck werden alle verfügbaren Instrumente – insbesondere Visapolitik und Entwicklungszusammenarbeit – eingesetzt, um die Bereitschaft der Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Staatsangehörigen herzustellen oder zu fördern.

24. Sichere-Drittstaaten-Lösung einführen: Die Bundesregierung wird einen Reformprozess in der Europäischen Union mit dem Ziel anstoßen, das Konzept der sicheren Drittstaaten zu verwirklichen. Es sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Asylverfahren und gegebenenfalls die Gewährung von Schutz außerhalb Deutschlands und der EU stattfinden kann. Die über Russland und Belarus eingeschleusten Asylbewerber, die sich bewusst auf Putins hybriden Krieg gegen uns eingelassen haben, sollen vorrangig in Drittstaaten verbracht werden. Dazu sollen mit Drittstaaten umfassende vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.

25. Entschlossener Putins hybriden Krieg gegen uns abwehren: Die von Russland und Belarus instrumentalisierte Migration ist zu stoppen, dafür müssen wir auch unsere EU-Partner mit einer Außengrenze besser beim Grenzschutz unterstützen. Die Sicherheitsbehörden haben zudem die Kreml-Kollaborateure im Inland stärker in den Blick zu nehmen, auch innerhalb des politischen Spektrums. Russische Propaganda und Desinformation sind so schnell wie möglich abzuschalten.

26. Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei schweren Straftaten von eingebürgerten Doppelstaatlern ermöglichen: Wenn Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit schwere Straftaten oder eindeutig gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Handlungen begehen und folglich deutlich wird, dass bei der Einbürgerung ein Fehler gemacht wurde, muss eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit möglich sein. Das gilt insbesondere bei extremistischen und terroristischen Taten.

27. Das Staatsangehörigkeitsrecht wieder am Grundsatz ‚Erst Integration, dann deutscher Pass‘ ausrichten: Eine Einbürgerung muss am Ende einer gelungenen Integration, die mit der vollständigen Hinwendung zu unseren grundlegenden Werten wie Freiheit, Gleichheit und Demokratie verbunden ist, stehen. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht der Ampel-Bundesregierung mit Turbo-Einbürgerung nach nur drei Jahren und genereller doppelter Staatsangehörigkeit wird deshalb wieder abgeschafft. Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse muss wieder zur Voraussetzung einer Einbürgerung gemacht werden.

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Author:
Alexander Wallasch

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